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1998

Rubrik
Zensur und Providerwillkür gegen trend

Die Stellungnahme nebst Kommentar

Wegen des trend-Rausschmiß schickte Mark, der eine trend-Solipage eingerichtet hat, an IMU/Baumanns Internetdienst (Berlinet) eine Beschwerdemail. Als Anwort bekam er folgende Stellungnahme. Er bat uns um unsere Meinung. Kamue kommentierte vorläufig und ungeschützt.

Subject: Trend & Berlinet Date: Sun, 1 Feb 1998 23:11:21 +0100 From: "Lars Lomoth" lola@zelator.berlinet.de Reply-To: "Lars Lomoth" sysop@zelator.berlinet.de To: "Mark Beuster" mark@beuster.com

Hiermit moechte der BerliNet e.V. folgenden Sachverhalt richtigstellen: Das Trend-Magazin vertreten durch Karl Mueller hat seit dem 20.6.1996 einen privaten Internetzugang (Leistung-Nr. 12, Preisliste vom 1.4.1996) beim BerliNet. Dieser wird durch die Firma IMU (Software Service Andreas Baumann und Anton Peter) bereitgestellt. Seit dem 11.3.1997 besteht ein zweiter Vertrag in gleicher Ausfuehrung fuer einen zusaetzlichen InterNet-Account. Beide Vertraege liegen schriftlich vor. Beide Vertraege berechtigen das Trend-Magazin zur Nutzung einer privaten WEB-Seite auf dem fuer den BerliNet e.V. bereitgestellten WEB-Server der Firma IMU. Die Nutzung der Accounts sind durch die allgemeinen Vertragsbedingungen des BerliNet e.V. eindeutig geregelt. Herr Rockmann war zwar berechtigt den BerliNet e.V. zu vertreten, jedoch obliegt die verantwortliche Durchfuehrung der kaufmaennischen Aufgaben und Verwaltung dem stellvertretenden Vorsitzenden. Diesem ist eine muendliche Absprache ueber eine "unbefristete" Vertragsaenderung nicht bekannt. Der BerliNet e.V. unterhaelt keine eigenen Computeranlagen, sondern nutzt ausschliesslich die von der Firma IMU bereitgestellte EDV-Anlage ueber die der BerliNet e.V. nicht frei verfuegen kann. Zusagen ueber unbefristete und unbegrenzte Nutzung von Servern im Internet sind aus diesem Grund nicht moeglich, zumal jede Vertrags- aenderung der Schriftform bedarf. Die Betriebsunterbrechung, durch den Umzug der EDV-Anlage der Firma IMU, wurde den BerliNet-Teilnehmern mit angemessener Frist schriftlich mitgeteilt. Von der Betriebsunterbrechung waren alle Teilnehmer des BerliNet e.V. betroffen. Weder der BerliNet e.V. noch dessen Informationslieferanten (Provider), Vertreter oder sonstige Mitarbeiter gewaehrleisten, dass der InterNet- Dienst ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfuegung steht. Ebsensowenig sichern die vorgenannten Firmen, Einrichtungen und Personen zu oder uebernehmen eine Gewaehrleistung dafuer, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden koennen ( Vertragsbedingungen des BerliNet e.V. Abschnitt 5.5 vom 1.4.1996) Dem BerliNet e.V. ist es deshalb unverstaendlich, wie das Trend-Magazin daraus einene Vertragsbruch bzw. eine rechtswiedrige Vorgehensweise ableitet. Die vom Trend-Magazin aufgefuehrten 20 Web-Magazine sind weder Mitglied im BerliNet e.V. noch InterNet-Teilnehmer beim BerliNet. Auf diese vertragswidrige Nutzung wurde das Trend-Magzin bereits im Mai 1997 aufmerksam gemacht, mit dem Hinweis, dass das Trend-Magazin gegenueber dem BerliNet fuer enstandene Kosten haftet (Vertragsbedingungen des BerliNet e.V. Abschnitt 5.2 vom 1.4.1996) Ausserdem moechten wir uns gegen den vom Trend-Magazin erhobenen Vorwurf verwahren, die Entfernung des Trend-Magazins habe inhaltliche Gruende (Zensur) oder sei vorauseilender Gehorsam gegenueber irgendwelcher Obrigkeit. Die Ursache ist vielmehr ausschliesslich im Verhalten der Trend-Leute be- gruendet. Was den Richtigkeitsgehalt der Trend Presse-Erklaerung angeht (gegen null), so können wir nur der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß die Artikel im Trend sorg- faeltiger recherchiert werden.

Hallo Mark,
danke für die Übersendung der "Berlinet"-Stellungnahme. Ich will es
kurz machen: wir werden darauf reagieren, d.h. die Redaktion muß sich
nochmal absprechen auf welchen Ebenen sie "gegen" die Erklärung
agiert. DENN von der 1. bis zur letzten Zeile ist kein Wort wahr. Dies
alles jetzt hier darzulegen, würde der Redaktionssitzung (morgen)
vorausgreifen. Deshalb nur zwei Punkte hier vorab:

Der 1.Satz:. Mit Karl Müller sind nie Verträge abgeschlossen worden.
Am 20.6.1996 sind mit zwei trend-Redakteuren - nämlich (ich kürze ab)
D.K. und K.H.S. Verträge mit Bernd Rockmann (1.Vors. Berlinet e.V.)
abgeschlossen worden. Die Verträge liegen im Orginal vor.

Und der Hauptpunkt aber, und hier wird die Rausschmißbegründung in
ihrer ganzen brutalen Verlogenheit deutlich: die "vertragwidrige
Nutzung" bezieht sich natürlich ausschließlich auf die INTERIM, die
vom trend online gestellt wurde. Wie soll denn mit einer Redaktion ein
Vertrag geschlossen werden, deren Mitglieder nicht einmal durch einen
Großeinsatz von 500 Bullen gefunden werden konnten?

Abschließend noch etwas Formales, was einem "Außenstehenden vielleicht
nicht auffällt. Der Absender der email "Lars Lomoth" wird von mehreren
IMU-Leuten benutzt, deswegen ist die Mail auch nicht im Text
personalisiert. D.H. das kann jeder von der IMU schreiben, nur mit der
IMU hat es nie einen Vertrag gegeben, sondern mit dem BerliNet e.v.

IMU/Baumanns Internetdienst aber hat NACH HERAUSGABE dieser Erklärung
nicht nur den FTP-Zugang für den Trend gesperrt, sondern zum
Emailfach, zum WWW-Internet und zu den NEWSGRUPPEN. Er hat bisher
seit dem 16.1. keine Email an uns weitergeleitet. Wir wissen nicht, ob
sie gelöscht ist oder ob sie an andere interessierte Stellen zur
Kenntnisnahme und Auswertung (das INTERIM-Update stand zeitlich an,
Nr. 441 und 442) weitergeleitet wurde oder einfach dort noch auf dem
Server rumliegt.

Wir müssen daher umgehend einen öffentlichen Aufruf starten, damit
sich diejenigen melden, die ab 16.1. Post an uns geschickt haben und
nicht zurück erhalten haben. (Vielleicht kannst Du diesen Aufruf dann
auch veröffentlichen?).

Gruss
Kamue

Nachtrag: Da du die IMU-Erklärung ins Netz gestellt hast, würden wir
uns freuen, wenn du diese Email dazu tust, aber bitte kenntlich
machst, daß sie in aller Eile verfertigt wurde. Und wichtige
Tatbestände noch gar nicht enthält, enthalten kann ( wie Genaues zur
Emailsache).