Einleitung

Neue Dimension grenzüberschreitender Kurdenverfolgung unter dem Vorwand der „Terrorismusbekämpfung in der Festung Westeuropa“:

In Kurdistan herrscht Krieg; bei uns in Westeuropa – noch – die Illusion einer relativ friedlichen Nachkriegsepoche. Dabei zeigen der wiederholte Einfall türkischer Truppen in Südkurdistan (Irak) mit Unterstützung von NATO-Logistik, der lange Zeit verheimlichte Einsatz deutscher Militärs beim zweiten Golfkrieg 1991 und die offene Erklärung deutscher Regierungsvertreter, beim nächsten Militärschlag gegen Saddam Hussein dabeizusein: Wir leben längst auch in Europa wieder in einer Vor-Kriegsepoche – die Politik der Kriegstreiber in Bonn und Ankara trägt ihre Früchte, in den Militäreinsätzen auf dem Balkan noch versteckt hinter UN- und NATO-Aufträgen, während die Okkupationen Südkurdistans, die eindeutig gegen zwingendes Völkerrecht verstoßen, jahrelang von dem amtlichen Bonner Kommentar begleitet werden, die Aktion „möglichst schnell“ zu beenden.

Die Eskalation der Völkermordpolitik in Kurdistan durch das türkische Militärregime und die fast uferlose Kriminalisierung der KurdInnen bei uns ist nur vor dem Hintergrund einer neuen Großmachtpolitik der Achse Bonn-Ankara, neuer Abkommen zwischen USA, Israel und Türkei und der Turbulenzen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in dieser und vielen anderen Regionen der globalisierten „neuen Welt“ zu verstehen, vor ihm werden die unvorstellbare Brutalität der Massaker in Kurdistan und der hartnäckige Verfolgungswahn bei uns verständlich.

Ich behaupte: Es fehlt nicht an Informationen über den schmutzigen Krieg mit deutschen Waffen gegen die kurdische Zivilbevölkerung, es fehlt nicht das Engagement oder der gute Wille, sich für das Selbstbestimmungsrecht einzusetzen, und auch nicht das Bewußtsein, mit der Kriminalisierung der KurdInnen die Grundrechte unserer Verfassung und die Rechte einer Minderheit weitgehend außer Kraft zu setzen. Vielmehr ist es erklärtes Ziel der Kriegstreiber und Law-and-order-Fraktion, damit die Voraussetzungen zur Durchsetzung höherer Ziele zu schaffen. Solange man diese Zusammenhänge nicht begreift, geht der Kampf für eine politische Lösung des Kurdistan-Konfliktes und für die demokratischen Rechte der KurdInnen bei uns ins Leere, drohen die Bemühungen an falscher Stelle zu verpuffen.

Jede ernsthafte Unterstützung des Kampfes für das Selbstbestimmungsrecht der KurdInnen in der Türkei und ihre demokratischen Rechte bei uns muß vom klaren Bewußtsein begleitet sein, wie die herrschende Law-and-order-Fraktion den Freiheitskampf und seine Unterstützung in Westeuropa bewertet.

Aufschlußreiches können wir dazu einem „vertraulichen“ Bericht „zur Bedrohung der EG-Länder durch terroristische Aktivitäten“ vom 14.6.1995 zur Vorbereitung der Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister am 20./21. Juni 1995 in Luxemburg entnehmen. Lt. Schreiben von Bundesinnenminister Kanther vom 14.6.1995 handelt es sich hierbei um „eine regelmäßig fortgeschriebene Analyse. Sie wird von allen Mitgliedsstaaten aktualisiert und der jeweiligen Präsidentschaft zusammengefaßt.“ Bundesinnenminister Kanther empfiehlt die Annahme eines mit Datum vom 15. Mai 1995 aktualisierten Berichts über „die äußere und innere Bedrohung der EU-Länder durch Terrorismus“ in englischer Sprache.

Darin heißt es u.a., es gebe „keine allgemein gültige Definition des Begriffes Terrorismus“, im Rahmen dieses Papiers wird er definiert als: „Gebrauch oder versuchter Gebrauch von Gewalt durch eine Gruppe, um politische Ziele zu erreichen“. (Seite 7, Übersetzung d.Verf.)

Wenn das „Terrorismus“ sein soll, was ist dann der Bundestagsbeschluß zum Einsatz deutscher Soldaten und Tornado-Flugzeuge in Ex-Jugoslawien? Schon die inflationäre Verwendung des Gewaltbegriffes weist darauf hin, daß dieser so gefaßt werden soll, daß jeder politische Gegner darunter gefaßt werden kann. Darüber hinaus wird der Begriff auch noch in vollkommen einseitiger Weise angewandt, wie der Bericht ebenfalls verdeutlicht, wenn der „deutsche Rechtsextremismus“ auf knapp einer Seite beschrieben wird. Hierbei werden in vier Absätzen ausschließlich der „Rückgang“, die „Abnahme“ und das „Gefühl von Unsicherheit innerhalb der rechtsextremistischen Szene“ beschrieben, um diesen organisierten Terror so auf die „Gefahr von Gewaltakten“ mit rechtsgerichteter Motivation, von Individuen begangen, reduzieren zu können. Deutlicher kann man das Freund-Feind-Schema wohl kaum zum Ausdruck bringen als mit dieser unterschiedlichen Bewertung des „Terrorismus“ der PKK auf der einen und der behaupteten ständigen Abnahme und nur noch individuellen Gewalttätigkeit rechtsgerichteter Individuen.

So merkwürdig derartige Berichte offizieller westeuropäischer Institutionen wirken, sie passen voll in das Bild des gegenwärtigen und zukünftigen Europas, wie es in den letzten Jahren auch in weniger vertraulichen Berichten und Planungen zum Ausdruck kommt. Zunächst ein paar Fakten zur besseren Einordnung:1

• Der 1993 aus der Fusion von FETA und EG entstandene Europäische Wirtschaftsraum (EWR), dem heute 18 Länder angehören, ist mit nahezu 400 Millionen Konsumenten nicht nur der bevölkerungsreichste Binnenmarkt aller Zeiten und der mit Abstand größte Handelsblock der Welt, dessen Anteil am Welthandel bereits jetzt weit über einem Drittel liegt, der EWR steuert unter der Flagge der Europäischen Union (EU) auf eine Art Gemeinschaftsstaat zu. Nach anfänglichem Jonglieren mit der Idee eines Alleingangs hat sich Deutschland dem Projekt Maastricht nach der erfolgreichen Einverleibung der neuen Bundesländer voll und ganz verschrieben, die Variante eines möglichen deutschen Alleingangs in Europa wurde der Vision eines „europäischen Bundesstaates“ geopfert. Spätestens die im Herbst 1993 gefällte Entscheidung, Frankfurt zum Sitz der zukünftigen europäischen Zentralbank zu machen, und die deutsche EU-Präsidentschaft in der 2. Jahreshälfte 1994 machten deutlich, daß Deutschland seine wirtschaftlichen und politischen Ziele fortan bis auf weiteres unter der EU-Flagge verfolgen will.

Die EU erschöpft sich nicht mehr wie die EG in der Regulierung der Ökonomie, sondern enthält ein weit darüber hinausreichendes Projekt, das den wirtschaftlichen, sozialen, politisch-institutionellen und auch ideologischen Rahmen abstecken soll, innerhalb dessen sich Europa in den künftigen Jahren und Jahrzehnten entwickeln soll:

Die EU stellt insofern den Versuch dar, den ökonomischen Moloch Europa zu regulieren, ihn den weltwirtschaftlichen Wettbewerbsbedingungen optimal anzupassen und Europa darüber hinaus als politisch handlungsfähige Weltmacht zu etablieren. (...) Am weitesten fortgeschritten ist diese Entwicklung in den europäischen Kernländern, die gleichzeitig Deutschland am engsten verbunden sind. So ist Ende März d.J. fast ebenso unbemerkt, wie es während eines Jahrzehntes weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit vorbereitet wurde, das ,Schengener Abkommen‘ in Kraft getreten. ,Schengenland‘ dem neben dem Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten heute alle EU-Länder außer Großbritannien, Dänemark und den neu hinzugekommenen Mitgliedsstaaten angehören, exerziert im Modell vor, was in Zukunft europaweit unter der ,grenzenlosen Freiheit des Personenverkehrs‘ verstanden werden soll:

eine möglichst perfekte Abschottung nach außen und eine möglichst lückenlose Kontrolle im Inneren. Nachdem die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor allem im Bereich der Visa-, Grenzkontroll- und Asylrechtspraxis geschaffen wurden, steht die polizeiliche Kooperation und der Aufbau eines suprastaatlichen Datenverbundes (Schengener Informationssystem SIS) im Mittelpunkt der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, die ,Schengenland‘ zum Kernland eines europaweiten Überwachungs- und Abschottungssystems macht. (...)

In einem engen Zusammenhang mit der Schengen-Kooperation stehen Bestrebungen, die gesamte Asyl- und Einwanderungspolitik sowie weite Teile der Justiz- und Innenpolitik gemeinschaftsweit zu regeln. So steht ein im Dezember 1993 verabschiedeter Aktionsplan über die Harmonisierung des Asylrechts, der Einwanderungsbestimmungen für Nicht-EU-Bürger und Arbeitsimigranten sowie der Visaregelungen kurz vor dem Abschluß. Gleiches gilt für den Aufbau von Europol, das die deutsche Regierung gerne als eine Art europäisches BKA sehen möchte und das neben dem SIS das zweite Standbein des europaweiten Regimes der inneren Sicherheit sein soll. (...)

Ebenfalls vor allem von deutscher Seite forciert und inhaltlich geprägt wird seit einiger Zeit die ,Vergemeinschaftung‘ der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. So ist Anfang Juni im italienischen Mesina zum ersten Mal eine hochkarätig zusammengesetzte Reflexionsgruppe zusammengetreten, die Vorschläge darüber ausarbeiten soll, wie eine stetig wachsende EU auf außen- und sicherheitspolitischem Feld eine größere Handlungsfähigkeit erlangen kann. (...) Bekannt ist auch, daß seit einigen Jahren, vorangetrieben vor allem durch Deutschland und Frankreich, verstärkt über den Aufbau einer eigenen europäischen Militärstreitmacht debattiert wird, die unabhängig von der NATO agieren könnte. (...)

Mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen insistiert vor allem Deutschland auf die Diskussion über ein Europa der ,variablen Geometrie‘ bzw. der ,konzentrischen Kreise’. Dies ist germanischer Euro-Zentrismus pur: Deutschland als Herz, als ,Kern des Kerns‘ die Achse Berlin-Paris, um die herum sich die für eine Wirtschafts- und Währungsunion qualifizierten Länder gruppieren werden.

In diesem Kern, der sich in den nächsten Monaten und Jahren formieren wird, werden nicht nur die größten Profite eingefahren, sondern auch alle wichtigen Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung des Molochs Europa fallen. Dagegen werden die übrigen Mitgliedsstaaten in Zukunft nicht mehr viel zu melden haben und können allenfalls auf ein Vordringen in den Kern hoffen. (...)

Der Moloch Europa, der mit der Verwirklichung des Binnenmarktes bereits existiert, wird sich mit ,Maastricht II‘ stetig sozial, politisch und auch ideologisch formieren. Die 15 Chefs der Union sehen in der Vertiefung der ökonomischen und sozialen Integration, der Verwirklichung der Währungsunion sowie der Entwicklung einer eigenständigen europäischen Politik auf den Gebieten innere Sicherheit, Außenbeziehungen und Verteidigung die wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre. Nicht als solche begriffen werden dagegen Themen wie Herstellung und Sicherung der bürgerlichen Freiheiten in Europa, betreffen sie nun EU-Bürger oder nicht, die ,soziale Dimension‘ der Union oder die Rechte am Arbeitsplatz. Ausgespart bleibt auch das Thema des demokratischen Defizits der EU, eines politischen Kolosses, der von einer internationalen Bürokratie verwaltet und von einem vagabundierenden, sich mal in dieser, mal in jener europäischen Stadt treffenden Staatschef-Rat regiert wird, dem jede demokratische Kontrollinstanz fehlt. Zwar gibt es ein Parlament, aber das ist an dieser Stelle keiner Rede wert. (...)“2

Wie schamlos man sich inzwischen über Grenzen hinwegsetzt, die seit 200 Jahren als selbstverständlich gelten, zeigen nicht nur die Vorgänge um den sogenannten „großen Lauschangriff“, mit dem bei uns wichtige Grundrechte unserer Verfassung abgeschafft wurden, sondern vor allem das Projekt der Europol, die nach dem Vorbild des FBI arbeiten soll und für ihre Polizeibeamten in ihrer dienstlichen Tätigkeit von vornherein Straflosigkeit – sogenannte Immunität – gesetzlich absichern läßt. Von wichtigen Parlamenten wurde dieser Skandal bereits abgesegnet.

Wie wenig Wert in dem neuen Moloch Europa die Menschenrechte haben werden, wenn das Steuer nicht noch herumgerissen wird, läßt sich am Beispiel einer im europäischen ,Herzland‘ unbeliebten Minderheit, den KurdInnen, sehr gut studieren:

• Die wichtigsten politischen und sozialen Vereinigungen der etwa einer halben Million KurdInnen in der BRD sind verboten bzw. die Tätigkeit für sie (Kurdistan Komitee, ERNK, PKK u.a.);

• jede Tätigkeit für sie ist strafbar, Tausende von Strafverfahren sind anhängig, fast täglich finden Razzien, Hausdurchsuchungen und andere Formen der Überwachung statt, Hunderttausende von Daten sind gespeichert und werden den sogenannten „Sicherheitskräften“ in die Türkei weitergeleitet;

• die Vereinigungs-, Versammlungs-, Demonstrationsfreiheit war jahrelang weitgehend faktisch abgeschafft. Immer wieder wurden Demonstrationen verboten bzw. mit großer Brutalität verhindert wegen der „konkreten Gefahr des Zeigens von Symbolen verbotener Vereinigungen“, also von Bildern, Fahnen oder Symbolen von ERNK, PKK usw.

Erinnern wir uns: Nach jahrzehntelangen Verboten, diesen „Nationalfeiertag“ in der Türkei öffentlich zu begehen, und ihren bekannten Folgen („Newroz-Massaker“) wurden „New roz“-Veranstaltungen zum ersten Mal 1994 auch außerhalb der Türkei verboten – im Zuge des sogenannten „PKK-Verbots“ in vielen Städten der BRD. Die hierdurch verursachten und vorhersehbaren militanten kurdischen Proteste u.a. in der Form von Autobahnblockaden führten bekanntlich zu brutalen Polizeieinsätzen und eskalierten in versuchten und vollendeten Selbstverbrennungen, neben Hunderten von Festnahmen und Tausenden von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Und im Gegensatz etwa zu dem früheren erzkonservativen bayerischen Spitzenpolitiker Franz-Josef Strauß, der seinerzeit die Fahrer der „Brummi“-Lastwagen, die die Brennerautobahnen blockierten, persönlich aufsuchte und ihnen sein Mitgefühl aussprach, oder dem allseits bekundeten Verständnis für die niedersächsischen Landwirte kurz zuvor, die aus Protest gegen die angeordnete Schweinevernichtung Straßen und Autobahnen blockiert hatten, verkündete Bundeskanzler Kohl nach der vorhersehbaren Eskalation eine „neue Dimension des Terrors“ und forderte in Übereinstimmung mit Bundesinnenminister Kanther und dem bayerischen Innenminister Beckstein „kurzen Prozeß“ und Abschiebung der kurdischen Gewalttäter in die Türkei – nicht einmal angesichts der Selbstverbrennungen meldete sich eine Stimme der Betroffenheit in den Medien zu Wort, trotz der Osterzeit waren also selbst die berufsmäßig zur „Trauerarbeit“ Aufrufenden auf Tauchstation gegangen ...

Statt dessen: Volksverhetzung bestimmte die Medien, verbunden mit einem Lippenbekenntnis für die große Mehrheit der so friedliebenden Kurden, und rechtzeitig zum Karfreitag 1994 präsentierte der bayerische CSU-Innenminister Beckstein Ausweisungsverfügungen wegen Beteiligung an gewalttätigen Protesten in Bayern, die noch über die Osterfeiertage durch Abschiebung in die Türkei vollzogen werden sollten.

Auch wenn die Abschiebungen zunächst verhindert werden konnten und Beckstein erst am 27.12.1994 die Weihnachtsfeiertage für die Abschiebung eines kurdischen Autobahnblockierers ausnutzen konnte, haben die Innenminister der Türkei und der BRD im März 1995 rechtzeitig vor dem kurdischen Newroz-Fest einen „Briefwechsel“ vorgelegt, der eine problemlose Abschiebung von „PKK- Straftätern“ ermöglichen soll. Nichts illustriert besser als diese „Abschiebevereinbarung“ mit dem türkischen Folterregime, wie hoch die Geltung der Menschenrechte bei uns im Kurs steht. Auch hierauf wird zurückzukommen sein.

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit sind demgegenüber Ursachen und Wirkungen der fast uferlosen Kriminalisierung der KurdInnen bei uns, ein Phänomen der Jahre ab 1994, dessen Ursachen aber weit zurückliegen und nicht erst bei dem sogenannten PKK-Verbot vom November 1993 ihren Ursprung nahmen. Vielmehr begann die Kurdenverfolgung unter dem Vorwand der „Terroristenbekämpfung“ in den Jahren 1986/87, bekannt geworden unter dem Begriff des 1989 eröffneten Hauptverfahrens vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf als „Düsseldorfer PKK-Verfahren“.

Meine These:

Die systematische Kriminalisierung der Kurden begann in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre als Reaktion auf das Wiederaufleben des kurdischen Freiheitskampfes in der Türkei unter dem Vorwand der „Terrorismus“-Bekämpfung als Bestandteil der NATO-Counter-Insurgency-(Aufstandsbekämpfungs-)Strategie. Sie wurde als Pi lot projekt für die Behandlung von Menschen-, Bürger- und Freiheitsrechten zunächst bei Minderheiten nach dem Ende des Kalten Krieges forciert vorangetrieben, um das Modell des „Sicherheitsstaates“ mit formal-demokratischen und pseu do-rechts-, in Wahrheit jedoch polizeistaatlichen Grundlagen und Methoden weiterzuentwickeln.

1 Vgl. die Beiträge in dem Sammelband Kultur der Abschreckung. Europa zwischen Rassismus im Inneren und Abschottung nach außen, herausgegeben von Eckhard Voß, und dessen Aufsatz in Konkret 1995, Seite 26f. sowie Beate Leuthard, Festung Europa, Zürich 1994

2 E. Voß, Konkret, a.a.O., Seite 27f.

 


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