Montag, 25. April 2016
Vier Aktivisten wurden
am 31. März 2016 vom Regionalgericht in Dąbrowa
Górnicza wegen der Propagierung der kommunistischen
Ideologie in der Zeitung Brzask und auf der Website
der Partei verurteilt. Das Urteil lautet auf neun
Monate Bewährungsstrafe, ersatzweise entgeltlose
Sozialarbeit und Geldstrafe.
Dieses provokative
Urteil wurde in Abwesenheit der Beteiligten in einem
Schnellverfahren gefällt, wie das für Fälle
praktiziert wird, in denen die Schuld des Angeklagten
feststeht. Das Gericht wandte nicht einmal ein
reguläres Verfahren an und stützte sein Urteil allein
auf die Anklage. Die Beschuldigten hatten keine
Möglichkeit, sich zu verteidigen. Die Verurteilten
haben bereits Widerspruch eingelegt und verlangen ein
normales Verfahren.
Die KPP-Aktivisten
wurden aufgrund des Artikels 256, § 1, des
Strafgesetzbuches angeklagt: „Wer öffentlich für
eine faschistische oder totalitäre Staatsordnung
wirbt oder zu Hass auf der Basis nationaler,
ethnischer rassischer oder religiöser Unterschiede
oder des Fehlens eines religiösen
Bekenntnisses aufstachelt, wird … mit
Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren bestraft.“
Ein früherer
Versuch, diesen Artikel auf die Verwendung
kommunistischer Symbole anzuwenden, traf auf Protest
in Polen und im Ausland. Am 19. Juli 2011 hob der
Oberste Gerichtshof das Urteil mit der Begründung
auf, es stehe in Widerspruch zum Grundsatz der
Freiheit der Rede.
Anklagen gegen
Aktivisten der KPP wegen der Werbung für ein
totalitäres System sind ein weiteres Beispiel für die
Gleichsetzung von Kommunismus und Faschismus und das
Verbot kommunistischer Betätigung.
Der Fall wurde mit
einer Denunziation des Parlamentsabgeordneten Bartosz
Kownacki von PiS im Jahr 2013 angestossen. Der
Staatsanwalt weigerte sich, tätig zu werden. Aber
2015, nach den von PiS gewonnenen Wahlen, wurde er
wieder aufgegriffen und hektisch betrieben. Am 31.
Dezember 2015 wurde er von der regionalen
Staatsanwaltschaft in Katowice an den regionalen
Gerichtshof von Dąbrowa Górnicza überwiesen. Die
Anklage lautete, mit der Publizierung von Artikeln in
der Zeitung „Brzask“ hätten die Aktivisten für ein
totalitäres System geworben „mit direktem Bezug zum
kommunistischen System und zum Marxismus-Leninismus,
was im Kontext der geschichtlichen Erfahrung den
demokratischen Werten widerspricht“ – d.h. wegen der
Aktivitäten einer legalen politischen Partei.
Der Fall ist auch im
Kontext der Politisierung der Staatsanwaltschaften,
deren Unterordnung durch das Justizministerium und
die Ernennung von Zbigniew Ziobro von der PiS zum
Generalstaatsanwalt von Bedeutung. Das Justizsystem
behandelt offensichtlich den Rechtsextremismus
anders. Zur selben Zeit, da die Redaktion der
„Brzask“ abgeurteilt wurde, demonstrierten die
Neofaschisten von der ONR (Nationalradikales Lager)
ungehindert in den Straßen von Białystok und
gedachten des 82. Jahrestags der Gründung ihrer
Organisation. Auf der Demonstration unter dem
Falange-Symbol trugen sie Fackeln und kündigten an,
sich direkt auf den Faschismus beziehend, mit
politischen Feinden „aufzuräumen“. Ungeachtet dessen
plant das Verteidigungsministerium, die Neofaschisten
als Teil der Territorialverteidigung zu bewaffnen.
Schon früher sprach das Gericht in Częstochowa einen
Verkäufer rassistischer T-Shirts frei und negierte
eine Verletzung des Artikels 2256 des Strafrechts.
Kürzlich haben Justizministerium und
Generalstaatsanwaltschaft ein Urteil gegen einen
Nationalisten suspendiert, der einen Polizisten
angegriffen hatte.
Das Urteil gegen
polnische Kommunisten erging zur selben Zeit, da das
Parlament am 1. April ein Gesetz verabschiedete, nach
dem das „Werben für den Kommunismus verboten“ ist und
die lokalen Behörden Straßennamen und Namen anderer
Objekte, die Bezug zum Kommunismus haben, umbenennen
sollen, was einen Angriff auf die Tradition der
Arbeiterbewegung darstellt. Das Institut für
Nationales Gedenken erstellt ein Register und
verlangt von den lokalen Behörden die Liquidierung
von Denkmalen sowjetischer Soldaten oder Sonstigem
mit kommunistischem Bezug. Die Zerstörung und
Liquidierung von Denkmalen und die Verfälschung der
Geschichte sind die üblichen Merkmale faschistischer
Praxis.
Die Regierung und
die Bourgeoisie betrügen sich selbst, wenn sie
meinen, dass sie der Kommunistischen Partei Polens,
den polnischen Kommunisten mit antikommunistischer
Verfolgung Angst einjagen oder sie mit
antikommunistischen Kampagnen zur Unterwerfung
bringen können. Die Maßnahmen gegen die Kommunisten
gehen Hand in Hand mit dem barbarischen
volksfeindlichen Kurs der Regierung und der EU. Die
Solidarität mit der unter schwierigen Bedingungen
arbeitenden Kommunistischen Partei Polens, die
massenhafte und resolute Unterstützung der verfolgten
Kommunisten, sind jetzt von großer Bedeutung. – Mit
Protesten vor den polnischen Botschaften in allen
Ländern, Solidaritätsbewegungen etc.
Hände weg von der
Kommunistischen Partei Polens!
Die
antikommunistische Verfolgung muss beendet, die
unannehmbaren antikommunistischen Gesetze müssen
annuliert werden. Der Antikommunismus und das
Umschreiben der Geschichte werden nicht gelingen.
Übersetzung aus dem
Englischen: news.dkp.de
Quelle:
http://news.dkp.suhail.uberspace.de/
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