Mao Werke


Mao Tse-tung:

BEKANNTMACHUNG DER REGIERUNG DES GRENZGEBIETS SCHENSI-KANSU-NINGSIA UND DER HINTERLANDSVERWALTUNG DER ACHTEN ROUTE-ARMEE*

 (15. Mai 1938)


Diese Version aus: Mao Tse-tung, Ausgewählte Werke Band II, Verlag für fremdsprachige Literatur, Peking 1968, S. 79-82


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Hiermit wird bekanntgegeben: Seit den Ereignissen bei Lugoutjiao führen alle unsere patriotischen Landsleute entschlossen den Widerstandskrieg. An der Front vergießen Offiziere und Soldaten ihr Blut, opfern ihr Leben. Alle politischen Parteien und Gruppen schließen sich aufrichtig zusammen. Alle Bevölkerungskreise vereinen ihre Kräfte, um das Vaterland vor der Unterjochung zu retten. Das weist der chinesischen Nation einen breiten, lichten Weg und gewährt die sichere Garantie für den Sieg über Japan. Alle unsere Landsleute müssen gemäß dieser Linie vorwärtsschreiten. Die Armee und die Bevölkerung unseres Grenzgebiets Schensi-Kansu-Ningsia [1] folgen der Führung der Regierung, widmen alle ihre Kräfte der Sache der Rettung des Vaterlands. Was sie auch immer tun, ist gerecht und ehrenhaft. Sie führen einen erbitterten, harten Kampf, ohne über Müdigkeit zu klagen. Das ganze Volk lobt und preist sie einstimmig. Die Regierung unseres Grenzgebiets und unsere Hinterlandsverwaltung haben nur die eine Aufgabe, die Volksmassen des ganzen Grenzgebiets zu weiteren Anstrengungen zu begeistern, um das Werk durchzuführen. Es darf nicht vorkommen, daß auch nur ein einziger Mensch seine Pflicht nicht erfüllt, daß auch nur eine einzige Tat der
  |080| Sache der Rettung des Vaterlands Schaden zufügt. Aber in der letzten Zeit ist festgestellt worden, daß es auf dem Territorium des Grenzgebiets dennoch Personen gibt, die die Interessen der Gesamtheit mißachten, die auf diese und jene Weise suchen, die Bauern zur Rückgabe ihrer durch die Aufteilung erhaltenen Ländereien und Wohnhäuser zu nötigen oder die Schuldner zur Zahlung bereits annullierter Schulden zu veranlassen, [2] ferner die Bevölkerung zur Änderung der bereits eingeführten demokratischen Ordnung zu zwingen oder die schon geschaffenen militärischen, wirtschaftlichen, kulturellen Organisationen und Massenorganisationen zu zerstören. Mehr noch, sie betreiben Spionage, nehmen Verbindungen zu Banditen auf, stiften die Truppen zu Meutereien an, machen topographische Aufnahmen, sammeln heimlich Informationen und machen offen Propaganda gegen die Regierung des Grenzgebiets. Die obenerwähnten derartigen Handlungen verstoßen offenkundig gegen das Grundprinzip des Zusammenschlusses zum Widerstand gegen Japan, widersprechen dem Willen der Bevölkerung des Grenzgebiets, sind ein Versuch, innere Zwistigkeiten zu schüren, die Einheitsfront zu unterwühlen, die Interessen des Volkes zu schädigen, die Autorität der Regierung des Grenzgebiets zu erschüttern und die Schwierigkeiten bei der Mobilisierung des Widerstands gegen Japan zu vergrößern. Und das alles geschieht infolge der Skrupellosigkeit einiger weniger ultrakonservativer Elemente, welche die Interessen der Nation und des Staates mißachten. Mehr noch, einige von ihnen werden sogar von den japanischen Eindringlingen als Werkzeug benutzt, wobei sie sich hinter verschiedenen Aushängeschildern verstecken, um ihre verschwörerische Tätigkeit zu tarnen. In den letzten Monaten gehen von der Bevölkerung verschiedener Kreise täglich am laufenden Band Meldungen ein mit der Bitte, diese Wühltätigkeit zu unterbinden. Um die Kräfte des Widerstands gegen Japan zu stärken, um das Hinterland des Widerstands gegen Japan zu festigen und die Interessen des Volkes zu schützen, sind die Regierung und die Hinterlandsverwaltung gezwungen, die erwähnten Aktionen zu ver-
  |081| bieten. In Anbetracht dessen geben wir unmißverständlich folgendes bekannt:
1. Die Regierung und die Hinterlandsverwaltung verbieten, um die bereits gesicherten Rechte des Volkes zu schützen, jegliche unbefugte Änderung bezüglich der Verteilung von Ländereien und Wohnhäusern sowie der Annullierung von Schuldverpflichtungen, die vor der Herstellung des inneren Friedens auf den der Gerichtsbarkeit der Regierung des Grenzgebiets unterstehenden Territorien vorgenommen wurden.
2. Die Regierung und die Hinterlandsverwaltung nehmen die Tätigkeit aller militärischen, politischen, wirtschaftlichen, kulturellen Organisationen und sonstigen Massenorganisationen unter ihren Schutz, die zur Zeit der Herstellung des inneren Friedens bestanden und später in Übereinstimmung mit den Prinzipien der antijapanischen nationalen Einheitsfront Fortschritte gemacht und sich entwickelt haben, und sie werden ihr Wachstum fördern sowie jegliche Intrige und jegliche zersetzende Aktion, die gegen sie gerichtet ist, unterbinden.
3. Die Regierung und die Hinterlandsverwaltung, die die Prinzipien des "Programms für den Widerstandskrieg und den Aufbau des Landes" entschlossen in die Tat umsetzen, sind freudig bereit, jedes Unternehmen zu fördern, das der Sache des Widerstands gegen Japan zur Rettung des Vaterlands dient, und werden ausnahmslos die Menschen aller Kreise begrüßen, die uns aufrichtig Hilfe zu leisten wünschen. Um aber das Eindringen von Betrügern zu verhindern und Unruhestifter auszuschalten, verbieten wir ausnahmslos allen Personen - einerlei, welche Tätigkeit sie ausüben -, ohne eine entsprechende Genehmigung unserer Regierung~ oder Hinterlandsverwaltung und die von ihnen ausgestellten Dokumente das Grenzgebiet zu betreten und sich dort aufzuhalten.
4. In der gegenwärtigen gespannten Periode des Widerstandskriegs gegen Japan ist es recht und angebracht, daß die Bevölkerung alle Elemente anzeigt, die sich im Grenzgebiet mit Sabotage und Wühltätigkeit befassen, oder skrupellos Unruhe stiften, Aufwiegelei betreiben oder Militärgeheimnisse ausspüren. Wenn gegen irgend jemand unbestreitbare Beweise vorliegen, darf er an Ort und Stelle festgenommen werden. Sofort nach Bestätigung des Tatbestands durch die Untersuchung sind die Schuldigen ohne jede Nachsicht zu bestrafen.
  |082| Ausnahmslos alle Militärangehörigen und Zivilpersonen des Grenzgebiets haben die dargelegten vier Punkte zu befolgen; niemand darf ihnen zuwiderhandeln. Sollten es zügellose Personen wagen, Störungsmanöver anzuzetteln, werden die Regierung und die Hinterlandsverwaltung - entsprechend diesen Bestimmungen - harte Maßnahmen treffen, und eine Berufung auf die Unkenntnis dieser Bekanntmachung wird unbeachtet bleiben. Diese Bekanntmachung tritt hiermit voll in Kraft.

ANMERKUNGEN

* Diese Bekanntmachung wurde von Genossen Mao Tse-tung für die Regierung des Grenzgebiets Schensi-Kansu-Ningsia und die Hinterlandsverwaltung der Achten Route-Armee geschrieben, um der Wühltätigkeit der Tschiangkaischek-Clique entgegenzuwirken. Zu dieser Zeit, kurz nach der Aufnahme der Zusammenarbeit zwischen der Kuomintang und der Kommunistischen Partei, sann die Tschiangkaischek-Clique gleich auf Ränke, die von der Kommunistischen Partei geführten revolutionären Kräfte zu unterminieren. Die Wühltätigkeit auf dem Territorium des Grenzgebiets SchensiKansu-Ningsia war ein Teil dieser Intrigen. Genosse Mao Tse-tung war der Meinung, daß zum Schutz der Interessen der Revolution in dieser Frage eine entschlossene Position bezogen werden müsse. Mit der vorliegenden Bekanntmachung wurde ein Schlag geführt gegen den opportunistischen Standpunkt, den ein Teil der Parteimitglieder innerhalb der antijapanischen Einheitsfront zu der verschwörerischen Tätigkeit der Tschiangkaischek-Clique einnahmen.

1) Das Grenzgebiet Schensi-Kansu-Ningsia war ursprünglich ein revolutionäres Stützpunktgebiet, das sich nach 1931 im Verlauf des revolutionären Partisanenkriegs in Nordschensi allmählich gebildet hatte. Als die Zentrale Rote Armee nach dem Langen Marsch Nordschensi erreicht hatte, wurde dieses Gebiet zum zentralen Stützpunktgebiet der Revolution und zum Sitz des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas. Mit der Schaffung der antijapanischen nationalen Einheitsfront im Jahre 1937 wurde das Gebiet in Grenzgebiet Schensi-Kansu-Ningsia umbenannt. Ihm gehörten etwas über zwanzig Kreise an, und es umfaßte das Grenzgebiet zwischen Schensi, Kansu und Ningsia.

2) Auf dem größten Teil des Territoriums des Grenzgebiets Schensi-Kansu-Ningsia wurde damals bereits die Politik durchgeführt, den Grund und Boden der Grundherren zu beschlagnahmen, ihn an die Bauern zu übergeben und die alten Schuldverpflichtungen der Bauern aufzuheben. Nach 1936 ersetzte die Kommunistische Partei Chinas im ganzen Land im Interesse der Schaffung einer breiten antijapanischen nationalen Einheitsfront die Politik der Beschlagnahme des Grund und Bodens der Grundherren durch eine Politik der Herabsetzung der Pacht- und Darlehenszinsen, verteidigte aber dabei entschieden alle Errungenschaften der Bodenreform; die von der Bauernschaft erreicht worden waren.

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