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Vorläufer des Mininister-
präsidentenbeschlusses

Grundsatzentscheidung des Hamburger SPD-Senats vom 15.12.1971


"Der Senat hat in einer Grundsatzerklärung festgestellt, daß die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bei politischen Aktivitäten des Bewerbers in rechts- oder linksradikalen Gruppen unzulässig ist. Dies gilt nach Auffassung des Senats erst recht im Erziehungsbereich und jedenfalls dann, wenn der Betreffende in den genannten Gruppen besonders aktiv ist.

In seiner Entscheidung geht der Senat davon aus, daß ein Beamter nach Paragraph 6 und Paragraph 55 des Hamburgischen Beamtengesetzes durch sein gesamtes Verhalten die Gewähr dafür bieten muß, daß er sich jederzeit zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und für ihre Erhaltung eintritt. Diese Entscheidung gilt auch für die Beantwortung der Frage, ob ein Beamter in der Probezeit seine Eignung bewiesen hat."

(Streitbare Demokratie, die Debatte in der Hamburger Bürgerschaft am 15.12. 71)