Mao Werke



 

Präambel

Kapitel I: Allgemeine Grundsätze

Kapitel II: Staatsaufbau

Kapitel III: Grundrechte und Grundpflichten der Bürger

Kapitel IV: Staatsflagge, Staatswappen und Hauptstadt

Präambel

Die Gründung der Volksrepublik China manifestierte den großen Sieg des chinesischen Volkes in der neudemokratischen Revolution, das, nach über hundert Jahren heldenhaften Kampfes, schließlich unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas durch den revolutionären Volkskrieg die reaktionäre Herrschaft des Imperialismus, des Feudalismus und des bürokratischen Kapitalismus gestürzt hatte, und kennzeichnete den Beginn der neuen Geschichtsperiode der sozialistischen Revolution und der Diktatur des Proletariats.

In den vergangenen mehr als 20 Jahren sind die Volksmassen aller Nationalitäten unseres Landes unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas weiter siegreich vorwärtsgeschritten, sie haben große Siege in der sozialistischen Revolution und beim sozialistischen Aufbau, große Siege in der Großen Proletarischen Kulturrevolution errungen und die Diktatur des Proletariats gefestigt und gestärkt.

Die sozialistische Gesellschaft umfaßt eine ziemlich lange geschichtliche Periode. Diese ganze Geschichtsperiode hindurch existieren Klassen, Klassenwidersprüche und Klassen]kämpfe, existiert der Kampf zwischen den beiden Wegen, dem des Sozialismus und dem des Kapitalismus, existiert die Gefahr einer Restauration des Kapitalismus, existiert die Bedrohung durch Umsturz und Aggression seitens des Imperialismus und des Sozialimperialismus. Solche Widersprüche können nur durch die Theorie über die Weiterführung der Revolution unter der Diktatur des Proletariats und durch die von ihr angeleitete Praxis gelöst werden.

Wir müssen an der grundlegenden Linie und Politik der Kommunistischen Partei Chinas für die ganze sozialistische Geschichtsperiode und an der Weiterführung der Revolution unter der Diktatur des Proletariats festhalten, damit unser großes Vaterland stets auf dem von dem Marxismus, dem Leninismus, den Maotsetungideen vorgezeichneten Weg voranschreitet.

Wir müssen die von der Arbeiterklasse geführte und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruhende große Einheit der Volksmassen aller Nationalitäten festigen und die revolutionäre Einheitsfront weiterentwickeln. Wir müssen die Widersprüche zwischen uns und dem Feind und die Widersprüche im Volke richtig voneinander unterscheiden und sie richtig behandeln. Wir müssen die drei großen revolutionären Bewegungen - Klassenkampf, Produktionskampf und wissenschaftliches Experimentieren - weiterführen, unabhängig und selbständig, im Vertrauen auf die eigene Kraft,

durch harten Kampf, mit Fleiß und Sparsamkeit und unter Anspannung aller Kräfte, immer vorwärtsstrebend, "mehr, schneller, besser und wirtschaftlicher" den Sozialismus aufbauen, Vorbereitungen auf einen Kriegsfall, Vorbereitungen auf Naturkatastrophen treffen und alles für das Volk tun.

In den internationalen Angelegenheiten müssen wir am proletarischen Internationalismus festhalten. China will nie eine Supermacht werden. Wir müssen die Einheit mit den sozialistischen Staaten, mit allen unterdrückten Völkern und unterjochten Nationen stärken und zur gegenseitigen Unterstützung beitragen. Wir müssen die friedliche Koexistenz mit Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung anstreben, auf der Grundlage der fünf Prinzipien der gegenseitigen Achtung der Souveränität und territorialen Integrität, des gegenseitigen Nichtangriffs, der gegenseitigen Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Nutzens sowie der friedlichen Koexistenz; wir müssen die Aggressions- und Kriegspolitik des Imperialismus und des Sozialimperialismus und den Hegemonismus der Supermächte bekämpfen.

Unser Volk ist von der Zuversicht erfüllt, unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas die in- und ausländischen Feinde zu besiegen, alle Schwierigkeiten zu überwinden, unser Land zu einem mächtigen sozialistischen Staat der Diktatur des Proletariats aufzubauen und damit für die Menschheit einen verhältnismäßig großen Beitrag zu leisten.

Volksmassen aller Nationalitäten im ganzen Land, schließt euch zusammen, um noch größere Siege zu erringen!

 

 

  

Kapitel I

Allgemeine Grundsätze

Artikel 1

Die Volksrepublik China ist ein sozialistischer Staat der Diktatur des Proletariats" der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht.

Artikel 2

Die Kommunistische Partei Chinas ist der führende Kern des ganzen chinesischen Volkes. Die Arbeiterklasse führt den Staat durch ihre Vorhut, die Kommunistische Partei Chinas.

Der Marxismus, der Leninismus, die Maotsetungideen sind die theoretische Grundlage, von der unsere Nation ihr Denken leiten läßt.

Artikel 3

Alle Macht in der Volksrepublik China gehört dem Volk. Die Organe, durch die das Volk seine Macht ausübt, sind die Volkskongresse aller Ebenen, die sich zu ihrem Hauptteil aus Abgeordneten der Arbeiter, Bauern und Soldaten zusammensetzen.

Die Volkskongresse aller Ebenen und die anderen Staatsorgane verwirklichen den demokratischen Zentralismus.

Die Abgeordneten der Volkskongresse aller Ebenen werden in demokratischen Beratungen gewählt. Die Wahleinheiten und Wähler haben das Recht, jeden von ihnen gewählten Abgeordneten zu kontrollieren und ihn jederzeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abzuberufen und durch einen neuen zu ersetzen.

Artikel 4

Die Volksrepublik China ist ein einheitlicher Nationalitätenstaat. Alle Regionen mit nationaler Gebietsautonomie sind unabtrennbare Bestandteile der Volksrepublik China.

Alle Nationalitäten sind gleichberechtigt. Der Großnationalitäten-Chauvinismus ebenso wie der Lokalnationalismus müssen bekämpft werden.

Jede Nationalität genießt die Freiheit, ihre eigene Sprache und Schrift zu gebrauchen.

Artikel 5

Im gegenwärtigen Stadium bestehen in der Volksrepublik China hauptsächlich zwei Formen des Eigentums an den Produktionsmitteln: das sozialistische Volkseigentum und das sozialistische Kollektiveigentum der werktätigen Massen.

Der Staat erlaubt den nicht in der Landwirtschaft tätigen Einzelwerktätigen, im Rahmen der Gesetze, ohne andere auszubeuten, individuell zu arbeiten, wobei diese Arbeit von den Organisationen der Wohnblöcke in den Städten und Kleinstädten beziehungsweise von den Produktionsgruppen der ländlichen Volkskommunen einheitlich geregelt wird. Zugleich sollen diese Werktätigen Schritt für Schritt auf den Weg der sozialistischen Kollektivierung geleitet werden.

Artikel 6

Der staatliche Sektor der Wirtschaft ist die führende Kraft in der Volkswirtschaft.

Die Bodenschätze, die Gewässer und die dem Staat gehörenden Waldungen, unerschlossenen Ländereien und anderen Naturreichtümer sind Volkseigentum.

Der Staat kann in Übereinstimmung mit den dafür gesetzlich festgelegten Bestimmungen Grund und Boden in Stadt und Land sowie andere Produktionsmittel durch Ankauf enteignen, mit oder ohne Entschädigung in Anspruch nehmen oder verstaatlichen.

Artikel 7

Die ländliche Volkskommune ist eine Organisation, in der die politische Macht mit der wirtschaftlichen Verwaltung zu einer Einheit verschmilzt.

Die Wirtschaft des kollektiven Eigentums in der ländlichen Volkskommune nimmt im gegenwärtigen Stadium im allgemeinen die Form eines in drei Stufen gegliederten Eigentums an, mit der Produktionsgruppe als Grundlage: Eigentum der Volkskommune, Eigentum der Produktionsbrigade und Eigentum der Produktionsgruppe, wobei die Produktionsgruppe Grundeinheit für die Rechnungsführung ist.

Unter der Voraussetzung, daß die Entwicklung und der absolute Vorrang der Kollektivwirtschaft der Volkskommune gewährleistet sind, dürfen die einzelnen Mitglieder der Volkskommune kleine Parzellen für ihre private Nutzung bewirtschaften und häusliches Nebengewerbe in geringem Umfang ausüben, in Viehzuchtgebieten dürfen sie einen geringen Viehbestand für ihre private Nutzung besitzen.

Artikel 8

Das sozialistische öffentliche Eigentum ist unantastbar. Der Staat sichert die Konsolidierung und Entwicklung der sozialistischen Wirtschaft und verbietet jedem, mit irgendwelchen Mitteln die sozialistische Wirtschaft und die Gemeininteressen zu untergraben.

Artikel 9

Der Staat verwirklicht das sozialistische Prinzip Ner nicht arbeitet, soll auch nicht essen" und Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung".

Der Staat schützt das Eigentumsrecht der Bürger auf ihr Arbeitseinkommen, ihre Ersparnisse, ihre Häuser und ihre Verbrauchsgüter.

Artikel 10

Der Staat befolgt die Richtlinie: Die Revolution anpacken, die Produktion, die Arbeit und die Vorbereitung auf einen Kriegsfall fördern. Er fördert die planmäßige proportionale Entwicklung der sozialistischen Wirtschaft, indem er die Landwirtschaft als Grundlage und die Industrie als den führenden Faktor betrachtet und die Initiative sowohl der zentralen als auch der örtlichen Ebene zur vollen Geltung bringt. Er verbessert auf der Grundlage der stetigen Erhöhung der gesellschaftlichen Produktion schrittweise das materielle und kulturelle Leben des Volkes und festigt die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes.

Artikel 11

Die Staatsorgane und die Mitarbeiter des Staates müssen den Marxismus, den Leninismus, die Maotsetungideen gewissenhaft studieren, sich konsequent von der proletarischen Politik leiten lassen, den Bürokratismus bekämpfen, sich eng mit den Massen verbinden und ganz dem Volk dienen. Die Funktionäre aller Ebenen müssen an der kollektiven Produktionsarbeit teilnehmen.

Die Staatsorgane müssen das Prinzip hoher Leistungen bei einfacherer Verwaltungsstruktur durchführen. In ihren Führungsgremien ist die Dreierverbindung von älteren, mittelaltrigen und jüngeren Mitgliedern zu verwirklichen.

Artikel 12

Das Proletariat muß im Bereich des Überbaus einschließlich aller Sektoren der Kultur eine allseitige Diktatur über die Bourgeoisie ausüben.

Kultur und Bildungswesen, Literatur und Kunst, Körperkultur und Sport, Gesundheitswesen sowie wissenschaftliche Forschung müssen der proletarischen Politik dienen, müssen den Arbeitern, Bauern und Soldaten dienen und sind mit der produktiven Arbeit zu verbinden.

Artikel 13

Freie Äußerung von Ansichten, offene Aussprachen, große Debatten und Dazibaos sind eine neue Form, geschaffen von den Volksmassen für die Durchführung der sozialistischen Revolution. Der Staat garantiert den Volksmassen das Recht, diese Form anzuwenden zur Schaffung einer politischen Situation, in der sowohl Zentralismus als auch Demokratie, sowohl Disziplin als auch Freiheit, sowohl der einheitliche Wille als auch das persönliche Wohlbehagen und die lebendige Aktivität des Einzelnen vereint sind, was dazu beitragen soll, die Führung des Staates durch die Kommunistische Partei Chinas und die Diktatur des Proletariats zu festigen.

Artikel 14

Der Staat schützt das sozialistische System, unterdrückt jede landesverräterische und konterrevolutionäre Tätigkeit und bestraft alle Landesverräter und Konterrevolutionäre.

Der Staat entzieht, dem Gesetz entsprechend, den Grundherren, Großbauern, reaktionären Kapitalisten und anderen üblen Elementen für eine bestimmte Zeit die politischen Rechte und ermöglicht ihnen zugleich die weitere Existenz, damit sie durch Arbeit zu Bürgern umerzogen werden, die die Gesetze einhalten und von ihrer Hände Arbeit leben.

Artikel 15

Die Chinesische Volksbefreiungsarmee und die Volksmiliz sind die von der Kommunistischen Partei Chinas geführten Streitkräfte der Arbeiter und Bauern, sind die bewaffneten Kräfte der Volksmassen aller Nationalitäten.

Der Vorsitzende des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas befehligt die bewaffneten Kräfte des ganzen Landes.

Die Chinesische Volksbefreiungsarmee wird stets eine Kampftruppe sein, die gleichzeitig eine Arbeitstruppe und eine Produktionstruppe ist.

Die Aufgabe der bewaffneten Kräfte der Volksrepublik China sind der Schutz der Errungenschaften der sozialistischen Revolution und des sozialistischen Aufbaus, die Verteidigung der Souveränität, der territorialen Integrität und der Sicherheit des Staates und der Schutz vor Subversion und Aggression durch den Imperialismus, den Sozialimperialismus und deren Lakaien.

 

Kapitel II

Staatsaufbau

Abschnitt 1 Der Nationale Volkskongress

Artikel 16

Der Nationale Volkskongreß ist das oberste staatliche Machtorgan unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas.

Der Nationale Volkskongreß setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die von den Provinzen, den autonomen Gebieten, den regierungsunmittelbaren Städten und der Volksbefreiungsarmee gewählt werden. Gegebenenfalls kann eine gewisse Anzahl patriotischer Persönlichkeiten eigens eingeladen werden, als Abgeordnete teilzunehmen.

Der Nationale Volkskongreß wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Unter besonderen Umständen kann seine Legislaturperiode verlängert werden.

Der Nationale Volkskongreß tritt jährlich einmal zur Tagung zusammen, die nötigenfalls vorverlegt oder verschoben werden kann.

Artikel 17

Der Nationale Volkskongreß hat folgende Funktionen und Befugnisse: Änderung der Verfassung, Gesetzgebung, Ernennung und Abberufung des Ministerpräsidenten des Staatsrates und der Mitglieder des Staatsrates auf Vorschlag des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas, Bestätigung des Volkswirtschaftsplans, des Staatshaushaltsplans und der Haushaltsrechnung sowie Ausübung jener Funktionen und Befugnisse, die der Nationale Volkskongreß für erforderlich erachtet.

Artikel 18

Der Ständige Ausschuß des Nationalen Volkskongresses ist das ständige Organ des Nationalen Volkskongresses. Er hat folgende Funktionen -und Befugnisse: Einberufung der Tagungen des Nationalen Volkskongresses, Auslegung der Gesetze, Verabschiedung der Erlasse, Entsendung bevollmächtigter Vertreter ins Ausland und deren Abberufung, Empfang der bei ihm akkreditierten Vertreter anderer Staaten, Ratifizierung und Kündigung von mit anderen Staaten abgeschlossenen Verträgen und Ausübung der anderen Funktionen und Befugnisse, die ihm vom Nationalen Volkskongreß übertragen sind.

Der Ständige Ausschuß des Nationalen Volkskongresses setzt sich aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden und den Mitgliedern zusammen. Sie werden vom Nationalen Volkskongreß gewählt beziehungsweise abberufen.

Abschnitt 2 - Der Staatsrat

Artikel 19

Der Staatsrat ist die Zentrale Volksregierung. Der Staatsrat ist dem Nationalen Volkskongreß und dessen Ständigem Ausschuß verantwortlich und rechenschaftspffichtig.

Der Staatsrat setzt sich zusammen aus dem Ministerpräsidenten, den Stellvertretern des Ministerpräsidenten, den Ministern und den Vorsitzenden der Kommissionen.

Artikel 20

Der Staatsrat hat folgende Funktionen und Befugnisse: Festsetzung von Verwaltungsmaßnahmen und Verkündung von Beschlüssen und Verordnungen in Übereinstimmung mit der Verfassung, den Gesetzen und Erlassen; einheitliche Leitung der Tätigkeit der Ministerien, der Kommissionen und der örtlichen Staatsorgane aller Ebenen des Landes; Erstellung und Durchführung des Volkswirtschaftsplans und des Staatshaushaltsplans; Leitung der administrativen Angelegenheiten des Staates und Ausübung der anderen Funktionen und Befugnisse, die ihm vom Nationalen Volkskongreß oder von dessen Ständigem Ausschuß übertragen sind.

Abschnitt 3-. Die örtlichen Volkskongresse und die örtlichen Revolutionskomitees aller Ebenen

Artikel 21

Die örtlichen Volkskongresse aller Ebenen sind die örtlichen Organe der Staatsmacht.

Die Dauer der Legislaturperiode der Volkskongresse der Provinzen und der regierungsunmittelbaren Städte beträgt fünf Jahre. Die Dauer der Legislaturperiode der Volkskongresse der Bezirke" der Städte und der Kreise beträgt drei Jahre. Die Dauer der Legislaturperiode der Volkskongresse der ländlichen Volkskommunen und der Kleinstädte beträgt zwei Jahre.

Artikel 22

Die örtlichen Revolutionskomitees aller Ebenen sind die ständigen Organe der örtlichen Volkskongresse und zugleich die örtlichen Volksregierungen der jeweiligen Ebenen.

Das örtliche Revolutionskomitee jeder Ebene setzt sich aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden und den Mitgliedern zusammen. Sie werden vom Volkskongreß der entsprechenden Ebene gewählt beziehungsweise abberufen, was dem nächsthöheren Staatsorgan zur Überprüfung und Genehmigung zu berichten ist.

Jedes örtliche Revolutionskomitee ist dem Volkskongreß der entsprechenden Ebene und dem nächsthöheren Staatsorgan verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

Artikel 23

Die örtlichen Volkskongresse aller Ebenen und die von ihnen gewählten örtlichen Revolutionskomitees sind in den jeweiligen Gebieten für folgendes zuständig: die Durchführung der Gesetze und Erlasse zu gewährleisten, die sozialistische Revolution und den sozialistischen Aufbau anzuleiten, die örtlichen Volkswirtschaftspläne, Haushaltspläne und -rechnungen zu überprüfen und zu bestätigen, die revolutionäre Ordnung zu wahren und die Rechte der Bürger zu sichern.

Abschnitt 4-. Die autonomen Organe der Regionen mit nationaler Autonomie

Artikel 24

Alle autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und autonomen Kreise sind Regionen mit nationaler Autonomie. Ihre autonomen Organe sind die Volkskongresse und die Revolutionskomitees.

Die autonomen Organe der Regionen mit nationaler Autonomie können neben der Ausübung der Funktionen und Befugnisse örtlicher Staatsorgane, wie sie in Kapitel 11 Abschnitt 3 der Verfassung vorgesehen sind, im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Befugnisse die Autonomie ausüben.

Die übergeordneten Staatsorgane müssen den autonomen Organen aller Regionen mit nationaler Autonomie die Ausübung dieser Autonomie in vollem Maße garantieren und sollen alle nationalen Minderheiten in der sozialistischen Revolution und beim sozialistischen Aufbau aktiv unterstützen.

Abschnitt 5-. Die Organe der Rechtsprechung und der Staatsanwaltschaft

Artikel 25

Die Rechtsprechung wird durch das Oberste Volksgericht, die örtlichen Volksgerichte aller Ebenen und die besonderen Volksgerichte ausgeübt. Die Volksgerichte aller Ebenen sind den Volkskongressen der entsprechenden Ebenen und deren ständigen Organen verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Präsidenten der Volksgerichte aller Ebenen werden von den ständigen Organen der Volkskongresse der entsprechenden Ebenen ernannt beziehungsweise abberufen.

Die Funktionen und Befugnisse der staatsanwaltschaftlichen Organe werden von den Organen für die öffentliche Sicherheit aller Ebenen ausgeübt.

In der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wie bei der Verhandlung von Rechtsfällen muß die Massenlinie durchgeführt werden. Bei schweren konterrevolutionären Straffällen müssen die Massen zur Diskussion der Straffälle und Kritik der Straftaten mobilisiert werden.1

 

 

Kapitel III

Grundrechte und

Grundpflichten der Bürger

Artikel 26

Die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger sind: Unterstützung der Führung durch die Kommunistische Partei Chinas, Unterstützung des sozialistischen Systems, Einhaltung der Verfassung und der Gesetze der Volksrepublik China.

Es ist die erhabene Pflicht eines jeden Bürgers, das Vaterland zu schützen und jeder Aggression Widerstand zu leisten. Es ist die Ehrenpflicht der Bürger, entsprechend dem Gesetz Militärdienst zu leisten.

Artikel 27

Jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat das aktive und passive Wahlrecht. Ausgenommen davon sind Personen, denen gesetzlich das aktive und passive Wahlrecht aberkannt ist.

Die Bürger haben das Recht auf Arbeit und das Recht auf Bildung. Die Werktätigen haben das Recht auf Erholung und das Recht auf materielle Unterstützung im Alter und im Fall von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit.

Die Bürger haben das Recht, vor jedem Staatsorgan beliebiger Ebene gegen jeden Mitarbeiter der Staatsorgane, der das Recht gebrochen oder seine Pflicht verletzt hat, schriftlich oder mündlich Klage zu führen. Niemand darf ihnen dabei Schwierigkeiten bereiten, sie daran hindern oder dafür Vergeltung üben.

Den Frauen stehen in allen Bereichen die gleichen Rechte wie den Männern zu.

Ehe, Familie, Mutter und Kind stehen unter dem Schutz des Staates.

Der Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen der im Ausland lebenden chinesischen Staatsangehörigen.

Artikel 28

Die Bürger haben das Recht auf die Freiheit der Rede, der Korrespondenz, der Presse, der Versammlung, der Koalition, von Straßenumzügen, von Protestdemonstrationen und des Streiks, sie haben Religionsfreiheit sowie die Freiheit, sich zu keinem religiösen Glauben zu bekennen und den Atheismus zu propagieren.

Die Freiheit der Person und die Wohnung der Bürger sind unverletzbar. Kein Bürger darf ohne Beschluß eines Volksgerichts oder Genehmigung eines Organs für öffentliche Sicherheit verhaftet werden.

Artikel 29

Die Volksrepublik China gewährt jedem Ausländer das Aufenthaltsrecht, der wegen der Unterstützung einer gerechten Sache, wegen der Teilnahme an einer revolutionären Bewegung oder wegen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit verfolgt wird.

 

Kapitel IV

Staatsflagge, Staatswappen und Hauptstadt

Artikel 30

Die Staatsflagge ist eine rote Fahne mit fünf Sternen.

Das Staatswappen zeigt in der Mitte das von fünf Sternen überstrahlte Tiänanmen, umgeben von einem Ährenkranz, darunter ein Zahnrad.

Die Hauptstadt ist Peking.

 


siehe dazu auch:
 DSCHANG TSCHUN-TJIAO: Bericht über die Abänderung der Verfassung
(Erstattet am 13. Januar und angenommen am 17. Januar 1975 auf der 1.Tagung des IV. Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China)


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