Mao Werke


Mao Tsetung:

ÜBER DEN KAMPF GEGEN DIE „DREI ÜBEL“ UND DIE „FÜNF ÜBEL“(1)  *

(November 1951 –  März 1951)


Diese Version aus: Mao Tse-tung, Ausgewählte Werke Band V, Verlag für fremdsprachige Literatur, Peking 1978, S.68-75


1

Der Kampf gegen Korruption und Verschwendung ist eine wichtige, die ganze Partei betreffende Angelegenheit, der ihr, wie wir euch schon sagten, eure volle Aufmerksamkeit schenken müßt. Wir brauchen eine großangelegte Säuberung der ganzen Partei, in deren Verlauf alle Fälle von Korruption, ob große, mittlere oder geringe, restlos ans Licht gebracht werden. Dabei ist der Hauptschlag gegen die Korruptesten zu richten, während gegenüber jenen, die sich der Korruption mittleren oder geringeren Ausmaßes schuldig gemacht haben, eine Politik der Erziehung und Umerziehung zu verfolgen ist, damit sie nicht wieder rückfällig werden. Nur so können wir die ernste Gefahr einer Korrum­pierung vieler Parteimitglieder durch die Bourgeoisie abwenden, der Situation, wie sie bereits von der 2. Plenartagung des VII. Zentralkomitees vorausgesehen wurde, ein Ende machen und das von jener Plenartagung festgelegte Prinzip, sich vor Korrumpierung in acht zu nehmen, in die Tat umsetzen. Darauf müßt ihr unbedingt eure Aufmerksamkeit richten.

(30. November 1951)

 

2

Daß der zersetzende Einfluß der Bourgeoisie auf Kader zu ernsten Fällen von Korruption führt, ist eine Tatsache, der besondere Beach­tung geschenkt werden muß. Es muß dafür gesorgt werden, diese aufzudecken, bloßzustellen und zu bestrafen. Dies ist als großer Kampf zu behandeln.

(30. November 1951)

 

3

Der Kampf gegen Korruption, Verschwendung und Bürokratismus sollte als ebenso wichtig angesehen werden wie der Kampf zur Unterdrückung der Konterrevolutionäre. Wie in diesem müssen die Massen mobilisiert werden, einschließlich der demokratischen Parteien und der Persönlichkeiten aus allen Gesellschaftskreisen. Der Kampf, der heute geführt wird, muß ebenfalls breit propagiert werden, die leitenden Kader müssen die Verantwortung übernehmen und sich selbst einschalten, und die Leute müssen aufgerufen werden, ihre eigenen Übeltaten, soweit sie welche begangen haben, offen zu bekennen und die Vergehen anderer zur Kenntnis zu bringen. In leichteren Fällen sollen die Schuldigen kritisiert und erzogen werden; in schwereren Fällen sind die Schuldigen ihrer Ämter zu entheben, zu Gefängnis zu verurteilen (um durch körperliche Arbeit umerzogen zu werden) oder anders zu bestrafen, und die Allerkorruptesten wird man sogar erschießen müssen. Nur auf diese Weise kann das Problem gelöst werden.

(8. Dezember 1951)

 

4

    In allen Städten des Landes, und in erster Linie in den großen und mittelgroßen Städten, müssen wir uns auf die Arbeiterklasse stützen und uns mit den die Gesetze einhaltenden Kapitalisten und den anderen Schichten der städtischen Bevölkerung zusammenschließen, um einen großangelegten, entschiedenen und tiefgehenden Kampf gegen jene Kapitalisten zu führen, die durch Bestechung, Steuerhinterziehung, Diebstahl von Staatseigentum, Betrügereien bei der Erfüllung staatlicher Aufträge und Diebstahl von Wirtschaftsinformationen die Gesetze verletzt haben; wir müssen diesen Kampf mit dem Kampf gegen Korruption, Verschwendung und Bürokratismus koordinieren, der in Partei, Regierungsorganen, Armee und Massenorganisationen ausgetragen wird. Das ist absolut notwendig, und es ist jetzt genau die richtige Zeit dafür. In diesem Kampf müssen die Parteiorganisationen aller Städte die Kräfte der Klassen und der Massen sorgfältig disponieren und die Taktik des Ausnutzens von Widersprüchen, der Aufspaltung der gegnerischen Reihen, des Zusammenschlusses mit der Mehrheit und der Isolierung der Minderheit einschlagen, damit in seinem Verlauf rasch eine Einheitsfront gegen die „fünf Übel“ zustande kommt. Ist in einer Großstadt der Kampf gegen die „fünf Übel“ in Schwung gekommen, kann eine solche Einheitsfront in etwa drei Wochen erreicht sein. Sobald sie gebildet ist, werden die reaktionären Kapitalisten, die schwerster Verbrechen schuldig sind, in Isolierung geraten, und der Staat wird durchaus in der Lage sein, sie, wie es notwendig ist, zu bestrafen, zum Beispiel durch Geldbußen, Konfiskation, Arrest, Gefängnis oder Hinrichtung, ohne auf großen Widerstand zu stoßen. Alle unsere Großstädte (einschließlich der Provinzhauptstädte) sollten in den ersten zehn Tagen des Monats Februar den Kampf gegen die „fünf Übel“ beginnen. Trefft bitte rasch eure Anordnungen!

(26. Januar 1952)

 

5

1.     In der Bewegung gegen die „fünf Übel“ sind die Grundprinzipien für die Behandlung der Industrie- und Handelsunternehmen wie folgt: Milde für frühere Straftaten und Strenge für die neuen (zum Beispiel sollen im allgemeinen nur die 1951 hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden); Milde für die Mehrheit, Strenge gegenüber der Minderheit; Milde für jene, die ihre Verbrechen eingestehen, Strenge gegen jene, die sich weigern; Milde für die Industrie, Strenge gegenüber dem Handel; Milde für den Handel im allgemeinen, Strenge gegenüber den Spekulanten. Wir hoffen, daß die Parteikomitees aller Ebenen in der Bewegung gegen die „fünf Übel“ an diesen Prinzipien festhalten.

2.     Im Hinblick auf die Ziele der Bewegung gegen die „fünf Übel“ sollten die privaten Industrie- und Handelsunternehmen in folgende fünf Kategorien eingeteilt werden: diejenigen, die die Gesetze einhalten; diejenigen, die die Gesetze im wesentlichen einhalten; diejenigen, die sie teils einhalten, teils brechen; diejenigen, die ernste Gesetzesbrüche begehen; diejenigen, die die Gesetze überhaupt nicht einhalten. In den Großstädten machen die ersten drei Kategorien etwa 95 Prozent und die beiden anderen zirka 5 Prozent aus. Der Prozentsatz ist in den verschiedenen Großstädten, von geringen Abweichungen abgesehen, etwa gleich. In den mittelgroßen Städten unterscheidet sich dieser Prozentsatz beträchtlich von den obengenannten Zahlen.

3. Diese fünf Kategorien umfassen die Kapitalisten sowie die nichtkapitalistischen selbständigen Handwerker und Kaufleute mit Familienbetrieben, nicht aber die Straßenverkäufer. In den Großstädten sollte man die Straßenverkäufer eine Zeitlang in Ruhe lassen, doch wäre es gut, sich mit den selbständigen Handwerkern und den Kaufleuten mit Familienbetrieben zu befassen. In den mittelgroßen Städten ist es wohl besser, sich in der Bewegung gegen die „fünf Übel“ auch mit den selbständigen Handwerkern und Händlern sowie mit den Straßenverkäufern zu befassen. In den großen und mittelgroßen Städten unseres Landes gibt es eine große Zahl selbständiger Handwerker und Händler, die keine Arbeiter oder Handlungsgehilfen beschäftigen (aber einige haben Lehrlinge). Viele von ihnen halten die Gesetze ein, viele andere halten sie im wesentlichen ein und verletzen sie zum Teil (d.h., sie haben geringfügige Straftaten begangen, zum Beispiel kleine Steuerhinterziehungen), während eine kleine Anzahl die Gesetze teils einhält, teils verletzt, d.h. in größerem Ausmaß Steuern hinterzogen hat. In dieser Bewegung gegen die „fünf Übel“ müssen wir uns mit vielen kleinen Kapitalisten befassen und uns ein Urteil über sie bilden. Und wir müssen mit den selbständigen Handwerkern und Händlern, die zahlenmäßig ungefähr den kleinen Kapitalisten gleichkommen, nach Möglichkeit genauso verfahren. Das wird für die gegenwärtige Bewegung und für den künftigen Wirtschaftsaufbau nur günstig sein. Im allgemeinen haben die kleinen Kapitalisten und die selbständigen Handwerker und Händler keine ernsten Straftaten begangen, und es ist nicht schwer, sie zu beurteilen. Wenn wir so verfahren, werden wir die Unterstützung der Massen gewinnen. Aber sollten einige Städte meinen, das Ziel sei besser zu erreichen, wenn zunächst die Industrie- und Handelsunternehmen und erst dann die selbständigen Handwerker und Händler beurteilt werden, so geht das auch in Ordnung.

4.       Angesichts der aktuellen Situation in den Städten haben wir beschlossen, die Industrie- und Handelsunternehmen neu zu klassifizieren, sie in fünf Kategorien anstatt wie bisher in vier einzuteilen. Das heißt: Bei jenen, die wir in der Kategorie „die Gesetze einhaltend“ führten, wird nun zwischen solchen, die die Gesetze einhalten, und solchen, die die Gesetze im wesentlichen einhalten, unterschieden, während die restlichen drei Kategorien unverändert bleiben. Von den 50000  Industrie- und Handelsunternehmen in Peking (einschließlich der selbständigen Handwerker und Händler, aber nicht der Straßenverkäufer) halten etwa 10 Prozent die Gesetze ein, halten etwa 60 Prozent die Gesetze im wesentlichen ein, halten etwa 25 Prozent die Gesetze teils ein und teils nicht, machen sich etwa 4 Prozent ernster Gesetzesverletzungen schuldig und halten etwa 1 Prozent die Gesetze überhaupt nicht ein. Es kann sich als von großem erzieherischem Wert erweisen, Unterschiede zu machen zwischen denen, die strikt die Gesetze befolgen, und denen, die sie zwar im wesentlichen einhalten, aber doch geringerer Straftaten schuldig sind, und darüber hinaus in der Behandlung derjenigen, die im wesentlichen die Gesetze einhalten, zu differenzieren zwischen den kleinen und den relativ großen Steuerhinterziehern.

5. In einigen großen und mittelgroßen Städten haben die Stadtparteikomitees die Bewegung gegen die „fünf Übel“ übereilt begonnen: Sie waren mit der Situation im Hinblick auf die verschiedenen Kategorien der Industrie- und Handelsunternehmen überhaupt noch nicht vertraut und sich über die Taktik ihrer unterschiedlichen Behandlung noch nicht im klaren; außerdem war die Organisierung und Schulung der von den Gewerkschaften und der Regierung entsandten Arbeitsgruppen (oder Überprüfungsgruppen) nur nachlässig betrieben worden. Daraus entstand einiges an Verwirrung. Es ist zu hoffen, daß die Stadtparteikomitees dieser Situation Beachtung schenken und unverzüglich Korrekturen vornehmen werden. Außerdem muß die Untersuchung der gesetzesbrecherischen Industrie- und Handelsunternehmen unter der strikten Kontrolle der Stadtparteikomitees und der Stadtverwaltungen vorgenommen werden. Keiner anderen Institution oder Organisation ist es erlaubt, eigenmächtig Leute zur Untersuchung auszusenden, und schon gar nicht, Kapitalisten zum Verhör in ihr Büro zu holen. Sowohl in der Bewegung gegen die „drei Übel“ als. auch in der gegen die „fünf Übel“ ist es verboten, durch Folterungen Geständnisse zu erzwingen; strikte Vorkehrungen müssen getroffen werden, um Selbstmorde zu verhindern; wo es bereits zu Selbstmorden gekommen ist, sind sogleich Maßnahmen zu treffen, um weitere Fälle zu verhüten, damit die beiden Bewegungen sich in der richtigen Richtung und gesund entwickeln und zu einem vollständigen Sieg führen.

6.    In Kreisen, Distrikten und Gemeinden sollen die Bewegungen gegen die „drei Übel“ und die „fünf Übel“ gegenwärtig nicht eingeleitet werden. Das Zentralkomitee wird in einem späteren Rundschreiben darauf eingehen, wann und wie sie dort durchzuführen sind. In den wenigen Fällen einer versuchsweisen Entfaltung des Kampfes gegen die „fünf Übel“ in Kreisstädten und des Kampfes gegen die „drei Übel“ in Distrikten muß eine strikte Kontrolle ausgeübt werden, dürfen die Frühjahrsbestellung und die anderen ökonomischen Aktivitäten nicht behindert werden. Die Bewegung gegen die „fünf Übel“ darf nicht gleichzeitig in allen mittelgroßen Städten begonnen werden, sondern das muß gestaffelt und unter genauester Kontrolle geschehen.

(5. März 1952)

 

6

Während und auch nach dem Kampf gegen die „fünf Übel“ müssen wir folgende Aufgaben erfüllen:

1.    Die Situation in der privaten Industrie und im privaten Handel gründlich klären, damit der Zusammenschluß mit der Bourgeoisie und ihre Kontrolle und die Entwicklung der Planwirtschaft des Landes erleichtert werden. Ohne Klarheit über die Situation dort ist eine Planwirtschaft unmöglich.
2.
    Einen klaren Trennungsstrich zwischen der Arbeiterklasse und der Bourgeoisie ziehen, in den Gewerkschaften die Korruption und die bürokratische Erscheinung der Loslösung von den Massen beseitigen und die gekauften Subjekte der Kapitalisten aus den Ge­werkschaften jagen. Solche gekauften Subjekte sind überall in den Gewerkschaften zu finden, ebenso in der Mitte stehende Elemente, die zwischen Arbeit und Kapital hin und her schwanken. Wir müssen die in der Mitte Stehenden im Verlauf des Kampfes erziehen und für uns gewinnen. Die Söldlinge der Kapitalisten jedoch, die schwere Verbrechen begangen haben, müssen hinausgeworfen werden.
 3.     Die Gewerbevereinigungen und die Industrie- und Handelsvereine reorganisieren, die Leute, die aller „fünf Übel“ schuldig sind und jene, die völlig in Mißkredit geraten sind, aus den Leitungsgremien dieser Organisationen entfernen und an ihre Stelle Menschen setzen, die sich im Kampf gegen diese Übel recht gut bewährt haben. Mit Ausnahme der Leute, die sich über die Gesetze völlig hinweggesetzt haben, sollten Industrielle und Kaufleute aller Kategorien darin vertreten sein.
4.             Den Leitern der Chinesischen Gesellschaft für Demokratischen Aufbau des Landes helfen, ihre Gesellschaft auszurichten. Sie sollen die Leute, die aller „fünf Übel“ schuldig sind, und jene, die bei den Massen völlig in Verruf geraten sind, ausschließen und eine Anzahl bessere Leute aufnehmen, damit ihre Gesellschaft zu einer politischen Organisation werden kann, die fähig ist, die legitimen Interessen der Bourgeoisie, hauptsächlich der industriellen Bourgeoisie, zu vertreten und die Bourgeoisie im Geist des Gemeinsamen Programms und im Licht der Prinzipien des Kampfes gegen die „fünf Übel“ zu erziehen. Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Geheimorganisationen verschiedener Kapitalistengruppen wie den „Donnerstag-Dinnerklub“ (2) aufzulösen.
5.
           Die „fünf Übel“ ausrotten und die Spekulation im Handel ausmerzen, damit die gesamte Bourgeoisie den Gesetzen und Verordnungen des Staates folgt und sich solchen Aktivitäten in Industrie und Handel widmet, die für die Volkswirtschaft und die Lebenshaltung des Volkes nützlich sind. Die private Industrie innerhalb des vorn Staat festgelegten Rahmens entwickeln (vorausgesetzt, daß die Kapitalisten es wollen und diese Entwicklung mit dem Gemeinsamen Programm übereinstimmt) und den privaten Handel Schritt für Schritt einschränken. Die Pläne des Staates für die Monopolisierung des Absatzes der Privatindustrie und der Aufträge an diese Jahr für Jahr ausweiten und gleichzeitig die private Industrie und den privaten Handel zunehmend in unseren Plan einbeziehen. Die Profitraten des privaten Kapitals neu festsetzen: Es soll einiges an Gewinn machen können, aber keine übermäßigen Profite.
6.
     Die heimliche Rechnungsführung abschaffen, die Rechnungen offenlegen und allmählich ein System einführen, bei dem die Arbeiter und die Handlungsgehilfen die Produktion und die Verwaltung beauf­sichtigen.
7.
     Den größeren Teil der wirtschaftlichen Verluste, die der Staat und das Volk erlitten haben, durch das Eintreiben hinterzogener Steuern, das Einziehen von Entschädigungen und Geldbußen und durch Konfiskation wettmachen.
8.    Unter den Arbeitern und den Handlungsgehilfen in allen großen und mittelgroßen privaten Unternehmen Parteizellen errichten und die Parteiarbeit stärken.

(23. März 1952)

 

ANMERKUNGEN:

* Einige von Genossen Mao Tsetung für das ZK der KP Chinas entworfene wichtige Direktiven.

(1) Bei der Bewegung gegen die „drei Übel“ handelte es sich um den Kampf gegen Korruption, Verschwendung und Bürokratismus, der Ende 1951 unter dem Personal der staatlichen Institutionen und Staatsunternehmen eingeleitet wurde. Die Bewegung gegen die „fünf Übel“ war dem Kampf gegen Bestechung, Steuerhinterziehung, Dieb­stahl von Staatseigentum, Betrügereien bei der Erfüllung staatlicher Aufträge und Diebstahl von Wirtschaftsinformationen gewidmet und wurde Anfang 1952 unter den Eigentümern der privaten Industrie- und Handelsunternehmen begonnen.

(2) Der „Donnerstag-Dinnerklub“ war eine Geheimorganisation einiger Kapitalisten in Tschungking, die sich durch eine Reihe illegaler Aktivitäten schwerer Gesetzesbrüche schuldig machte. Diese Geheimorganisation wurde im Verlauf der Bewegung gegen die „fünf Übel“ entlarvt und verboten.

 

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