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BRD 1977 - Der Polizeistaat in Aktion

Politische Zensur 1977 - Eine Chronologie

Jede Woche Razzia und mehr...

  • Im Januar finden Aktionen bis hin zu heftigen Straßenschlachten mit der Polizei gegen die Tariferhöhungen der öffentlichen Verkehrsmittel statt.
  • Am 26. Februar wird der 'Aufruf zur Unterstützung eines Russell-Tribunals über die Repression in der BRD' veröffentlicht. In etlichen Städten bilden sich daraufhin regionale Unterstützergruppen zur Vorbereitung des Kongresses.
  • 7. April: In Karlsruhe werden auf den Dienstwagen von Generalbundesanwalt Buback von einem Motorrad aus Schüsse abgegeben, dabei werden Buback und seine zwei Begleiter getötet. Am 14.4. bekennt sich ein 'Kommando Ulrike Meinhof' zu dem Anschlag.
  • Im Frühjahr wird an vielen Hochschulen mit unterschiedlicher Motivation gestreikt, gegen Berufsverbote, Numerus Clausus, Verbote der ASten.
  • Am 5. September entführt ein RAF-Kommando den Arbeitgeberpräsidenten Schleyer und erschießt dabei dessen drei Begleiter. Das Kommando 'Siegfried Hausner' fordert von der Bundesregierung im Austausch gegen Schleyer die Freilassung elf politischer Gefangener, den Flugtransport in ein Land ihrer Wahl sowie 100.000 DM pro Person. Am 7.9. wird von der Bundesregierung die Kontaktsperre über 72 Gefangene verhängt, die erst einen Monat später durch ein Gesetz legalisiert wird; am 13. Oktober wird eine Boing der Luffhansa von einem palästinensischen Kommando entführt, das ebenfalls die Freilassung der Gefangenen aus der RAF fordert, 4 Tage später stürmt ein Kommando der GSG 9 die Maschine und befreit die entführten bundesdeutschen Urlauber. Am Morgen des 18.10. werden Andreas Baader und Gudrun Ensslin tot, Jan-Carl Raspe sterbend und Irmgard Möller schwer verletzt in ihrer Zelle gefunden. Einen Tag später liegt Schleyer tot im Kofferraumeines PKWsin Mülhausen. Am 12.11.wird Ingrid Schubert erhängt in ihrer Zelle in München-Stadelheim aufgefunden. Während dieser Zeit steht das Land unter Ausnahmezustand; Straßenkontrollen, Hausdurchsuchungen, eine gleichgeschaltete bürgerliche Presse und eine vollkommen erstarrte Linke.
  • Das Jahr ist aber auch geprägt von Aktionen und Demonstrationen gegen die geplanten AKWs in Brokdorf und Kalkar; am 18./19.2. demonstrieren, trotz Pressehetze und massiven Polizeieinsätzen ca. 50.000 Menschen in Brokdorf; in Kalkar findet am 24.9. eine Demonstration mit 50.000 Teilnehmern statt, mit einem gigantischen Aufgebot von Polizei und Bundesgrenzschutz werden ca. 20.000 Menschen an der Teilnahme gehindert.

Februar/März: Ein Brief des Untersuchungsgefangenen Gerald Klöpper in der Nummer 143b des Info-Bug, in dem er seine Anklageschriff zitiert und Mißhandlungen durch die Justizvollzugsbeamten beschreibt, ist Anlaß für ein Verfahren nach § 90 a. Die Ausgabe 145 fällt demselben Paragraphen zum Opfer. Ein Beschluß des Richter Kuhn am Bundesgerichtshof zu den Haftbedingungen der angeblichen Lorenz-Entführer darf nicht im Wortlaut abgedruckt werden. (Info-Bug 152/18.4. 77)

Wegen eines Artikels zum Thema Kriegsdienstverweigerung wird gegen die Münsteraner Schülerzeitung Kläranlage 2in Ermittlungsverfahren nach §90a eingeleitet - und kurze Zeit später wieder eingestellt. (AGJPNW, Zensur, S.12)

Zwischen 1975 und 1978 werden die presserechtlich Verantwortlichen des Jugendmagazins Kämpfende Jugend zu knapp 8.000 DM Geldstrafe verurteilt; u.a. weil sie die Zeitung in einem Bundeswehrwohnheim verkauft haben (1976-Hausfriedensbruch/600 DM), wegen eines Aufrufs zu 'antimilitaristischenKampfwochen (1976 - §90/975 DM) und wegen Abdruckens einer Erklärung der KPD zu den Landtagswahlen (1976 - §90a/900 DM). (AGJPNW, Zensur, S.19)

März: Gegen insgesamt 139 Mitglieder des Verbandes des linken Buchhandels (VLB)wird seit März 1977 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaff Frankfurt wegen Verdachts der "verfassungsfeindlichen Befürwortung von Straftaten" nach §88a StGB ermittelt; die VLB-Mitglieder sind Herausgeber der Broschüre §88a in Aktion oder wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen - Dokumentation zu den Staatsschutzaktionen gegen den linken Buchhandel, in der die im August '76 gesuchte Ausgabe des Revolutionären Zorn im Faksimile nachgedruckt ist. Die Ermittlungen stützen sich ferner auf den § 129 StGB, nachdem der Berliner Polizeipräsident im Januar 1977 den VLB eine"kriminelle Vereinigung" nannte und laut Gerichtsbeschluß diese Behauptung aufrecht erhalten darf.

Nach einer breiten Öffentlichkeitskampagne des VLB werden die Verfahren gegen alle Beschuldigten im Januar 1978 ohne weitere Begründung eingestellt. (Studier mal Repression in Marburg,1978)

12.4.: Die Münchener Blattredaktion wird durchsucht, dabei wird ein Plakat, das Polizisten bei der 'Behandlung Brokdorf Heimkehrer' zeigt und mit dem Kommentar "Deutsche Polizisten sind Terroristen". MEK: Wenn wir nicht töten, provozieren wir, beschlagnahmt. (Blatt 92l78)

Mai: Die Stadt Bielefeld verhängt ein Auslieferungsverbot gegen die Bielefelder Jugendzeitung Blätter wegen ihrer Berichterstattung überörtliche Polizeiaktionen. (ID 188l15.8. 77)

Mai/Juni: In der Göttinger Studentenzeitung Göttinger Nachrichten erscheint am 25.4.77 ein Artikel unter der Überschrift Buback - ein Nachruf, unterzeichnet von Mescalero. In dem Artikel wird die "klammheimliche Freude", die den Autor zuerst nach der Nachricht über das Attentat erfaßte, und die Erkenntnis, "unser Weg zum Sozialismus kann nicht mit leichen gepflastert werden", zum Ausdruck gebracht. Ende April stellt der Göttinger RCDS Strafanzeige; in den lokalen und überregionalen Zeitungen beginnt eine Pressekampagne. Am 28.5. werden die Räume des Göttinger AStA, der AStA-Druckerei, das KBW-Büro, der Buchladen Rote StraBe und 17 Privatwohnungen durchsucht. Beschlagnahmt werden alle aufgefundenen Ausgaben der Göttinger Nachrichten im Buchladen Rote StraBe, 97 Schriften und Druckplatten in der Druckerei.

Gegen diesen Polizeieinsatz mit Hunderten von eingesetzten Beamten die zum Teil sehr brutal bei ihren Durchsuchungen vorgehen, organisieren sich am gleichen Tag Göttinger Linke zu Protestaktionen. Schon um 10.30 Uhr besetzen 150 Studenten eine Straßenkreuzung, anschließend findet eine Demo mit einigen Hundert Teilnehmern statt. Am späten Nachmittag demonstrieren ca. 2.000 Leute in der Göttinger Innenstadt. Bei der Demonstration am darauffolgenden Tag kommt es zu harten Auseinandersetzungen mit der Polizei. In den nächsten Monaten wird der Mescalero-Buback-Nachruf bundesweit in 200 Studenten- und Alternativzeitungen nachgedruckt; 48 Hochschullehrer und Rechtsanwälte veröffentlichen ihn gemeinsam in einer Dokumentation. Nach diesen Solidaritätsaktionen kommt es zu einer wahren Durchsuchungs- und Beschlagnahmewelle. Gegen 250 Personen werden Ermittlungsverfahren nach §§ 90 a,130,140,189,185 sowie alle möglichen Presserechtsdelikte eingeleitet, einzelne Personen erhalten auch Ermittlungsverfahren nach §§88a und 129a.

Bei den in den Jahren 1978 und 1979 stattfindenden Prozessen kommt es zu höchst unterschiedlichen Urteilen. Von Nichteröffnungsverfahren über Einstellungen und Freisprüche bis Freiheitsstrafen (mit und ohne Bewährung) und Geldstrafen ist alles dabei. Einige Beispiele:

  • am 5.4.78 werden in Göttingen zwei Personen zu Geldstrafen von je 1.800 DM verurteilt.
  • der Herausgeber des Bayerischen Informationsdienst wird vom 'Vorwurf der Billigung einer Straffat' freigesprochen.
  • das Strafverfahren gegen den ID wird eingestellt.
  • vor dem Karlsruher Landgericht wird eine 20jährige Frau als presserechtlich Verantwortliche für die KBW-Zeitung 'Arbeiterstimme ' am 26.2.78 zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
  • in Bonn erhalten die fünf Herausgeber des Buback-Nachrufs Freiheitsstrafen zu je 6 Monaten auf Bewährung und Geldstrafen zwischen 1.200 und 1.800 DM.
  • der presserechtlich Verantwortliche der 'radikal' wird zu 875 DM Geldstrafe verurteilt.
  • mit einem Freispruch aller sieben Angeklagten endet der Prozeß gegen das Schorndorfer Blättle.
  • das Verfahren gegen die AStA-Zeitung der PH-Berlin wird eingestellt.
  • am 29.9.78 entscheidet das hanseatische Oberlandesgericht Bremen, daß 16 Hochschullehrersich 'objektiv' keiner strafbaren Handlung im Sinne des Paragraphen 90a StGB gemacht haben.
  • In Oldenburg werden 48 niedersächsische Hochschullehrer am 22.6.79 freigesprochen.
  • am 7.12.78 werden die 14 Berliner Herausgeber der Dokumentation 'Buback - Ein Nachruf' freigesprochen. (Rotbuch 205, Zensur,1979/Internationalismus, S. 43 ff, Auszug aus einem Gutachten, 1979)

27.5.: In der Hamburger Buchhandlung Arbeiterbuch werden einige Exemplare der Dokumentation Juristische Unterlagen zum Prozeß gegen Kurt Groenewold beschlagnahmt. In der Dokumentation waren die gleichen Schreiben und Anträge veröffentlicht, die Bundesjustizminister Vogel sechs Journalisten vor Beginn der Prozesse übergeben hatte. (AK 106/13.6.77)

8.6.: Bei dem Transport von Berlin nach Westdeutschland werden am Grenzkontrollpunkt Helmstedt aufgrund eines Beschlusses vom Amtsgericht Helmstedt, über 40 Titel des Oberbaum Verlages nach §§ 129 und 88 a in Verbindung mit 126a StGB beschlagnahmt. Unter den konfiszierten Büchern befinden sich u.a. der Roman von A. Scharrer, Vaterlandslose Gesellen (der Roman erschien 1930 zum ersten Mal), und Charles Bettelheim, Klassenkämpfe in der UdSSR. Internationalismus, S. 87, 99)

August: Bei einer Durchsuchung eines Stuttgarter Anwaltskollektivs, das Gefangene aus der RAF verteidigt, werden 80 Exemplare der Frankfurter Zeitung MOB beschlagnahmt. (Info-Bug 175/25.9. 77)

30.8.: In Frankfurt wird der Informationsdienst zur Verbreitung unterbliebener Nachrichten (ID) und dessen Druckerei Druckladen von der Bundesanwaltschaft nach der Zeitschriff MOB - Frankfurter Zeitung, durchsucht. Der MOB wird zwar nicht gefunden, dafür nehmen die Staatsschützer bei der7stündigen Razzia aberTelefonverzeichnisse, Geschäftsunterlagen, Schreibmaschinenproben u.v.a.m. mit. Eine Person wird vorübergehend festgenommen. Das Ermittlungsverfahren nach §129a wird später eingestellt. (Info-Bug 175/25.9.77, ID-Anwaltspost)

September: Gegen die Wuppertaler Zeitschriff Wat Löpt findet wegen eines Artikels über 'Polizeiübergriffe in Wuppertal' ein Prozeß statt. Die Anklage lautet auf 'üble Nachrede und Verleumdung'. (Info-Bug 175/25.9.77)

September: Nach vorausgegangenen wochenlangen Hetzkampagnen "der ID dient Linksextremisten wie Terroristen als korrekturfreies Sprachrohr" durchsucht ein schwerbewaffnetes Polizeiaufgebot die Räume des Frankfurter ID und dessen Druckerei, den Druckladen. (ID 198/8.10. 77, ID 202/5.11. 77)

17.10./18.10.: Zum Auffakt der Aktion 'Wasserschlag' werden in Berlin mit einem riesigen Polizeiaufgebot 38 'Objekte' (Wohnungen, Buchhandlungen, ein Buchvertrieb, eine Druckerei) überfallen. Ziel dieser Aktion ist es, die unbekannten Hersteller und Verbreiter der Zeitschriff Info-Bug zu finden. Der Vorwurf lautet auf ' Unterstützung einer terroristischen Vereinigung' und richtet sich gegen 11 Personen, darunter die Geschäftsführer der Projekte.

Diese werden festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Ein zwölfter wird in der darauffolgenden Nacht auf dem Rückweg von der Frankfurter Buchmesse am Kontrollpunkt Dreilinden festgenommen, gegen eine weitere Person wird ebenfalls Haftbefehl erlassen.

Aus Protest gegen den Angriff auf das Info-Bug treffen sich am 23.10. über 150 Leute, um ein neues Heft zusammenzustellen. Erneut folgt ein massiver Polizeieinsatz. Von den Anwesenden werden willkürlich 40 Personen verhaftet, gegen sie werden Ermittlungsverfahren nach § 129 a eingeleitet, die später meist wieder eingestellt werden. Gegen 4 Mitglieder des Kollektives Agil-Druckerei wird das Verfahren eröffnet. Am 12.2.79 werden 3 Druckerlnnen zu 9 Monaten, ein Drucker zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Sie werden nach §§88a,111, 140 und 129a StGB für schuldig befunden. Der Bundesgerichtshof bestätigt am 23.4.80 die Urteile. Die Verfahrenskosten betragen ca. 90.000 DM. Der ganze Agit-Prozeß wird begleitet von Solidaritätsaktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen mit bis zu 5.000 Personen. Auch bürgerliche Prominente empören sich gegen dieses Gesinnungsurteil. Die Zeitschrift Info-Bug wird mit der Nummer 179 im November 1977 eingestellt. (Inlo-Bug 178/24.10.77/ID333/9.5.80/Brand, Staatsgewalt,1988/Das Urteil vom Agit-Prozeß,1980)

Oktober: Dem Schussenrieder "Jugend-Blättle Motzer - en dem jeder schreiba kaond soll, waserwill -ozensiert" und dem dortigen Jugendzentrum werden die Gelder, gekürzt. Grund ist ein kritischer Artikel zu Schleyers Vergangenheit unter der Uberschrift 'Mehr als ein Hauch Faschismus'. (Motzer, 29.11. 77)

Oktober: Wegen Verbreitung pornographischer und schwer jugendgefährdender Schriften erstatten 8 Memminger Bürger gegen die jugendeigene Zeitung Tropfenfänger Anzeige. Dort war ein Artikel der Gewerkschaftszeitung Run auch fummeln muß gelernt sein' beigelegt. Der verantwortliche Jugendliche wird freigesprochen, sein Vater allerdings, ein FDP-Landtagsabgeordneter, wird nachdem er nur um sich hinter seinen Sohn zu stellen den Aufruf weiter an der Schule verteilt, die Immunität aberkannt und verurteilt. (Motzer/26.11.80)

November: In Nürnberg wird das 2. Anti-Repressions-Info der dortigen 'Russell-Initiative' beschlagnahmt. Dabei finden bei der Gefangenengruppe Nürnberg, in einer Buchhandlung und bei der presserechtlich Verantwortlichen Hausdurchsuchungen statt. Mit der Broschüre wird angeblich die Polizei beleidigt und die BRD verunglimpff. (Rotbuch 205, Zensur,1979)

Dezember: Verkaufsstellen der Wiesbadener Zeitschrift Provinz werden von Staatsschutzseite unter Druck gesetzt und bedroht, damit sie nicht weiterhin die Zeitschrift auslegen. (Provinz 12l87)

Dezember: Ein durch Strafanzeige des Präsidenten des BKA in Gang gesetztes Verfahren gegen den ID wird eingestellt. Der Abdruck einer Pressemitteilung des Internationalen Komitees zur Verteidigung politischer Gefangener in Westeuropa (ivk) zur Situation Günter Sonnenbergs war doch nicht strafbar. (ID-Anwaltspost, 6.12. 79)

22.12.: Zum zweiten Mal nach der Schleyer-Entführung überfallen Polizeibeamte den linken Buchladen Hundert Blumen in Lübeck. Sie beschlagnahmen u.a. ein Plakat, das als Dokumentation im Schaufenster hing 'deutsche Polizisten sind die Terroristen' und ein Plakat zu Stammheim. (AK 121/l23.1.78)

Dezember: Kurz vor Weihnachten wird in Marburg die Wohnung des Inhabers der Postfachadresse der Knastzeitung SchwarzerAlltag -Zeitung für Drinnen und Draußen durchsucht, ca. 300 Exemplare der Nummer 2 werden beschlagnahmt. Der Durchsuchungsbefehl lautet auf Erminlungsverfahren nach §88 (verfassungsfeindliche Sabotage), das Verfahren wird später eingestellt, der Beschuldigte erhält jedoch Besuchsverbot bei politischen Gefangenen in allen hessischen Knästen. (Studiermal Repression in Marburg,1979)

Dezember: Gegen den presserechtlich Verantwortlichen des Arbeiterkampf wird wegen des Artikels Schluß mitden Selbstmorden nach den §§ 90 a und 185 (Beleidigung) ermittelt. Der Artikel weist die 'Selbstmordthese' für den Tod von Ingrid Schubert zurück und macht darüber hinaus auf die haarsträubenden Ungereimtheiten der Stammheimer Todesnacht am 18.10.77 aufmerksam. Das Verfahren wird nach 1 1/2 Jahren im April 1979 eingestellt. (Arbeiterkampf Dokumentation, Die Wunder von Stadelheim und Stammheim vor Gericht,1979)

Quelle: Schwarze Texte, Politische Zensur in der BRD, 1968 bis heute, Amsterdam 1989, S. 38f

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