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Nr.4 onlineversion

"Wer meckert, der fliegt!"

Kündigung eines ganzen Ausbildungsjahrgangs wegen Engagement gegen rassistischen Ausbilder.

In den Medien finden sich Berichte von Übergriffen gegen AusländerInnen meist nur im Zusammenhang mit besonders schweren strafrechtlichen Tatbeständen. Der alltägliche Terror bleibt meist ausgeblendet. Wir dokumentieren im Folgenden den Bericht einer Gesamt-JAV eines Versicherungskonzerns. Die Namen der Personen sowie des Konzerns haben wir geändert. Unseres Erachtens spricht der Bericht für sich und bedarf keines weiteren Kommentares.

(...) "Am Schlimmsten empfanden wir jedoch die Diskriminierung eines Ausländers. Herr S. ist Spanier und gehört ebenfalls dem Lehrjahr 1989 an. Herr F. hat diesbezüglich ein Fehlverhalten an den Tag gelegt, welches jeden erkennen läßt, daß Herr F. auf keinen Fall qualifiziert ist auszubilden. Ich verweise hier auf den §20 Abs. 3 und 4 des BBiG.

Herr F. kritisierte in einer häßlich, zynischen Art lediglich den Auszubildenden S. und zwar immer in Anwesenheit der anderen Auszubildenden. Wenn Herr S. in einer Klausur eine gute Note geschrieben hat, wird von Herrn F. die Berechtigung dieser Note angezweifelt, als habe er die Klausur nicht alleine geschrieben. Legt er hingegen eine schlechte Note vor, dann wird ihm mitgeteilt, im "VK" (Versicherungskonzern) gebe es keine schlechten Noten.

Die Kritik von Herrn F. erfolgt in einem Ton, der bei allen anwesenden Auszubildenden den Eindruck entstehen läßt: Herr S. soll vorgeführt und lächerlich gemacht werden! (...)

Hierzu möchte ich Ihnen eine weitere Szene schildern:

Herr B. hatte alle Auszubildenden und zwei Mitarbeiterinnen der GS Düsseldorf zu einer verspäteten Weihnachtsfeier in das "Kommödchen" eingeladen. In einer Pause hat Herr F. den Herr S. in Anwesenheit der o. g. Personen mit folgenden Worten beschimpft: "Sie sind der Saddam Hussein des "VK"."

Dieses war zum Zeitpunkt der Golfkrise, Ende Januar 1991. Wem würde anhand dieser Tatsache nicht deutlich werden, daß Herr F. in jeglicher Hinsicht unqualifiziert ist. Zu den vorgenannten Punkten sind in der Aktennotiz zahlreiche Zeugen aufgeführt und einige Zitate wurden original entnommen.

Diese Aktennotiz wurde von der Geschäftsleitung Düsseldorf als Rebellion der Auszubildenden ausgelegt. Der Geschäftsstellenleiter erklärte, daß ein Exempel statuiert werden müsse. Keiner der vier Auszubildenden werde übernommen. Das nur, weil sie sich gegen das völlige Fehlverhalten des Ausbildungsleiters gewehrt haben.

Düsseldorf ist auf dem besten Wege unsere schwer erkämpfte Demokratie in eine Diktatur zurück zu verwandeln. Es scheint so, als gelte beim "VK" das Motto: "Wer meckert, der fliegt."

Doch nicht nur die Auszubildenden werden nicht übernommen, die JAV hat ebenfalls ein Schreiben über die Nichtübernahme nach Beendigung der Ausbildung bekommen.

Sicher könnte die Übernahme arbeitsgerichtlich durchgesetzt werden, doch wer will schon dort arbeiten, wo nicht einmal auf so gravierende Fehler hingewiesen werden darf. Die JAV hat über den Betriebsrat von einem ihr betriebsverfassungsrechtlich garantierten Recht gebrauch gemacht, es ist daher unzulässig und in hohem Grade rechtswidrig sie deshalb zu bestrafen! (...)

Was soll denn nur dieses Exempel bewirken? Ich erinnere mich nur zu gut an die gemachten Versprechen, daß jeder Auszubildende übernommen wird, der gerne beim "VK" bleiben möchte. Irgendetwas läuft hier falsch und wir, die Jugend- und Auszubildendenvertreter sind erschrocken, entsetzt und hilflos...

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit."

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