Das Problem, das der französischen politischen Klasse aus der
Polemik um das umstrittene „Gesetz vom 23. Februar 2005“ zu
erwachsen begann, ist gelöst. Aubenpolitische
Verwicklungen hatten gedroht: Das o.g. Gesetz wollte Forscher
und Lehrer/innen in Frankreich darauf verpflichten, in ihren
Forschungs- oder Unterrichtsprogrammen die angebliche (so die
wörtliche Formulierung in Artikel 4) „positive Rolle der
Kolonisierung in Übersee und vor allem in Nordafrika“
hervorzuheben. Dies empfand man in den ehemals kolonisierten
Ländern nicht unbedingt als eine Idee der Spitzenklasse. Unter
anderem hatte Algeriens Staatspräsident Abdelaziz Boutefliqa (Bouteflika,
laut der französierten Schreibweise) am 8. Mai 2005 das
französische Gesetz mit scharfen Worten kritisiert. Es handelte
sich um den 60. Jahrestag der Massaker von Sétif, Guelma und an
der Küste unweit von Bougie, bei denen am 8. Mai 1945 rund
45.000 algerische Zivilisten durch die Soldateska der
Kolonialmacht sowie durch Siedlermilizen getötet worden waren.
An der Staatsspitze in Paris fing man allmählich an, kalte Fübe
zu bekommen.
Gut, dass es da ein einwandfreies juristisches Argument für
Präsident Jacques Chirac gab, um darum umhinzukommen, Kritik an
dem bizarren bzw. ideologisch aufgeladenen Inhalt des
umstrittenen Gesetzestextes zu üben. Da hätte er es sich doch
mit einigen seiner Parteifreunde verderben müssen! Doch das
juristische Instrumentarium erwies sich als geeignet, um das
politische Anliegen (den Klotz am Bein, den dieses Gesetz
darstellte, los zu bekommen) in unauffälliger Form zu verfolgen.
Gemäb
der Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und
Verwaltung, die durch Artikel 34 und 37 der französischen
Verfassung vorgenommen wird, obliegt es der Verwaltung, die
Schulprogramme zu entwerfen, auf dem Verordnungswege zu
verabschieden und anzupassen. Also hat sich das Parlament nicht
darin einzumischen, und überschritt folglich die ihm zustehenden
Kompetenzen, als es den im Nachhinein so heftig umstrittenen
Artikel 4 in das Gesetz vom 23. Februar 2005 aufnahm.
Damit konnte die Angelegenheit vom linken auf das rechte
Seineufer übergeben werden. Im Klartext: Statt der Abgeordneten
der französischen Nationalversammlung, die im Palais Bourbon auf
dem „linken“ (südlichen) Ufer der Seine residiert, sollten
nunmehr die Verfassungsrichter auf der anderen Flussseite mit
der heiklen Angelegenheit befasst werden. Diesen Ausweg hatte
sich Präsident Jacques Chirac zusammen mit dem amtierenden
Parlamentspräsidenten Jean-Louis Debré (der frühere
Innenminister zählt zu den letzten Getreuen Chiracs, dessen
Stern im Sinken begriffen ist, im konservativen Lager)
ausgedacht. Und so sah es auch der Bericht einer Kommission
unter Vorsitz von Debré vor, deren - ziemlich allgemein
formulierter - Auftrag lautete, die „Tätigkeit des Parlaments
auf dem Gebiet der Erinnerung und der Geschichte“ zu untersuchen
und zu bewerten. Die Kommission war am 9. Dezember 2005
eingesetzt worden, um die immer wieder aufflammende Polemik um
das Gesetz vom Februar desselben Jahres zu beruhigen. Ihr
Abschlussbericht wurde am 25. Januar 06 veröffentlicht.
Kaum
ausgesprochen, wurde die rettende Idee auch schon in die Tat
umgesetzt: Am 31. Januar 2005 verkündete der
Verfassungsgerichtshof auf Antrag der Regierung von Dominique de
Villepin hin, den berüchtigten Artikel 4 des strittigen Gesetzes
zu „deklassifizieren“, wie die Verfassung der (1958 begründeten)
Fünften Republik es ihm erlaubt. Das heibt,
dass dem nämlichen Artikel ab diesem Zeitpunkt keine Gesetzes-,
sondern nurmehr Verordnungskraft zukam. Damit aber war auch der
Weg dafür frei geschaufelt worden, dass das Staatsoberhaupt
seinerseits den solcherart herabgestuften, früheren
Gesetzesartikel durch eine einfache Präsidialverordnung außer
Kraft setzen konnte. Dies tat Präsident Chirac denn auch,
beinahe in aller Stille; sein Präsidialdekret wurde am 16.
Februar dieses Jahres im Journal Officiel (dem
Gesetzesblatt) publiziert. Die französische bürgerliche Presse
berichtete zu jenem Zeitpunkt kaum noch über die Polemik.
Rückblick auf ein umstrittenes Gesetz – das noch
weiter wirkt!
Das
fragliche Gesetz hatte ursprünglich die materielle und ideelle
Entschädigung von Franzosen, die während der Entkolonialisierung
in Afrika oder Asien Schaden erlitten haben wollen, zum
Gegenstand. Es entstand infolge eines Kommissionsberichts, der
im September 2003 dem damaligen Premierminister Jean-Pierre
Raffarin vorgelegt worden war, und auf einem Vorentwurf des
südfranzösischen Abgeordneten Michel Diefenbacher aufbauend.
Seine Ausarbeitung erfolgte im Laufe des Jahres 2004.
Im Laufe der
parlamentarischen Lesung zu Anfang vorigen Jahres wurde es
jedoch durch konservative Abgeordnete, unter ihnen übereifrige
Hinterbänkler, immer mehr ideologisch aufgeladen. Auf diesem
Wege geriet der berüchtigte Artikel 4, der in der Folgezeit zu
heftigen Auseinandersetzungen nicht nur auf innenpolitischer,
sondern auch auf zwischenstaatlicher Ebene Anlass geben würde,
in den Gesetzestext. Haupttriebkraft bei der ideologischen
Verschärfung war der nordfranzösische konservative Abgeordnete
Christian Vanneste (UMP). Vanneste ist, was man einen rechten
Überzeugungstäter nennen darf, denn er machte auch bei anderen
Gelegenheiten lautstark auf sich aufmerksam. So etwa, als er bei
der Debatte um das (durch die Raffarin-Regierung vorgelegte)
Gesetz gegen Homphobie, das neue Straftatbestände bei
Hassverbrechen einführt und im Dezember 2004 durch die
Nationalversammlung angenommen wurde, lauthals hinaus
trompetete: „Die homosexuelle Lebensform ist gegenüber der
heterosexuellen inférieure (unterlegen/minderwertig).
Denn würden alle homosexuell, so würde die Menschheit
aussterben.“ Für diese diskriminatorische Äuberung
ist Christian Vanneste nun am 24. Januar dieses Jahres zu 3.000
Euro Geldstrafe, zuzüglich zur Zahlung von je 3.000 Euro an
drei Nebenklägerorganisation, verurteilt worden.
Nun sollte
man aber nicht glauben, dass dadurch alle brisanten Punkte des
Gesetzes vom Februar vorigen Jahres „entschärft“ worden seien.
Dies ist in Wirklichkeit nicht der Fall. Die französische
Wochenzeitung Le Canard enchaîné weist in ihrer Ausgabe
vom 1. März 2006 darauf hin, dass der Artikel 13 desselben
Gesetzes nach wie vor in Kraft ist, der eine
Entschädigungszahlung für „politische Exilierte“ im Rahmen der
Entkolonialisierung vorsieht. Dabei handelt es sich nur um eine
höfliche Umschreibung für ehemalige Angehörige der ultrarechten
Terrororganisation OAS (Organisation armée secrète, dies
bedeutet „Organisation geheime Armee“ oder auch „Bewaffnete
Geheimorganisation“), die ab 1961 gegen den Rückzug der
französischen Armee aus dem kolonisierten Algerien bombte und
mordete. 2.200 Personen wurden durch die OAS gezielt ermordet,
von algerischen ZivilistInnen bis hin zu liberalen oder
„loyalistischen“ französischen Staatsbeamten, die die sich
anbahnende Unabhängigkeit Algeriens als unausweichlich
akzeptiert hatten.
Viele ihrer
früheren Mitglieder hatten ab 1962 (dem Jahr der staatlichen
Unabhängigkeit Algeriens) zunächst in Franco-Spanien oder in
Argentinien Zuflucht gesucht, da einige der Topterroristen der
OAS im gaullistischen Frankreich zu Tode verurteilt waren.
Spätestens die unter François Mitterrand 1982 beschlossene
Generalamnestie für die ehemaligen Putschgeneräle von Algier,
die mit Teilen der Armee ab 1961 gegen den französischen Rückzug
meuterten und den Startschuss zur Gründung der OAS gaben,
signalisierte den ehemaligen OAS-Mitgliedern, dass sie künftig
in Frankreich in Ruhe gelassen würden.
Doch nunmehr
sollen sie, gemäb
Artikel 13 des „Gesetzes vom 23. Februar 2005“, sogar Anspruch
auf eine materielle Entschädigung haben, in Höhe von 5.036 Euro
jährlich (steuerfrei). Dem damalige Premierminister Jean-Pierre
Raffarin war die Umsetzung dieser Bestimmung anscheinend ein
Herzensanliegen, denn er lieb
die dafür erforderliche Ausführungsverordnung noch am 26. Mai
2005 verabschieden – drei Tage vor dem heiklen französischen
Referendum über den EU-Verfassungsvertrag, und vier Tage vor
seiner in diesem Kontext bereits absehbaren Entlassung als
Premierminister.
Über die
Erteilung der „Schadensersatz“leistungen wird, nach weitgehend
freiem Ermessen, eine siebenköpfige Kommission entscheiden. In
dieser Kommission sitzt beispielsweise der ehemalige Barbesitzer
in Oran, Athanase Georgopoulos, der im Jahre 1961 die „Zone 3“
der Terrororganisation OAS in Oran gegründet hatte und später
den Putschgeneral Edmond Jouhaud versteckte. Nach der neuen
Regelung könnte er als Kandidat auf seine eigene „Entschädigung“
auftreten, wie die Zeitung ironisch bemerkt...
Die Kampagne
der Kritiker
Zunächst
blieb der nachträglich in die ursprüngliche Gesetzesvorlage
aufgenommene Artikel durch die breite Öffentlichkeit unbemerkt.
Auch die parlamentarische Linksopposition hatte die Einfügung
dieser brisanten Passage völlig verschlafen, und die
sozialdemokratischen Abgeordneten hatten für den brisanten
Artikel die Hand gehoben – wie sie heute sagen, in Unkenntnis
seines wirklichen Inhalts. Im Frühjahr schlug erstmals ein
Kollektiv von Geschichtslehrern Alarm und sammelte
Unterschriften für die Abschaffung des Gesetzes und vor allem
seines Artikels 4. Die Kampagne wuchs, unterstützt etwa durch
die traditionsreiche „Liga für Menschenrechte“ (LDH), die
dereinst während der Dreyfus-Affäre gegründet worden war,
schnell an. Unterstützung erhielt sie etwa auch etwa durch die
linksliberale Tageszeitung Libération, in der Historiker
verkündeten, die Geschichtsforschung lasse sich auf keinen Fall
an die staatliche Kandare nehmen.
Gleichzeitig
entstand eine vor allem von Einwandererkindern getragene
Bewegung, die sich ironisch „Die Eingeborenen der Republik“ (Les
Indigènes de la République) taufte. Zu ihren ersten
öffentlichen Handlungen gehörte die Veröffentlichung eines
Aufrufs gegen das neue Gesetz schon im Februar. Am 8. Mai 2005
führte sie eine größere Demonstration mit rund 3.000 Personen in
Paris durch, die durch die InitiatorInnen der „Indigènes“
freilich seit längerem – und bereits vor Publikwerden des neuen
Gesetzes – geplant worden war. Durch sie sollte auf den
geschichtlichen Doppelcharakter des 8. Mai 1945, dessen an
diesem Tag gedacht wurde, aufmerksam gemacht werden: Das Datum,
das in Frankreich noch immer alljährlich ein gesetzlicher
Feiertag ist, steht einerseits für das Ende des Zweiten
Weltkriegs in Europa und die Befreiung des Kontinents vom
Faschismus. Andererseits aber hatte die französische
Kolonialmacht an demselben 8. Mai 1945 tausende Algerier
massakriert, die auf die Straße geströmt waren, um ihrerseits
das Kriegsende zu feiern und „Freiheit auch für die Völker
Nordafrikas“ zu feiern.
Insbesondere
im Hinblick auf Algerien, auf das die letztere Formulierung
unverkennbar anspielt, ist der Hinweis auf die angebliche
„positive Rolle“ des Kolonialismus tatsächlich ausgesprochen
absurd. Denn 132 Jahre Kolonisierung bedeuteten in diesem Land
vor allem die Errichtung eines auf konfessionellen Kategorien
aufbauenden Apartheidsystems, in dem „Christen“, „Juden“ und
„Moslems“ unterschiedlichen Rechts- bzw. Rechtlosigkeits-Status
hatten, und die drastische Absenkung der Alphabetisierungsrate
der moslemischen Mehrheitsbevölkerung gegenüber der
vorkolonialen Ära.
Der
selbstironisch gewählte Name der „Eingeborenen der Republik“
soll daran erinnern, wie die moslemische Mehrheitsbevölkerung in
der französischen Kolonie Algerien behandelt wurde: Sie
unterstand Jahrzehnte lang dem Code de l’indigénat
(Eingeborenengesetzbuch), das herzlich wenig mit
bürgerlich-rechtsstaatlichen Prinzipien zu tun hat und etwa das
Prinzip der „kollektiven Verantwortung“ festschrieb. Ihm zufolge
konnte jeder beliebige „Eingeborene“ für das so genannte
Verbrechen eines Angehörigen seiner Bevölkerungsgruppe gegen
Europäer oder gegen die Staatsmacht bestraft werden. Die
Hauptthese der neuen Bewegung - deren Initiatoren sich durch die
Annahme des Gesetzes vom 23. Februar bestätigt fühlten, weshalb
sie es auch zum Sprungbrett ihrer Öffentlichkeitswerbung machten
- lautete, es herrsche eine direkte Kontinuitätslinie zwischen
den kolonialen Herrschaftsformen von gestern und dem heutigen
Umgang mit Einwanderern durch den französischen Staat vor. Aber
auch in der Linken ist die neue Bewegung bis heute heftig
umstritten, etwa weil sie nahezu alle aktuellen
Diskriminierungen auf den einheitlichen Nenner „Kontinuität des
Kolonialismus“ zu bringen versucht, während in Wirklichkeit
nicht alle Benachteiligten auch ehemalige Kolonialsubjekte sind.
Neben diesem analytischen Reduktionismus wird den „Indigènes“
auch vorgeworfen, dass sie mitunter zu pauschal manche
republikanischen französischen Werte – wie den Laizismus, der
von Staats wegen heute gegen die moslemische Minderheit gekehrt
wird, etwa in Gestalt des Kopftuchverbots für moslemische
Schülerinnen – auf einen „kolonialen Konsens“ reduziert, und
damit die Errungenschaften vergangener Konflikte in der
französischen Gesellschaft zu negieren droht.
Nach den
Herbstunruhen in den französischen Banlieues stellten die
sozialdemokratischen Abgeordneten am 29. November 2005 einen
Antrag auf Abschaffung des umstrittenen Artikels 4. Dabei
verspürten die Sozialisten wohl auch das dringende Bedürfnis,
sich zur Abwechslung wieder oppositionell zu gebärden, nachdem
sie das Notstandsregime der Regierung während der Riots de facto
unterstützt hatten. Aber die Konservativen haben, dem
Mehrheitswahlrecht sei Dank (denn bei den letzten
Parlamentswahlen votierten nur 29,5 Prozent der wahlberechtigten
erwachsenen Bevölkerung für ihre Kandidaten), eine weit über
60prozentige Mehrheit an Sitzen im Parlament. Und so konnten sie
das Begehren der Parlamentsopposition leicht abschmettern. Zur
Begründung ihres Antrags auf Neubefassung mit dem
Gesetzesartikel zum Zwecke seiner Streichung erklärten die
sozialdemokratischen Parlamentarier, es handelte sich dabei um
ein Zeichen des Respekts für die Kinder von Einwanderern und
ehemals Kolonisierten, das nach den Herbstunruhen die Gemüter
beruhigen könnte. Konservative Parlamentarier drehten das
Argument ihrerseits um: Auch sie führten die voran gegangenen
Riots an - aber um zu erklären, ein solches „Signal des
Nachgebens“ würde in dieser Situation nur als Schwäche
ausgelegt. Käme die Opposition mit ihrem Abschaffungsantrag
durch, so etwa der rechtskonservative Abgeordnete Lionnel Luca
aus einem Wahlkreis in Nizza, wo viele ehemalige französische
Siedler aus Algerien wohnhaft sind, dann würden die Unruhen
alsbald wieder aufflackern.
Den
tatsächlichen Ausschlag für die Entscheidung Jacques Chiracs
gegeben haben aber wohl außenpolitische Rücksichtnahmen. Seit
den beiden Staatsbesuchen Chiracs in Algerien im März 2003 und
im April 2004 hatten Pläne für einen umfassenden
„Freundschaftsvertrag“ zwischen Frankreich und seiner ehemaligen
nordafrikanischen „Schlüsselkolonie“ – dabei war Algerien
juristisch von 1848 bis 1962 sogar ein „integraler Bestandteil
des französischen Mutterlands“, in drei Départements aufgeteilt
– bestanden. Der künftige Staatsvertrag, der nach ursprünglichen
Plänen bis zum Ende des Jahres 2005 hätte unterzeichnet sein
sollen, sollte neben Freundschafts- und Aussöhnungsbekundungen
eine „exemplarische wirtschaftliche Zusammenarbeit“, ferner aber
auch eine enge militärische Kooperation beinhalten. Es gilt, der
wirtschaftlichen wie auch militärischen Expansion der
US-Amerikaner – die ihren „Antiterrorkrieg“ derzeit auch auf
Nordafrika und die Sahelzone ausweiten, und in diesem Rahmen
etwa „Spezialkommandos“ in Südalgerien unterhalten – in der
Region zuvorzukommen und bisherige Einflusszonen nicht zu
verlieren. Durch die zwischenstaatliche Polemik aufgrund des
„Gesetzes vom 23. Februar“, wohl aber auch durch die längere
Krankheit Bouteflikas (der im November und Dezember 2005 mehrere
Wochen lang in einer Pariser Klinik behandelt wurde) bedingt,
waren die Pläne für das Vertragswerk aber erst einmal auf Eis
gelegt. Jetzt sollen sie wieder aufgetaut werden. Gleichzeitig
mit der Verkündung der von ihm gemeinsam mit Chirac
ausgetüftelten „Deklassifizierungs“pläne verkündete
Parlamentspräsident Jean-Louis Debré gegenüber algerischen
Presseagentur den dringenden Wunsch nach einem Ausbau der
französisch-algerischen Beziehungen.
Post
scriptum :
Der sozialdemokratische Regionalpräsident von Montpellier,
Georges Frêche, der Anfang Februar in «seiner» Region lebende
Harkis (auf französischer Seite im Kolonialkrieg kämpfende
Algerier, die sich nach Kriegsende über das Mittelmeer
flüchteten) wörtlich als «Untermenschen» bezeichnet hatte, ist
nunmehr nach längerem Zögern endlich durch seine Partei
sanktioniert worden. Am 28. Februar wurde er, bis zu weiteren
Entscheidungen über seinen Fall, vorläufig aus dem
Parteivorstand der französischen «Sozialistischen Partei»
ausgeschlossen. Frêche hatte seit langem durch rassistische
Bemerkungen und Ausfälle besonders gegen Nordafrikaner oder
Moslems auf sich aufmerksam gemacht. Schon 1962 hatte er sein
damaliges «Verständnis» für die Mitglieder der O.A.S. bekundet.
Nun: «ein bisschen» anti-arabischer Rassismus ist ja O.K. – aber
doch bitte nicht gegen Harkis, die im Algerienkrieg loyal auf
«unserer» Seite gekämpft haben...
Editorische Anmerkungen
Der Artikel
wurde uns in der vorliegenden Fassung vom Autor am 3.3.2006 zur Verfügung gestellt.
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