Der Fall Alassa Mfouapon
Anwälte reichen Klage gegen den rechtswidrigen Abschiebebescheid ein sowie eine Unterlassungsaufforderung an Weidel und Gauland/ AfD

Pressemitteilung des Freundeskreis Alassa vom 26.1.2019

02/2019

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Am 24. Januar reichten die Anwälte von Alassa Mfouapon beim zuständigen Gericht in Karlsruhe Klage gegen den rechtswidrigen Abschiebebescheid ein und stellten einen Eilantrag zur Aussetzung des Abschiebung.

Immer mehr entwickelt sich der Fall zum Schauplatz einer Auseinandersetzung, bei der es um wesentlich mehr geht als um ein an sich schon hartes und berührendes Einzelschicksal – es geht um die weitere Richtung in der Asylpolitik in Europa, um die Dublin-Verordnung, die den Mittelmeer-Anreiner-Staaten die Hauptlast der Fluchtbewegung nach Europa aufbürdet und den Umgang Europas zum Beispiel mit den Folgen der Kolonialzeit. Gerade das Herkunftsland von Alassa Mfouapon Kamerun, ist ein Beispiel dafür, wie Kolonialpolitik bis heute nachwirkt und sich in blutigen Kämpfen zwischen dem französisch- und dem englischsprachigen Landesteil niederschlägt.

Alassa Mfouapon aus Kamerun wurde bundesweit bekannt als einer der Sprecher der Geflüchteten der LEA Ellwangen, die sich mit einem Betroffenen gegen seine Abschiebung solidarisierten. Die Berichterstattung über dieses Ereignis vom April 2018 zeichnete danach ein Bild von kriminellen Flüchtlingen, die sich gegen die Polizei zusammengerottet hätten und schienen einen Polizeieinsatz in der LEA Ellwangen zu rechtfertigen, dessen Verhältnismäßigkeit inzwischen umstritten ist und gegen die eine Klage von Herrn Mfouapon gegen das Innenministerium Baden-Württemberg anhängig ist. Die Geflüchteten brachten mit einer Demonstration und Pressekonferenz ihren Protest dagegen zum Ausdruck unter dem Motto "viel wurde über uns geredet, jetzt reden wir! Wir sind Flüchtlinge, keine Kriminellen!" und fanden damit viel Sympathie in der Ellwanger Bevölkerung. Am 20. Juni wurde Alassa selbst als "Dublin-Fall" nach Italien abgeschoben. Dagegen formierte sich der "Freundeskreis Alassa" und startete eine Unterschriftenkampagne für seine Rückholung aus Italien mit über 22.000 Unterschriften. Nach Ablauf seiner Wiedereinreisesperre kam Alassa am 21. Dezember 2018 zurück und stellte einen Asylfolgeantrag. Was danach folgte, beschreibt Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreises:

„Es war beispiellos: ein Trommelfeuer von Verleumdungen gegen Alassa und die gesamte demokratische Bleiberechtsbewegung in rechten Medien und Netzwerken, und eine BILD-Berichterstattung, gegen die inzwischen eine Klage und eine Beschwerde beim Presserat eingereicht wurden. Dass eine solche Berichterstattung geeignet ist, Menschen zum Abschuss freizugeben, zeigte sich auch an rassistisch motivierten Angriffen gegen mich als Repräsentantin des Freundeskreises.“

Auf der Suche nach Drahtziehern dieser Schmutzkampagne wurde man unter anderem
auf den facebook-Seiten von AfD und Pegida fündig – aber auch auf der offiziellen
Homepage der AfD-Bundestagsfraktion. In einer Unterlassungsaufforderung schrieb der
Anwalt von Herrn Mfouapon an Frau Weidel und an Herrn Gauland dazu:

„Auf der Homepage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, für deren Inhalt Sie zusammen mit Herrn Alexander Gauland im Sinne von § 5 TMG verantwortlich sind, veröffentlichen Sie seit dem 09.01.2019 einen Beitrag unter der Überschrift „Weidel: Rückkehr des Kameruners Alassa M. zeigt Irrsinn der deutschen Asylpolitik“. In diesem Beitrag heißt es u. a.:

  • Zum Fall des Asylbewerbers Alassa M. aus Kamerun, der nach seiner
    Beteiligung an den Ausschreitungen in einer Flüchtlingsunterkunft
    in
    Ellwangen nach Italien abgeschoben worden war....“
  • Obwohl der Mann nach den Ausschreitungen von Asylbewerbern in
    Ellwangen, bei denen deutsche Polizisten brutal angegriffen wurden, als einer der Rädelsführer
    nach Italien abgeschoben worden war, ...“
    (Hervorhebungen durch den Unterzeichner)

Die Behauptungen, unser Mandant sei an angeblichen „Ausschreitungen“ in der
Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen beteiligt und sogar „einer der Rädelsführer“ gewesen, sind nachweislich falsch und verletzen das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten. Wie Sie der in Kopie beigefügten Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen vom 04.01.2019 entnehmen können, haben die Staatsanwaltschaft in Ellwangen und das Polizeipräsidium Aalen keinerlei Hinweise auf eine Beteiligung oder gar Rädelsführerschaft unseres Mandanten an den Vorkommnissen in der LEA Ellwangen vom 30.04.2018 bzw. 03.05.2018. Gegen unseren Mandanten wurde diesbezüglich zu keiner Zeit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“

Die entsprechende Veröffentlichung wurde daraufhin von den Betreibern wieder vom
Netz genommen! Dazu Adelheid Gruber vom Freundeskreis Alassa:

 „Wir sehen dies ebenso als großen Erfolg an, wie den Freispruch gestern vor dem Amtsgericht Ellwangen für einen Bewohner der LEA, der anlässlich des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor der Anklagebank stand. Herzlichen Glückwunsch an den betroffenen Mahamadou K.!“

Mit freundlichen Grüßen
Adelheid Gruber
Sprecherin „Freundeskreis Alassa“


27.1.2019: Alassa Alarm! Abschiebung droht!
Petition gegen die Abschiebung