Die GroKo plant die UN-BRK vollends platt zu machen!
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eine Mitteilung des Werner-Fuß-Zentrum vom 14.2.2018

02/2018

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Die GroKo wird am System der Zwangsentmündigung, irreführend "Betreuung" genannt, mit der ersetzenden Entscheidungsfindung festhalten. Im GroKo Vertrag offen benannt als "Vertreten" wird der Kern der UN-BRK, die ausnahmslos unterstützende Entscheidungsfindung, damit platt gemacht. Selbstbestimmung gerade auch im Sinne der UN-BRK wird nur durch ausnahmsloses "Unterstützen anstatt Vertreten" möglich. Alle Hoffnungen auf die UN-BRK sind mit dieser Zerstörung ihres Kerns abserviert. Was das UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu Art. 12 der UN-BRK und dessen Umsetzung in der Bundesrepublik schreibt, wird völlig übergangen, als wäre es gar nicht existent, siehe hier.
Das haben wir im GroKo Vertrag gefunden, siehe Seite 134. Insbesondere das rot Markierte bedeutet das Festhalten an der völligen Negierung bzw. Nichtung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Und auch das unsägliche Ehegatten-Ermächtigungsgesetz soll kommen:

Wir wollen Ehepartnern ermöglichen, im Betreuungsfall füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen, ohne dass es hierfür der Bestellung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers oder der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedarf.

So lässt die GroKo die Hosen runter - der Angriff auf die Selbstbestimmung und die Vorsorgevollmacht:

Betreuungsrecht und Selbstbestimmung
Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ("Unterstützen vor Vertreten"), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.

Die Ergebnisse dieses Forschungsvorhaben kennen wir. Sie können nur scharf verurteilt werden, wenn Selbstbestimmung noch etwas gelten soll. Bitte hier unsere ausführliche Argumentation lesen: https://www.zwangspsychiatrie.de/2017/12/UN-BRK-vorwand-fuer-den-angriff-auf-die-selbstbestimmung/
Das Bundesjustizministerium hat mit der Beauftragung und der Abnahme dieses Forschungsberichts eine 180° Kehrtwende zum Abschlussbericht der Interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Justizministerien der Länder und des Bundes zum Betreuungsrecht vom 20. Oktober 2011 vorgenommen. In diesem Bericht hieß es damals noch (fett von uns):

  • Seite 9: Die Arbeitsgruppe spricht sich gegen eine gesetzliche Festlegung von Eignungskriterien sowie gegen eine abstrakt-generelle Regelung zum Berufsbild für Berufsbetreuer aus.

  • Seite 33: Die Arbeitsgruppe spricht sich gegen eine gesetzliche Festlegung von Eignungskriterien sowie gegen eine abstrakt-generelle Regelung zum Berufsbild für Berufsbetreuer aus.

  • Seite 34: Die Arbeitsgruppe ist der Auffassung, dass sich die Eignung des Betreuers nicht anhand abstrakter, allgemeinverbindlicher Eignungskriterien oder - bei Berufsbetreuern - anhand eines bestimmten Berufsbilds festlegen lässt.

  • Seite 60: Ehrenamtliche Betreuer sind ohne formelle Qualifikationen grundsätzlich zur Führung von Betreuungen in der Lage. Eine Mindestqualifikation würde hingegen den Eindruck vermitteln, ein ehrenamtlich Betreuter erhalte eine Betreuung zweiter Klasse, und so den Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung aushöhlen.

Die GroKo hat sich entschieden. Sie will der Berufsbetreuer-Lobby die Füße lecken (siehe deren Jubel hier), nur um die Betroffenen wieder mehr entrechten zu können und der UN-BRK endgültig den Garaus zu machen. Richtig niederträchtig ist dabei, wie sie heuchelt, dass sie das zur Umsetzung der UN-BRK tun würde. Wenn diese Pläne sich erfüllen sollten, würde sich die UN-BRK mit dieser Heuchelei als Vorwand geradezu in deren Gegenteil verkehren - übler geht´s nimmer.

Wir rufen auf, bei der örtlichen SPD und den Jusos, insbesondere aber bei den Landesjustizministerien aktiv zu werden, auf dass die durch eine Vorsorgevollmacht bzw. ehrenamtlich Betreuung mögliche Selbstbestimmung in dieser Legislatur des Bundestages weder gefährdet noch geschmälert wird.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, Irren-Offensive, Werner-Fuss-Zentrum

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31 Jahre unschuldig in der Psychiatrie eingesperrt!

Endgültige Freiheit für den Essener Dirk K. (53), der drei Jahrzehnte unschuldig in der geschlossenen Psychiatrie gesessen hat....Zwölf Jahre nach der Tat gestand ein Junge aus der Nachbarschaft den Mord.... Mittlerweile gilt er gutachterlich auch nicht mehr als mittel-, sondern nur noch als leichtgradig schwachsinnig..... Für die erlittene Zeit der Unfreiheit wird die Staatskasse ihn entschädigen. Der Dortmunder Gerichtssprecher Thomas Jungkamp schätzt die Summe auf mehrere hunderttausend Euro.
Vollständiger Bericht in der WAZ vom 1.2.:
https://www.waz.de/staedte/essen/essener-nach-31-jahren-in-der-psychiatrie-freigesprochen-id213293897.html

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Filmpremiere: SPK KOMPLEX

1970 gründete der Arzt Wolfgang Huber in Heidelberg mit Patienten das "Sozialistische Patientenkollektiv", kurz SPK. Hubers Experiment fand bald viele Anhänger, führte aber auch zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Uni Heidelberg und der baden-württembergischen Landesregierung. Im Zuspitzen des Konflikts radikalisierte sich das SPK, Gerüchte über latente Verbindungen zur RAF wurden laut. Huber, seine Frau und weitere Mitstreiter wurden verhaftet und vor Gericht gestellt.

Die SPK-Prozesse nahmen in der Härte, mit der sie von beiden Seiten geführt wurden - von Versuchen, Rechtsanwälte auszuschließen, bis zur Totalverweigerung der Angeklagten - die späteren Stammheim-Prozesse vorweg. In SPK KOMPLEX erzählt Regisseur Gerd Kroske über Interviews mit Hubers Weggefährten, mit Ermittlern, Richtern und Journalisten sowie über eine Fülle von unveröffentlichten Aufnahmen und Archivmaterial aus dem "Deutschen Vorherbst" die weitgehend unbekannte Geschichte des SPK und ihrer Folgen bis heute.

Im Rahmen der Berlinale wird es folgende Premiere Aufführungen in Berlin geben:
Sonntag, 18.2. um 16:30 im ADK Hanseatenweg
Montag, 19.2. um 11:00 im Cinestar 8
Freitag, 23.2. um 18:30 im Delphi
Sonntag, 25.2. um 17:00 im Arsenal 1

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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
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Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de

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Bitte vormerken:
T4 Umzug am 2. Mai, dem "Day of Remembrance and Resistance" um 16 Uhr, ab 15 - 16 Uhr sammeln und Demo vor dem Justizministerium, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, 16 Uhr Umzug zum T4 Denkmal