Massenproteste in Algerien
Bernard Schmid berichtet


Teil 3: Der Tag nach dem Verzicht von Altpräsident Abdelaziz Bouteflika auf eine erneute Präsidentschaftskandidatur

04/2019

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Artikel vom 12. März 19

Ein halb volles, oder ein halb leeres Glas – oder gar ganz voll oder leer? Ziemlich unterschiedliche Interpretationen sind möglich, nachdem der amtierende Staatspräsident Abdelaziz Bouteflika (korrekte Transkription aus dem Arabischen in internationaler Lautschift : 'Abdel'aziz Butfliqa) am frühen Abend des Montag, den 11. März d.J. bekannt gab, dass er auf eine fünfte Amtszeit verzichtet. Zugleich verkündete er eine Verschiebung der ursprünglich auf den 18. April 19 angesetzten Präsidentschaftswahl auf unbestimmte Zeit sowie eine Regierungsumbildung, infolge derer der bisherige Innenminister Noureddine Bedoui zum Premierminister aufsteigt/zum neuen Premierminister wird. Der in breiten Kreisen verhasste bisherige Premier, Ahmed Ouyahia, ist nun aus dem Spiel und reichte seinen Rücktritt ein.

Die meisten Beobachter hielten zunächst den Sieg der Protestierenden fest: Seit dem 22. Februar dieses Jahres finden massive Demonstrationen gegen die Perspektive einer fünften Amtszeit des, erstmals im April 1999 gewählten, seit Anfang dieses Monats 82jährigen Staatsoberhaupts statt. Abdelaziz Bouteflika (Boutefliqa) ist seit einem Schlaganfall im April 2013 gesundheitlich schwer angeschlagen und gilt als faktisch amtsunfähig; die Amtsgeschäfte führt real wohl sein Bruder Said Bouteflika, der mit bestimmten halbmafiösen Wirtschaftskreisen und einem Flügel innerhalb des Unternehmerverbands FCE (Forum des chefs d'entreprises) um dessen, nunmehr heftig umstrittenen, Chef ’Ali Haddad eng verbandelt ist.

Eine fünfte Amtszeit wird es formal nun nicht gegeben, stattdessen wird das derzeitige Mandat das Staatspräsidenten für eine zunächst unbestimmte Dauer verlängert. In naher Zukunft, „im Prinzip vor Ablauf dieses Jahres“, soll eine „Nationale Konferenz“ mit allen wichtigen Entscheidungsträgern und Interessenverbänden einberufen werden. Diese soll über die Modalitäten der Nachfolge sowie eine Überarbeitung der bestehenden Verfassung beraten, danach soll eine neue Präsidentschaftswahl organisiert werden.

Ähnliches hatte Bouteflika allerdings ohnehin in Aussicht gestellt, und zwar in seinem „Brief an die Algerier“ vom 03. März 19, also jenem Tag, an dem sein Wahlkampfleiter für ihn die Kandidatur-Unterlagen beim Verfassungsgericht einreichte. Im Falle einer Wiederwahl im April d.J. – die Bevölkerung rechnete mit Abstimmungsmanipulationen - , kündigte Bouteflika darin an, werde er nach einem Jahr eine solche „Nationalkonferenz“ einberufen, danach seine Amtszeit abkürzen und eine vorgezogene Neuwahl organisieren, zu welcher er nicht kandidieren werde.

Insofern hat sich die Staatsmacht, würde man es zynisch sehen wollen, zunächst einmal einfach nur den Wahlgang vom 18. April 19 eingespart. Dennoch ergibt dieser Aspekt allein keine hinreichende Analyse, denn die protestierenden Menschenmengen fühlen sich durch den formalen Erfolg – der darin besteht, Bouteflika zu einem formalen Kandidatur-Verzicht gezwungen zu haben – ihrerseits bestätigt und ermutigt, die Zivilgesellschaft fühlt sich beflügelt. Die Unfähigkeit der herrschenden Oligarchie, sich noch vor dem Aufkommen massiver Proteste auf einen geregelten Übergang der politischen Macht zu einigen, hat für ihre Initiativen eine Bresche geöffnet.

Während auch von Genf über Paris bis Washington D.C. Unterstützungsdemonstrationen stattfanden, hat im Land selbst Anzahl der Protestierenden auf den Straßen spätestens seit dem vorigen Freitag, den 08. März und höchstwahrscheinlich bereits am 1. März 19 die Millionengrenze überschritten.

Allein in der Hauptstadt Algier, behauptete jedenfalls die mutmaßlich auflagenstärkste Tageszeitung El Watan, waren es nunmehr eine Million, die demonstrierten. Hinzu kamen, wie an den Freitagen zuvor, Mobilisierungen in urbanen Zentren wie Oran und Constantine sowie Annaba im Nordosten, in der Berberregion Kabylei, aber auch in mittleren Provinzstädten wie Tiaret oder Mascara. Auch in der Saharastadt Ghardaïa wurde protestiert. Selbstverständlich richtet sich der Unmut der Teilnehmenden nicht allein gegen die Person Boutefliqa, sondern gegen die Oligarchie als solche. Diese umfasst Teile des Unternehmerlagers, die hohen Ränge der Staatsbürokratie, leitende Schichten der früheren Staats- und noch immer in einer Koalition mitregierenden Partei FLN („Nationale Befreiungsfront“), die Armeehierarchie.

Bereits einmal, im Oktober 1988, brachte eine Jugendrevolte, welcher Streiks vorausgingen, das damalige Einparteiensystem unter dem FLN zum Zusammenbruch, über zwanzig Jahre vor dem „Arabischen Frühling“ in Tunesien und Ägypten. Seitdem besteht in Algerien ein Mehrparteiensystem, das jedoch nur die faktische Macht derselben Oligarchie notdürftig kaschiert.

Um zu verhindern, das sich das Szenario der Jahre von 1989 bis 1991 wiederholt, als sich der radikale Islamismus zur vermeintlichen Systemalternative aufbaute, setzt ein Großteil der Teilnehmenden an den Protesten auf Gewaltlosigkeit und „demokratische Reife“. Am vorigen Freitag Nachmittag (08.03.19) kam es dennoch zu Straßenschlachten mit einigen Hundert frustrierten Jugendlichen, die nach etwa vier Stunden jedoch durch Anwohner vertrieben wurden. 112 Polizisten wurden verletzt, 195 Festnahmen wurden vorgenommen. Unkontrollierte Elemente oder aber Provokateure plünderten das historische Museum.

Kennzeichen der Proteste am vorigen Freitag, den 08. März 19 war insbesondere die äußerst massive weibliche Beteiligung. Da der dritte zentrale Demonstrationstag mit dem internationalen Tag für Frauenrechte zusammenfiel, betonten die Aufrufe diese Dimension sehr stark. In Oran etwa stellten Frauen laut Beobachtenden rund die Hälfte des Protestzugs. Üblicherweise wurde in den vorigen Jahren der Frauentag in Algerien eher als Datum für galante Gesten, mit Einladungen ins Restaurant und Musikdarbietungen, denn als Kampftag begangen. In diesem Jahr verlief es anders.

Trotz hohen Alters nahmen auch einige Moudjhadidate, also Frauen, die während des Befreiungskriegs bewaffnet mitkämpften, teil. Bereits am 1. März ging Djamila Bouhired, eine 1935 geborene Heldin des Unabhängigkeitskriegs („Bombenlegerin“ während der Stadtguerillaphase des Befreiungskriegs 1956/57), die durch die französische Armee schwer gefoltert und später zum Tod verurteilt worden war, in Algier mit den jüngeren Generationen auf die Straße. Das Andenken an diese weiblichen Kämpferinnen war lange verschüttet worden, nachdem das 1984 vom damaligen FLN-Regime verschärfte – und 2001 unter Bouteflika etwas entschärfte – Familiengesetz die Frauen zeitweilig aus dem öffentlichen Leben zu verbannen suchte. Langfristig allerdings total vergeblich.

Am Sonntag, den 10.03.19 – Sonntag ist in Algerien der erste Werktag der Woche - ging die Mobilisierung auch mit einem Aufruf zum Streik einher. Dieser richtete sich an Lohnabhängige wie etwa auch an selbständige Händler. Er wurde je nach Örtlichkeiten unterschiedlich befolgt, im Zentrum von Algier – wo auch die Demonstrationen stattfinden - waren alle Geschäfte geschlossen, in den Vororten hingegen teilweise geöffnet. Der öffentliche Verkehr war jedenfalls in der Hauptstadt vollständig blockiert.

Am Sitz der Nutzfahrzeugfabrik SNVI in Rouiba (einem Stadtteil im Südosten von Algier), einstmals „der“ Vorzeigebetrieb des früheren algerischen Staatssozialismus mit über 20.000 Arbeitern, heute noch mit 6.000 Beschäftigten, wurde die Arbeit vollständig niedergelegt. Hier hatte vor nunmehr drei Jahrzehnten die Protestwelle, die zur Explosion im Oktober 1988 führte, ihren Ausgang genommen. Die Zeiten sind andere. Ein Problem ist damals wie heute dasselbe: Der Apparat der einstmaligen Staatsgewerkschaft, des noch immer dominierenden Gewerkschaftsverbands UGTA, unterstützte damals das FLN-Regime und steht heute unter seinem Chef ‘Abdelmadjiid Sidi-Said vollständig hinter Bouteflika. Doch auch innerhalb der UGTA beginnen sich nun Widersprüche zu regen, und oppositionelle Aufrufe zirkulieren, wie jener des Ortsverbands in Rouiba.

Editorische Hinweise

Wir erhielten den Beitrag für diese Ausgabe. Alle Rechte beim Autor (2019)