Das Zusammenwachsen der europäischen Staaten brachte in den 90er Jahren
vor allem die weitere Vereinheitlichung des europäischen
Sicherheitsapparats und die Abschottung Europas nach außen; die innereuropäischen
Grenzen existieren - ins Landesinnere verlegt - vorwiegend für
Nicht-EU-Europäer. Im Zuge internationaler Zusammenarbeit tut sich die BRD
vor allem mit der Repression in der BRD lebender Kurdlnnen und kurdischer
Politikerlnnen, aber auch anderer ausländischer Aktivistlnnen hervor. Unter
Ausnutzung der Schwäche der Linken und der Irrelevanz einer demokratischen Öffentlichkeit
wurden mit den Gesetzen gegen die sogenannte organisierte Kriminalität u.a.
eine Vielzahl von Bespitzelungsmöglichkeiten geschaffen, die auch die Linke
betreffen. Die Trennung von Polizei und Geheimdiensten wurde quasi abgeschafft.
1991 beschloß die Bundesregierung im Zuge der Verlegung der
innereuropäischen Grenzkontrollen nach Innen die Aufgabenerweiterung des
BGS: Seitdem wird er in Bahnhöfen und zur Uberwachung des Flugverkehrs
eingesetzt.
Im Juni 1992 wurde der erste Teil des "Gesetzespaketes zur Bekämpfung
der Organisierten Kriminalität" verabschiedet. Neben einer Anderung
des Betäubungsmiffelgesetzes, Bestimmungen zur Geldwäsche u.a. wurde
der §129 auf ausländische Organisationen ausgedehnt. Weiter wurde die "Beobachtende
Fahndung aus den 70er Jahren wieder aktiviert, mit dem neuen §98 StPO
werden alle öffentlichen und privaten Datenbesitzer zur Herausgabe der
Informationen verpflichtet (Verwendung für Rasterfahndung): Mit dem neuen §100c
der StPO ist das Fotografieren auf Demos von Tatverdächtigen und deren
Begleit- und Kontaktpersonen durch Bullen ohne Einschränkung erlaubt,
desgleichen das Abhören von Verdächtigen und deren Kontakt- oder
Begleitpersonen bei Vorliegen einer Straftat "von erheblicher Bedeutung".
Das Abhören von Privaträumen ("Großer Lauschangriff")
konnte noch nicht durchgesetzt werden. Mit §110 StPO hat der Einsatz
verdeckter Ermittler auch ohne richterliche Anordnung, eine rechtliche Grundlage
erhalten.
Nachdem das Gesetzespaket gegen die "Organisierte Kriminalität"
nicht in einem Zug durchgesetzt werden konnte, wurde im Mai 1994 das "Verbrechensbekämpfungsgesetz"
verabschiedet, daß die Bespitzelungsrechte des BND erweitert. Neben
illegalem Waffen- und Drogenhandel, Geldfälschung und -wäsche gilt die
Erweiterung auch für "internationalen Terrorismus". Der BND wird
verpflichtet, strafrechtlich relevante Informationen an die Strafverfolgungsbehörden
weiterzugeben. Das Abhören sämtlicher mit dem Ausland geführter
Gespräche nach bestimmten Stichworten (und das automatische Aufzeichnen
nach Fallen dieser Stichworte), das bis dahin "nur" bei Ausländerlnnen
durchgeführt werden durfte, wird auf alle Gespräche aus der BRD
erweitert.
Das am 1.1.1995 in Kraft getretene Schengener Abkommen ermöglicht
im Rahmen der Vertragsstaaten die vereinfachte grenzüberschreitende
polizeiliche Observation, die polizeiliche "Nacheile", erleichterte
Auslieferung, die Kooperation der staatlichen Sicherheitsdienste, enthält
die Einführung des Schengener Informationssystems, das u.a. Listen
nicht-erwünschter EG-Bürger, abgelehnter Asylbewerberlnnen und
erkennungsdienstliche Informationen enthalten soll und die Sicherung der Außengrenzen
der Schengen-Staaten.
Nicht zu vergessen in dieser Auflistung sind die Verschärfungen der Länderpolizeigesetze,
die Verschärfung des Ausländerrechts, das Verbot kurdischer
Organisationen im November 1993 und die Quasi-Abschaffung des Asylrechts
1994.
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