"Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben über
die Mitgliedschaft von Beamten in extremen Organisationen Grundsätze
verabschiedet.
Nach den Beamtengesetzen von Bund und Ländern und den für
Angestellte und Arbeiter entsprechend geltenden Bestimmungen sind die Angehörigen
des öffentlichen Dienstes verpflichtet, sich zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes positiv zu
bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Verfassungsfeindliche
Bestrebungen stellen eine Verletzung dieser Verpflichtung dar. Die
Mitgliedschaft von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Parteien
oder Organisationen, die die verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen
- wie auch die sonstige Förderung solcher Parteien und Organisationen -,
wird daher in aller Regel zu einem Loyalitätskonflikt führen. Führt
das zu einem Pflichtverstoß, so ist im Einzelfall zu entscheiden, welche
Maßnahmen der Dienstherr ergreift.
Die Einstellung in den öffentlichen Dienst setzt nach den genannten
Bestimmungen voraus, daß der Bewerber die Gewähr dafür bietet daß
er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes eintritt. Bestehen hieran begründete Zweifel, so
rechtfertigen diese in der Regel eine Ablehnung."
Quelle: Schriftenreihe des Pressedienstes Demokratische
Aktion, Nr. 14, Pro und Kontra zum Ministerpräsidentenbeschluß, München
o.J., S.8
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