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1998

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Dies & das

PR-Erk. Nr.: 054 / 15.2.98
Thema: Ehrenbürger

PDS Berlin lehnt Ehrenbürgerschaft für Bush und Reuter ab

Der Pressesprecher Günter Kolodziej informiert:

In einem Brief haben die Fraktionsvorsitzenden Carola Freundl und Harald Wolf den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Prof.Haase, darüber unterrichtet, daß die PDS-Fraktion die Verleihung der Ehrenbürgerrechte an George Bush und Edzard Reuter nicht unterstützt. Wörtlich heißt es:

"Wir respektieren, daß mit Ronald Reagan und Michail Gorbatschow zwei Politiker geehrt werden, die am Endpunkt der Ost-West-Blockkonfrontation nicht nur Gegenspieler waren, sondern dazu beitrugen, die Bipolarität der internationalen Beziehungen zu überwinden. Mit ihren Namen verbindet sich in Berlin sowohl Zuspitzung als auch Überwindung der Teilung.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, wenn der Senat nun auch dem Nachfolger Reagans im Präsidentenamt diese Ehre erweisen möchte. Wenn Georg Bush als Präsident zum Zeitpunkt der deutschen Vereinigung geehrt werden soll, ist dennoch keine besondere historische Leistung erkennbar, die ihn gegenüber Margret Thatcher und Francois Mitterand heraushebt. Eine Ehrung von Georg Bush erscheint noch dazu in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Besuch des derzeitigen amerikanischen Präsidenten fragwürdig. Die Tatsache allein, daß jemand amerikanischer Präsident ist, macht ihn nicht auch schon zum geeigneten Ehrenbürger Berlins. Nach dem Ende der Gefährdungen Berlins im Ost-West-Konflikt sollten wir vielmehr davon ausgehen, daß die Ehrenbürgerschaft der Staatsmänner früherer Besatzungsmächte und späterer Signatarstaaten der deutschen Vereinigung nun die Ausnahme bilden darf.

Die Verdienste Edzards Reuters als Aufsichtsratsvorsitzender von Daimler-Benz sind nicht weniger umstritten, als seine vermeintliche Leistung bei der Ansiedlung der debis-Zentrale am Potsdamer Platz, die sich auf politisch bestimmte Niedrigstbodenpreise stützen konnte. Weder der Anspruch auf ein politisches Amt in Berlin und noch weniger der Verzicht darauf begründen bereits eine Ehrenbürgerschaft. Schließlich sollte die von Edzard Reuter eingeklagte Ehrerbietung Berlins gegenüber seinem Vater nicht zur Ehrenbürgerschaft des Sohnes, sondern zu Pflege und Unterhaltung des nach Ernst Reuter benannten Platzes führen."