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trend onlinezeitung für die alltägliche wut
Nr. 7-8/1998

aus: Gießener Echo, Zeitung der DKP
LF90@LINK-F.Rhein-Main.de   (Frankfurt_Info)

Noch immer Berufsverbote - auch in Hessen

1975 wurde der wissenschaftliche Mitarbeiter (Philosophie)
Dr. W. D. Gudopp aufgrund des "Radikalen-Erlasses" gegen
den Wunsch der Universität Marburg, die ihn beschäftigt
hatte, vom SPD-regierten Land Hessen entlassen. Vor drei
Jahren hat nun der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg die Berufsverbotepraxis der BRD
als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt
und der Klage von Dorothea Vogt gegen ihre Entlassung als
Lehrerin Recht gegeben. Daraufhin hatte sich auch W. D.
Gudopp enbtschlossen, das Land Hessen auf Wiedereinstellung
zu verklagen. Zwar hatte das Gericht dringend zu einem
Vergleich geraten, aber dazu war die SPD/Grüne
Landesregierung nicht bereit. Mit anderenWorten: sie
beharrt auf dem Berufsverbot - und bekam schließlich noch
Recht!

Das Gericht wies die Klage am 29.5.98 mit der hanebüchenen
Begründung, das Land Hessen habe sich 1975 in einem
"unvermeidlichen Rechtsirrtum" befunden und nicht wissen
können, daß 1995 der Europäische Gerichtshof feststellt,
daß die Berufsverbote gegen die Konvention zum Schutz der
Menschenrechte verstoßen.

Wohl war. Seherische Fähigkeiten dürfen der Landesregierung
abgehen, aber über ein wenig Kenntnis gültiger Rechtsnormen
sollte sie schon verfügen. Schließlich stammt die
Konvention, die der Straßburger Urteilsbegründung zugrunde
liegt, aus dem Jahr 1950, und die Bundesrepublik hat sich
mit ihrer Unterschrift zu ihrer Einhaltung verpflichtet;
...  Selbst wenn die Landesregierung zugibt, daß sie - wie
der Urteilsbegründung zu entnehmen - von all dem keine
Ahnung hat, so darf das doch nicht dem Berufsverbote-Opfer
zu Schaden gereichen. Ob dieser Prozeß in die nächste
Instanz geht, wird nach Vorlage der schriftlichen
Urteilsbegründung entschieden ...


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Nr.7-8/1998