Bremer Bamf-Skandal fällt in sich zusammen wie ein Kartenhaus

von Martin Kreickenbaum

04/2019

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Vor einem knappen Jahr hatten die Medien wochenlang über eine gigantische „Korruptionsaffäre“ in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet. Sie hatte angeblich tausende gefälschte, zu Unrecht erteilte positive Asylbescheide ausgestellt. Nun zeigt sich, dass die Vorwürfe völlig haltlos waren.

Die mit dem Fall betraute Staatsanwaltschaft in Bremen gab vergangene Woche kleinlaut zu, eigentlich nichts in der Hand zu haben, obwohl die größte Ermittlergruppe eingesetzt wurde, die es bis dato in Bremen gab. Zwei Staatsanwälte leiteten ein Team, das in der Spitze bis zu 40 Polizisten umfasste, die zusätzlich noch von 13 Bundespolizisten unterstützt wurden. Hinzu kamen 68 Mitarbeiter des Bamf, die alle 18.347 positiven Asylentscheide, die die Bremer Außenstelle seit 2006 ausgestellt hatte, erneut überprüften.

Insgesamt wurde gegen neun Personen wegen „bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung“ ermittelt. Die Rede war wahlweise von einem „Verbrecherkartell“, einem „kriminellen Netzwerk“ oder „mafiösen Strukturen“, an deren Spitze die damalige Referatsleiterin der Außenstelle Bremen, Ulrike B., sowie die Rechtsanwälte Irfan C. und Cahit T. aus Hildesheim und Oldenburg gestanden haben sollen.

Die Ermittlungen selbst bewegten sich am Rande der Illegalität, wurden doch neben beschlagnahmten Computern auch Anwaltsbüros durchsucht und Telefongespräche abgehört.

Doch die Ermittler der Staatsanwaltschaft fanden keinen einzigen Hinweis auf Korruption oder „kriminelle Vorgänge“ im Bamf, wie Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) bereits vor Beginn der Ermittlungen voreilig behauptet hatte. Auch bei den angeblich fälschlich ausgestellten Asylbescheiden musste sie kräftig zurückrudern.

Anfangs war noch behauptet worden, die Referatsleiterin Ulrike B. habe mit den beiden Anwälten rechtswidrig Asylfälle an sich gezogen, für die die Bremer Außenstelle gar nicht zuständig gewesen sei, und es seien Busse gechartert worden, um Asylbewerber nach Bremen zu schleusen.

Doch bereits zwei Monate später musste das Bamf zugeben, dass seine Nürnberger Zentrale die Außenstellen in Bremen, Hamburg, Bielefeld und Nostorf-Horst schon im Dezember 2014 angewiesen hatte, wegen der Überlastung der Erstaufnahmeeinrichtungen Asylantragsfälle aus Niedersachsen zu übernehmen. Es wurden tatsächlich Busse angemietet, um die Antragsteller nach Bremen zu bringen, aber nicht vom Bamf, sondern von den kommunalen Ausländerbehörden, die ein Interesse daran hatten, die Asylbewerber zu ihren Anhörungsterminen zu bringen.

Auch die Überprüfung der positiven Asylbescheide durch die interne Revisionsabteilung des Bamf förderte keinen „massenhaften Asylbetrug“ zu Tage. Die Überprüfungen bewiesen im Gegenteil, dass nur ein verschwindend kleiner Teil der positiven Asylbescheide der Bremer Außenstelle möglicherweise rechtswidrig ergangen waren.

Von den mehr als 18.000 Fällen, die in Bremen überprüft wurden, stellte die Prüfgruppe lediglich bei 145 Verfahren Mängel fest, bei denen eine „manipulative Einflussnahme“ nicht ausgeschlossen werden konnte, wie der Präsident des Bamf, Hans-Eckhard Sommer, im September dem Innenausschuss des Bundestags mitteilte.

Doch selbst diese Zahlen sind mittlerweile weiter zusammengeschrumpft. Obwohl die interne Revision des Bamf bei den 145 mangelhaften Asylbescheiden der Bremer Außenstelle eine Rücknahme oder ein Widerruf des bewilligten Schutzstatus für „dringend geboten“ hielt, wurden bislang nur in 28 Fällen die Asylentscheidungen tatsächlich zurückgenommen. Nur elf dieser Fälle betrafen wiederum Mandanten der beiden Anwälte, die seit fast einem Jahr im Fokus der Ermittler stehen. Und von diesen elf Rücknahmen sind sechs bereits wieder von Gerichten kassiert worden, wie Irfan C. der Süddeutschen Zeitung berichtete.

Mit anderen Worten: Nach monatelangen Ermittlungen, Hunderten abgehörten Telefongesprächen und durchforsteten E-Mails bleiben in Bremen zwischen 2006 und 2018 gerade fünf (!) Mandanten der beiden verdächtigten Anwälte, denen fehlerhaft Asyl gewährt wurde.

Doch obwohl ein riesiger Popanz um nichts aufgebaut wurde, geben die Ermittler nicht auf. Statt einer „kriminellen Bande“ vermutet die Staatsanwaltschaft nun eine „Motivlage im zwischenmenschlichen, emotionalen Bereich“ und behauptet dreist, die Bremer Referatsleiterin sei dem „deutlich jüngeren, charmanten, eleganten Anwalt“ Irfan C. verfallen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Passade, erklärte letzten Donnerstag, dieser Verdacht habe sich nach Durchsicht der E-Mails „erhärtet“.

Während Irfan C. die Vorwürfe als „lächerlich“ bezeichnet und erklärt, dass es seines Wissens „nicht verboten ist, mit einer Beamtin befreundet zu sein“, hält sein Anwalt Henning Sonnenberg die plötzliche Wendung in dem Fall und die neuen Konstruktionen der Staatsanwaltschaft für „abenteuerlich“. Sonnenberg sagte der Süddeutschen Zeitung, normalerweise sei es im Strafrecht so, „dass du eine Tat hast und den Täter suchst. Hier hat man vermeintliche Täter und sucht verzweifelt eine Tat.“

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft ist symptomatisch für die repressive Gestaltung der deutschen Ausländergesetze. So wirft sie Ulrike B. und den beiden Anwälten vor, gesetzeswidrig die Abschiebung einer irakischen Flüchtlingsfamilie nach Bulgarien verhindert zu haben, das nach der Dublin-Verordnung für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig war.

Die Bremer Außenstelle hatte am Tag vor der geplanten Abschiebung den Erstbescheid aus Niedersachsen korrigiert, Flüchtlingsschutz erteilt und ein Abschiebeverbot für die ganze Familie erwirkt. Die Staatsanwaltschaft in Bremen sieht darin eine „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet wird.

Dabei haben selbst deutsche Verwaltungsgerichte die Zustände in den bulgarischen Flüchtlingsunterkünften und das bulgarische Asylsystem wiederholt als menschenunwürdig bezeichnet und Rücküberstellungen in das Land untersagt.

Weiter wirft die Staatsanwaltschaft den drei Hauptbeschuldigten eine „Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung“ vor, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Konkret sollen Ulrike B. und die Anwälte Folgeanträge von Flüchtlingen manipuliert haben, denen zunächst nur ein subsidiärer Schutz zuerkannt worden war, der jährlich erneuert werden muss. Beweise hat die Staatsanwaltschaft dafür bislang nicht vorgelegt.

Der eigentliche Skandal des deutschen Asylsystems sind nicht die wenigen Dutzend positiven Asylbescheide, die nicht den restriktiven gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sondern die zigtausend Ablehnungsbescheide, die von Gerichten wieder einkassiert wurden, weil sie unrechtmäßig waren.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2018 erhielten fast 28.000 Flüchtlinge nachträglich einen Flüchtlingsstatus, der ihnen vom Bamf zunächst verweigert worden war. Rund 4500 Fälle wurden vom Bamf selbst korrigiert, in 22.901 Fällen entschieden Verwaltungsgerichte zugunsten von Flüchtlingen. In weiteren knapp 60.000 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, und in 49.402 Fällen wiesen die Gerichte die Klagen der Flüchtlinge ab.

Das bedeutet, dass in einem Drittel der Fälle, die von Gerichten inhaltlich entschieden wurden, die Klagen der Flüchtlinge erfolgreich waren. Bei Flüchtlingen aus Afghanistan lag die Erfolgsquote sogar bei 58 Prozent.

Verglichen mit dieser Quote sind die 0,7 Prozent angeblich fälschlich ergangener positiver Asylbescheide, die die interne Revision des Bamf gefunden hat, ein schlechter Witz. Das Bamf entscheidet offensichtlich im Zweifel gegen den Flüchtling, auch wenn es für diesen bei einem negativen Asylbescheid um Leben oder Tod gehen kann.

Der aufgebauschte Skandal um die Bremer Außenstelle des Bamf steht in einer Reihe mit den haltlosen Vorwürfen von Massenvergewaltigungen in der Kölner Silvesternacht 2016 und ähnlichen Fällen, in denen Flüchtlinge pauschal als kriminell, betrügerisch und gefährlich dargestellt werden. Im Anschluss an die Medienkampagne um die Bremer Außenstelle des Bamf hatte der damalige CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Dobrindt, Flüchtlingshelfer und -anwälte als „Antiabschiebeindustrie“ denunziert. Die Bremer Bamf-Mitarbeiter, die sich offensichtlich einen letzten Schuss Humanität bewahrt hatten, wurden öffentlich kriminalisiert, um andere Flüchtlingshelfer abzuschrecken.

Bundesinnenminister Horst Seehofer verbot der Bremer Außenstelle kurzerhand weitere Asylentscheidungen. Die komplette Führungsspitze des Bamf wurde entlassen. An die Spitze rückte mit Hans-Eckhard Sommer ein Vertrauter von Seehofer und dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann. Sommer sprach bis zuletzt von „sehr ernsten Verfehlungen“ bei den Asylentscheidungen der Bremer Außenstelle. Vor kurzem forderte er, Flüchtlingshelfer, die Asylsuchende vor drohenden Abschiebungen warnen, „mit den Mitteln des Strafrechts“ zu verfolgen.

Sommer will vor allem die Aktivitäten von Flüchtlingsräten drastisch beschneiden. Wenn solche Organisationen geplante Abschiebungstermine öffentlich machten, sei das ein Versuch, den Staat bei Abschiebungen zu behindern, erklärte er der Süddeutschen Zeitung. Den Flüchtlingsräten warf er vor, sie verträten die Ansicht, „dass sich jeder das Land seines Aufenthalts selbst aussuchen soll“.

Die Aufforderung des Leiters des Bamf, Flüchtlingshelfer zu strafrechtlich zu verfolgen, erinnert an die brutalen Praktiken, mit denen die rechtsextreme italienische Regierung gegen Seenotretter im Mittelmeer vorgeht. Während die italienische Regierung das Massensterben von Flüchtlingen im Mittelmeer bewusst hinnimmt, schickt der Bamf-Präsident Flüchtlinge zurück in Kriegsgebiete, Elend und Verfolgung.

Editorische Hinweise

Wir spiegelten den Artikel von www.wsws.org wo er am 27.3.2019 veröffentlicht wurde.