Der
erste der in der Gewerkschaft FAU Berlin
organisierten Mall of Berlin-Bauhelfer hat nun
Lohnklage gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co.
KG eingereicht. Die Immobilienagentur gehört zum
Firmengeflecht des „Baulöwen“ Harald Huth und
beauftragte das Subunternehmen, das den Bauhelfern
den Lohn nicht zahlte. Die Güteverhandlung wird am
16.12.2016 vor dem Arbeitsgericht Berlin
stattfinden.
Seit zwei Jahren kämpfen Bauarbeiter aus Rumänien mit
Unterstützung der unabhängigen Basisgewerkschaft FAU
Berlin um ihren Lohn. Sie wurden von Subunternehmen
auf der Baustelle des Einkaufszentrums Mall of Berlin
beschäftigt, die ihnen nur einen Bruchteil ihres
Gehalts gezahlt haben.
Obwohl fast alle Bauarbeiter im Rechtstreit gegen die
Subunternehmen ihren Lohn vor dem Arbeitsgericht
zugesprochen bekamen, haben sie bis heute kein Geld
gesehen. Die Subunternehmen haben Insolvenz gemeldet
oder sind für das Gericht nicht mehr zu finden. Einer
der Bauarbeiter hat nun Klage gegen den Bauherren
eingereicht - es geht um 4.133,51 Euro netto, für ca.
zwei Monate unbezahlte Arbeit. Weitere Klagen sind in
Vorbereitung..
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz regelt, dass der
Auftraggeber wie ein Bürge für die Zahlung des
tariflichen Mindestlohns an die Arbeitnehmer ihrer
Subunternehmen haftet. Die HGHI Leipziger Platz GmbH
war Auftraggeberin des Bauvorhabens LP12, zu dem die
Mall of Berlin gehört. Zunächst beauftragte sie die
Arbeitsgemeinschaft Leipziger Platz N°12, bestehend
aus der BSS Beton-System-Schalungsbau GmbH und der
FCL Fettchenhauer Controlling und Logistic GmbH. Nach
der Insolvenz der BSS im Sommer 2013 übernahm die FCL
(welche ebenfalls plötzlich nach Eröffnung der Mall
of Berlin insolvent wurde) die Rechtsnachfolge und
war seitdem alleinige Generalunternehmerin des
Bauvorhabens. Die FCL beauftragte ihrerseits
zahlreiche Nachunternehmer, darunter die
openmallmaster GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main und
Metatec Fundus GmbH & Co KG aus Berlin.
Tinet Ergazina, Sprecherin der FAU Berlin,
kommentiert den bereits zwei Jahre andauernden Kampf
der Bauarbeiter: „Die Geflechte aus unzähligen
Subunternehmen und Sub-Subunternehmen sind sicher mit
Absicht undurchsichtig gestaltet worden, damit die
Arbeiter schwer nachweisen können, für wen sie
gearbeitet haben, und somit kaum Chancen haben, ihre
Löhne einzufordern. Dass einige Bauhelfer von der
Mall of Berlin nicht einfach aufgegeben haben,
sondern protestiert haben, zur Presse gegangen
sind, sich in einer Gewerkschaft organisiert haben,
um immer weiter und lautstärker zu protestieren und
schließlich vor Gericht ihre Löhne einzuklagen, die
ganze Kette hinauf bis zum Bauherren, hatte wohl kaum
jemand erwartet.“
Im Fall der Mall of Berlin ist klar, dass Harald
Huths HGHI Holding GmbH, zu der die Leipziger Platz
GmbH & Co. KG gehört, weder insolvent noch
unauffindbar ist. Die nächsten Bau- und
Investitionsobjekte des Firmenkonsortiums wachsen
unter anderem am Kurfürstendamm, in Tegel und in
Moabit unter den Händen von Bauarbeitern heran.
Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin,
Magdeburger Platz 1,
16.12.2016 ab 12:30 Uhr, Raum 213. |