"Der Senat hat in einer Grundsatzerklärung festgestellt, daß
die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bei politischen Aktivitäten des
Bewerbers in rechts- oder linksradikalen Gruppen unzulässig ist. Dies gilt
nach Auffassung des Senats erst recht im Erziehungsbereich und jedenfalls dann,
wenn der Betreffende in den genannten Gruppen besonders aktiv ist.
In seiner Entscheidung geht der Senat davon aus, daß ein Beamter nach
Paragraph 6 und Paragraph 55 des Hamburgischen Beamtengesetzes durch sein
gesamtes Verhalten die Gewähr dafür bieten muß, daß er
sich jederzeit zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes und für ihre Erhaltung eintritt. Diese Entscheidung gilt auch
für die Beantwortung der Frage, ob ein Beamter in der Probezeit seine
Eignung bewiesen hat."
(Streitbare Demokratie, die Debatte in der Hamburger Bürgerschaft
am 15.12. 71)
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