wir haben schlagende beweise


6 jahre vorbereitung auf das KPD-verbot

Schubert, Karl-Heinz,
25 jahre KPD-verbot
streiflichter des
kalten krieges
in: blz 10/1981, s.22f

  • Im september 1950 beschließt eine konferenz westlicher außenminister in New York die integration der BRD in die NATO.
  • Beim bundeskanzleramt wird das "sicherheitsamt" geschaffen - funktion: militärisches organisationszentrum.
  • Im januar 1951 werden direkte verhandlungen über eine BRD-beteiligung an der NATO aufgenommen. Im februar wird der bundesgrenzschutz gegründet.
  • Im februar 1954 werden die wehrgesetze verabschiedet, am 8.5.1956 tritt die BRD der NATO bei, am 7.7.1956 wird die allgemeine wehrpflicht eingeführt.

Die durchsetzung dieser politik stößt innerhalb der westdeutschen bevölkerung auf erheblichen widerstand. Der radikaldemokratische flügel in der friedensbewegung wird von der KPD und ihren initiativen gebildet. So wird die eliminierung der KPD aus dem politischen leben innenpolitisch zum wichtigen ziel für die Bonner regierung und den dahinterstehenden monopolen.

Der erste schritt hin zum verbot ist der sogenannte Adenauererlaß im september 1950. Innerhalb der gewerkschaftlich organisierten arbeiterbewegung werden die kommunisten ebenfalls verfolgt. So säubert die IG-metall-führung im märz 1951 mit hilfe von reversen sämtliche kommunistischen funktionsträger aus der gewerkschaft.

Im sommer 1951 werden FDJ und der Rat der VVN verboten. Im august 1951 werden in das strafrecht wieder die tatbestände "hoch-" "landesverrat" und "staatsgefährdung" eingeführt. Mithilfe diesei "reform" kommt es zu breiten verfolgungsaktionen gegen kommunisten. So sind dann bei verkündung des KPD-verbots 7 von 11 sekretären des ZK der KPD verhaftet bzw. wegen drohender verhaftung außer landes.

Am 23.11.1951 stellt die Adenauerregierung antrag auf feststellung der verfassungswidrigkeit der KPD durch das BVerfG. Am 31.1.1952 werden zahlreiche geschäftsräume der KPD durchsucht und beschlagnahmungen vorgenommen. Diese praxis soll nicht mehr aufhören. Das 1952 verabschiedete KPD-programm der nationalen wiedervereinigung Deutschlands wird als vorbereitung auf den hochverrat erklärt.

Am 23.11.1954 beginnt der KPD-prozeß beim 1. Senat des BVerf G. Innerhalb dieses prozesses wird die KPD permanent durch verfahrensrechtliche verstöße behindert. Am 4.6.1955 verurteilt der bundesgerichtshof zwei mitglieder der FDJ zu hohen zuchthaus- bzw. gefängnisstrafen. Im juli 1955 erhalten vier funktionäre der deutsch-sowjetischen freundschaftsgesellschaft hohe gefängnisstrafen. Dem 1. sekretär werden die bürgerlichen ehrenrechte auf vier jahre aberkannt. Im januar 1956 werden im bereich NRW der IG BSE 18 verwaltungsstellen aufgelöst, weil in ihnen kommunisten arbeiten.

Im april 1956 werden in Niedersachsen die nationale front, die sozialistische aktion und das komitee für einheit und freiheit im deutschen sport durch das innenministerium aufgelöst. Allein im ersten halbjahr 1956 sind 3423 politische verfahren anhängig und 1004 personen in haft. Am 13.7.1956 werden vom bundesgerichtshof 3 kommunisten wegen hochverrat zu mehrjährigen gefängnisstrafen verurteilt.

Als im sommer 1956 der präsident des 1. senats des BVerfG persönlich versucht, Adenauer zur zurücknahme des verbotsantrages zu bewegen, wird die GO des BVerfG dahingehend verändert, daß falls der 1. Senat nicht innerhalb von sechs Wochen zur entscheidung gelangt, das verfahren auf den 2. senat übergeht. Am 17. august 1956 erklärt der 1. senat des BVerfG die KFD für verfassungswidrig und damit verboten. Ebenfalls wird die bildung von ersatz- oder nachfolgeorganisationen ausdrücklich verboten.