Am
vergangenen Mittwoch, den 28.10., wurden drei Klagen von in
der Basisgewerkschaft FAU Berlin organisierten ehemaligen
Mall-Bauarbeitern gegen das Subunternehmen Metatec-Fundus
GmbH & Co. KG vor dem Arbeitsgericht behandelt. Es ging um
Löhne von jeweils knapp 1.900 €, welche das Subunternehmen
nun zahlen muss. Das Gericht kam schnell zum Schluss, dass
ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Ende September bis Mitte Oktober waren die drei Arbeiter
bei Metatec beschäftigt gewesen, und hatten im Bereich
Trockenbau gearbeitet. Im November 2014, nach Protesten der
um ihre Löhne geprellten Arbeiter, hatte Metatec ihnen
jeweils 600 € gezahlt, und sie aufgefordert, Papiere zu
unterschreiben, in denen sie erklärten, dass sie keine
weiteren Ansprüche mehr an das Unternehmen haben.
Entsprechend dem Mindestlohngesetz (§3) sind solche
Verzichtserklärungen jedoch rechtswidrig. "Es ist von einem
Arbeitsverhältnis auszugehen", stellte die Richterin am
Mittwoch fest.
Auf der Baustelle der Mall of Berlin hatten die drei
Arbeiter im September 2014 zu Metatec gewechselt, weil sie
bei dem Subunternehmen openmallmaster GmbH für ihre Arbeit
nicht bezahlt wurden, und den Versprechungen besserer
Arbeitsbedingungen bei Metatec folgten. In der
Öffentlichkeit bestand die Geschäftsführung von Metatec
immer darauf, dass sie niemals Arbeiter aus Rumänien
beschäftigt hätten. Das, trotz der Verzichtserklärungen und
Abschlagszahlungen.
Am Mittwoch behaupteten nun Geschäftsführer Hans-Hubert
Jansen und Prokurator Muhammet Tasci, die ohne anwaltliche
Vertretung vor Gericht erschienen, sie hätten aus reiner
Menschengüte diese 600 € an angeblich wildfremde Menschen,
mit denen nie ein Arbeitsverhältnis bestand, geschenkt,
weil die Männer ja obdachlos waren und nach Hause wollten.
Diese Version hat die Richterin wenig überzeugt. Da Metatec
nicht zu einer Einigung bereit war, fiel in sämtlichen drei
Fällen das Urteil: Metatec muss die Löhne zahlen.
Die Gewerkschaft der Arbeiter, FAU Berlin, ist darauf
gefasst, dass das Subunternehmen möglicherweise nicht die
Mittel hat. "Gewonnen haben wir erst, wenn das Geld da
ist", sagt Markus Weise, Sekretär der FAU Berlin. Wenn bei
Metatec nichts zu holen ist, und die Generalübernehmerin
FCL pleite ist, haftet für die nicht bezahlten Löhne als
nächster in der Kette der Investor, Harald Huths HGHI. Das
jetzige Urteil festigt nur einmal mehr den handfesten
Skandal um Ausbeutung an der Mall of Berlin unter den Augen
von FCL und HGHI.
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