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BRD 1977 - Der Polizeistaat in Aktion




Den Tod von Jan Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Andreas Baader aufklären!

Treten wir gemeinsam der reaktionären Hetze entgegen!

Der terroristische Akt der Entführung der Lufthansa-Maschine und der Geiselnahme von 86 unbeteiligten Menschen endete nach der Ermordung des Piloten wie zu erwarten im Kugelhaqel einer Spezialeinheit von staatlich bezahlten Todesschützen. Die Verantwortung übernahm die Schmidt-Regierung. Mit den Worten: "Die Arbeit ist getan" meldete der SPD-Staatssekretär Wischnewski stolz seinem Kanzler den Erfolg der blutigen Aktion. Tosender Jubel brach in Bonn aus, als die Aktion des "Bundesgrenzschutzes" (!!!) aus Somalia bekannt wurde. "Wie in Entebbe" frohlockte die gleichgeschaltete Presse. Auch in Deutschland fielen. Schüsse. In der sorgsam bewachten Festung Stammheim wurden Jan Carl Raspe und Andreas Baader von Pistolenkugeln getroffen tot aufgefunden, Gudrun Ensslin hatte sich "unter ungeklärten Umständen" am Fensterkreuz "erhängt". Der für Stammheim zuständige Justizminister Bender kommentierte geqenüber der.Presse kurz und bündig: "Das Kontaktsperregesetz hat sich bewährt!" Ein ungeheuerlicher Vorgang. Die nach der Schleyer-Entführung in Gang gekommene reaktionäre Mobilisierung in unserem Land hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Der Ständige Ausschuß des Politbüros des ZK der KPD erklärte dazu:

"Der Hurrah-Patriotismus für ,unsere Kameraden` vom Kommando des Bundesgrenzschutzes GSG-9 donnert über die BRD und Westberlin. Der Einsatz dieses Kommandos in Somalia, der somalischen Regierung durch intensiven Druck seitens der BRD-Regierung und ihrer Verbündeten, insbesondere der Supermacht USA, abgepreßt, ist eine flagrante Mißachtung der Souveränität eines Staates der Dritten Welt, der ausschließlich und allein für die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf seinem Territorium verantwortlich ist. Dieses Kommandounternehmen - schiebt man. Die heuchlerischen humanitären Floskeln beiseite - eröffnet einen Ausblick, wie künftig imperialistische Staaten ihre Machtinteressen in der Dritten Welt durchzusetzen gedenken.

Das GSG-9-Kommando wìrd den Volksmassen als ,Helfer in höchster Not` gepriesen, wodurch verschleiert werden soll, daß der Einsatz des Bundesgrenzschutzes gegen um ihre Rechte und Forderungen kämpfende Arbéiter von vornherein sein eigentlicher Zweck war und ist.

Unsere Partei hat nie einen Hehl daraus gemacht, daß sie Akte des individuellen Terrors wie die Entführungen der letzten Wochen aufs schärfste verurteilt, die von den Massen losgelöst sind und deren Folgen sich stets gegen die Volksmassen richten. Es zeigt sich erneut, daß der individuelle Terror der Bourgeoisie lediglich den Vorwand für einen noch rascheren, noch gründlicheren Abbau der wenigen verbliebenen demokratischen Rechte des Volkes liefert.

Gerecht und letztlich erfolgreich kann und wird nur die Gewalt sein, die die \/olksmassen der konterrevolutioriären Gewalt der kapitalistischen Ausbeuterordnung entgegensetzen.

Unsere Parteì verurteilt aufs schärfste dié gemeinsame Erklärung der Teilnehmer des ,Krisenstabs` anläßlich des Todes von Jan Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Andreas Baader als Ausdruck einer barbarischen und inhumanen Gesinnung, die noch die Tatsache des Todes selbst zum Anlaß einer geifernden Hetze nimmt.

Die KPD erklärt: Die Umstände des Todes von Jan Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Andreas Baader müssen unter Hinzuziehung der Anwälte ihres Vertrauens rerstlos aufgeklärt werden!

Schon jetzt aber steht fest: Ob die Mitglieder der R.A.F. ermordet wurden oder sich das Leben nahmen, das berüchtigte ,Kontaktsperregesetz` hat die gewünschten Auswirkungen erbracht - die Vernichtung der Gefangenen!

Wir fordern die sofortige Aufhebung dieses Willkür- und Ausnahmegesetzes!

Die KPD ruft allen Kommunisten, Sozialisten; Demokraten und Antifaschisten zu:

LASST EUCH NICHT EINSCHÜCHTERN VON DER KONZENTRIERTEN REAKTIONÄREN HETZE! VORWÄRTS IM KAMPF ZUR VERTEIDIGUNG DER DEMOKRATISCHEN RECHTE DES VOLKES!"

aus: Rote Fahne, Zentralorgan der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), 8. Jhg./ Nr. 42, 19.10.1977

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