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1998
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Wir dokumentieren:
Zu Ihrer Information:
im folgenden die deutsche Version des Urteils des Foucault Tribunals.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie das Urteil ausdrucken und auf der
Unterschriftenliste Unterstützung für das Urteil organisieren. Die unterschriebenen
Unterschriftenliste bitte zurücksenden an das
Werner-Fuß-Zentrum, Scharnweberstr. 29, 10247 Berlin
Mit besten Grüßen
Die Jury des Foucault Tribunals
Das Urteil des Foucault Tribunals
Wir stellen fest, daß die Psychiatrie, die nicht bereit ist, Zwang und Gewalt aufzugeben,
sich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hat: der vorsätzlichen
Zerstörung von Würde, Freiheit und Leben. Vor allem, durch die Kategorisierung von
Menschen als geistig Kranke", wurde der totale Entzug von Menschen- und zivilen
Rechten sowie des Naturrechts zugelassen.
Darüber hinaus kann die Psychiatrie nicht vorgeben, in der Kunst des Heilens tätig zu
sein, hat sie doch durch den bewußtes Gebrauch von schädlichen Drogen den
Hippokratischen Eid verletzt, was im Besonderen eine weltweite Epidemie von tardive
Dyskinesia" verursacht hat, sowie durch andere Eingriffe, die wir als Folter
betrachten: unfreiwillige Inhaftierung, Verabreichung von Drogen durch Zwang, Fixierung,
Elektroschock, alle Arten von Psychochirurgie und Verpflichtungen in ambulanter
Behandlung.
Diese Praktiken und die Ideologie erlaubten den Psychiatern während der
Nazi-Zeit so extrem zu werden, daß sie die Inhaftierten unter dem Vorwand von
Behandlung" systematisch ermordeten.
Die Psychiatrie weigert sich nicht nur, die Gewalt, die sie historisch vom Staat bekommen
hat, abzugeben, sondern sie spielt sogar die Rolle eines hoch bezahlten und
respektierten Organs sozialer Kontrolle und einer internationalen Verhaltens-Polizei, der
Repression politischer und sozialer Abweichung.
Wir halten die Psychiatrie für schuldig, eine Kombination von Zwang und
Unverantwortlichkeit - eine klassische Definition von totalitären Systemen - ausgeübt zu
haben. Als ersten Schritt fordern wir die Abschaffung der Psychisch Kranken"
Gesetze, so
daß die Psychiatrie gegenüber der Gesellschaft verantwortlich wird.
Daraus folgen Entschädigungen. Öffentliches Geld muß auch für humane und würdevolle
Alternativen zur Psychiatrie zur Verfügung stehen.
Urteilsbegründung
Die Verteidigung spricht vom therapeutisch notwendigem psychiatrischen Zwang bis hin zur
körperlichen Gewaltanwendung, räumt jedoch ein, daß in guten Psychiatrien"
so wenig Zwang wie möglich angewendet wird. Zwang ist offensichtlich nicht therapeutisch,
sondern von der Art der Psychiatrie abhängig.
Wir verurteilen jede Form von psychiatrischem Zwang als Menschenrechtsverletzung.
Das Psychisch Kranken Gesetz sieht psychiatrischen Zwang vor bei Selbst- und
Fremdgefährdung. Die Praxis geht weit darüber hinaus. Hierbei handelt es sich lediglich
um Gefährdung", es ist noch zu keiner Tat gekommen, es wird also Vorbeugehaft
ausgeübt.
Die Verteidigung bezeichnet jemanden als seelisch krank, der aufgrund von
Beeinträchtigung im Erleben und Handeln von bestimmten gesellschaftlichen Anforderungen
zu entlasten ist, weil die Selbsthilfekräfte nicht ausreichen.
Wir sind der Meinung, daß das Krankheitsmodell unangemessen ist. Eine psychiatrische
Krankenhausinstitution kann keine Hilfe in diesem Fall zur Verfügung stellen.
Wir sind der Meinung, daß ärztliches Handeln ausschließlich auf freiwilliger Basis
erfolgen muß.
Besonders gefährlich ist, daß Richter befangen sind und sich Gutachten der
Psychiaterinnen und Psychiater anschließen. Psychiatrie Überlebende haben Anspruch auf
finanzielle Entschädigung oder Schmerzensgeld.
Berlin, den 2.5. 1998
Ich unterstütze dieses Urteil
und bin mit der Veröffentlichung meines Namens im Internet
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