Mao AW Band IV

Mao Werke


Mao Tse-tung: 

BEKANNTMACHUNG DER CHINESISCHEN VOLKSBEFREIUNGSARMEE

(25. April 1949)


Diese Version aus: Mao Tse-tung, Ausgewählte Werke Band IV, Verlag für fremdsprachige Literatur, Peking 1969, S. 423-426


Die Kuomintang-Reaktionäre haben sich geweigert, die Friedensbedingungen anzunehmen, und beharren auf dem Standpunkt ihres verbrecherischen antinationalen und volksfeindlichen Krieges. Das ganze Volk hofft, daß die Volksbefreiungsarmee die Kuomintang-Reaktionäre schleunigst vernichten wird. Wir haben der Volksbefreiungsarmee den Befehl erteilt, mutig vorzurücken, alle reaktionären Kuomintang-Truppen, die einen Widerstand wagen, zu vernichten, alle unverbesserlichen Kriegsverbrecher zu verhaften, das ganze Volk zu befreien, die Unabhängigkeit und die Integrität des Territoriums und der Souveränität Chinas zu verteidigen und die wahre Einheit, nach der sich das ganze Volk sehnt, zustande zu bringen. Wir hoffen zutiefst, daß alle Schichten der Bevölkerung der Volksbefreiungsarmee überall, wohin sie kommt, beistehen werden. Wir geben hiermit folgende Acht-Punkte-Satzung bekannt, die wir zusammen mit dem ganzen Volk einzuhalten bereit sind:

1. Schutz von Leben und Eigentum des ganzen Volkes. Von den Angehörigen aller Bevölkerungsschichten, ohne Rücksicht auf Klasse, Glauben und Beruf, wird erwartet, daß sie Ordnung wahren und mit der Volksbefreiungsarmee zusammenarbeiten. Dieselbe Haltung wird die Volksbefreiungsarmee ihrerseits gegenüber den Angehörigen aller Bevölkerungskreise einnehmen. Wenn Konterrevolutionäre oder andere Saboteure die Gelegenheit benutzen, um Unruhe zu stiften, zu plündern oder Diversionsakte zu verüben, wird gegen sie mit unerbittlicher Strenge vorgegangen werden.

2. Schutz der Industrie-, Handels-, Ackerbau- und Viehzuchtunternehmungen der nationalen Bourgeoisie. Alle Fabriken, Geschäftsläden, Banken, Lagerhäuser, Reedereien, Kais, Ackerbau- und Viehzuchtunternehmungen usw. werden, soweit sie Privateigentum sind, ohne Ausnahme gegen jeden Eingriff geschützt. Wir hoffen, daß die Arbeiter und Angestellten aller Berufe wie gewöhnlich die Produktion weiterführen und alle Geschäftsläden wie immer geöffnet bleiben.

3. Beschlagnahme des bürokratischen Kapitals. Alle Fabriken, Geschäftsläden, Banken, Lagerhäuser, Reedereien, Kais, Eisenbahnen, Post-, Telegraphen- und Fernsprechämter, Elektrizitäts- und Wasserwerke, Ackerbau- und Viehzuchtunternehmen usw., die von der reaktionären Kuomintang-Regierung und den hohen Beamten betrieben werden, sind von der Volksregierung zu übernehmen. Aktien solcher Unternehmungen, die sich in den Händen von Industrie, Handel oder Landwirtschaft treibenden nationalen Kapitalisten befinden, werden nach Feststellung des Eigentumsrechts an ihnen anerkannt werden. Das ganze Personal, das in bürokratisch-kapitalistischen Unternehmen arbeitet, muß bis zu deren Übernahme durch die Volksregierung auf seinem Posten verbleiben und die Verantwortung für den Schutz aller Vermögensbestände, Maschinen, Tabellen, Zeichnungen, Kontobücher, Archive usw. tragen und dies alles zur Überprüfung und Übernahme bereithalten. Wer diesbezüglich nützliche Dienste geleistet hat, wird belohnt; wer Sabotage oder Schädlingstätigkeit treibt, wird bestraft. Nach der Übernahme der Unternehmungen durch die Volksregierung dürfen diejenigen, die wünschen, weiter ihrer Arbeit nachzugehen, gemäß ihren Fähigkeiten weiter beschäftigt werden, so daß niemand erwerbslos umherirren wird.

4. Schutz aller öffentlichen und privaten Lehranstalten, Krankenhäuser, kulturellen und Erziehungsinstitutionen, Sportanlagen und anderen sozialen Einrichtungen. Es wird erwartet, daß das Personal in diesen Institutionen auf seinem Posten bleiben wird; die Volksbefreiungsarmee wird es vor jeder Belästigung schützen.

5. Mit Ausnahme unverbesserlicher Kriegsverbrecher sowie Konterrevolutionäre, welche die abscheulichsten Verbrechen begangen haben, werden die Volksbefreiungsarmee und die Volksregierung keinen Staatsbeamten der Kuomintang-Behörden der zentralen, provinzialen, Stadt- und Kreisebene, welcher Rangstufe auch immer, keinen Abgeordneten der "Nationalversammlung", kein Mitglied des Legislativ- oder des Kontrollrats, kein Mitglied der Konsultativräte, keinen Angehörigen der Polizei, keinen Beamten in den Distrikts-, Marktflecken- und Gemeinde-Verwaltungen und kein Personal des Bao-Djia-Systems, soweit sie nicht bewaffneten Widerstand leisten oder sabotieren, gefangennehmen, verhaften oder Beleidigungen aussetzen. Alle Personen der obigen Kategorien werden verpflichtet, auf ihrem Posten zu verharren, sich den Befehlen und Anordnungen der Volksbefreiungsarmee und der Volksregierung zu unterwerfen und die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung aller Vermögensbestände und Archive ihrer Büros bis zu deren Übernahme zu tragen. Die Volksregierung wird die Beschäftigung derjenigen unter ihnen gestatten, die für irgendeine Arbeit nützlich sind und sich keiner schwerwiegenden reaktionären Handlungen oder keiner anderen ernsten Übeltaten schuldig gemacht haben. Wer unter Ausnutzung der Gelegenheit Sabotageakte, Diebstahl oder Unterschlagungen begeht oder sich unter Mitnahme von öffentlichen Mitteln, Vermögenswerten oder Archiven heimlich davonmacht, oder wer sich weigert, Rechenschaft abzulegen, wird bestraft.

6. Damit die Sicherheit in den Städten und auf dem Lande garantiert und die öffentliche Ordnung aufrechterhalten wird, müssen sich alle versprengten und umherziehenden Militärangehörigen bei der Volksbefreiungsarmee oder der Volksregierung im jeweiligen Ort melden und sich ergeben. Gegen jene, die das freiwillig tun und ihre Waffen ausliefern, wird nichts unternommen. Diejenigen, die sich zu melden weigern oder die ihre Waffen verbergen, werden verhaftet und zur Verantwortung gezogen. Wer diesen Leuten Unterschlupf gewährt und sie nicht den zuständigen Stellen meldet, wird nach Gebühr bestraft.

7. Das Feudalsystem des Bodeneigentumsrechts auf dem Lande ist ungerecht und muß abgeschafft werden. Aber die Abschaffung dieses Systems setzt Vorbereitungen voraus und muß schrittweise vor sich gehen. Allgemein gesprochen muß zunächst die Senkung der Pacht- und Darlehenszinsen und erst später die Bodenverteilung durchgeführt werden; außerdem kann nur dann davon die Rede sein, die Lösung des Bodenproblems ernstlich in Angriff zu nehmen, wenn die Volksbefreiungsarmee am betreffenden Ort eingetroffen ist und dort eine beachtliche Zeit tätig war. Die Bauernmassen sollen sich organisieren und der Volksbefreiungsarmee helfen, die verschiedenen Anfangsreformen durchzuführen. Sie sollen zu gleicher Zeit bei der Feldarbeit tüchtig Hand anlegen, damit der jetzige Stand der landwirtschaftlichen Produktion nicht sinkt, und sie sollen ihn nachher Schritt für Schritt zu heben versuchen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu verbessern und die Stadtbevölkerung mit Warengetreide zu versorgen.

Die Frage des Bodens und der Gebäude in der Stadt kann nicht in der gleichen Weise behandelt werden wie das Bodenproblem auf dem Lande.

8. Schutz des Lebens und Eigentums ausländischer Bürger. Wir hoffen, daß alle Ausländer ihrer bisherigen Beschäftigung nachgehen und Ordnung halten. Alle Ausländer müssen die Befehle und Verordnungen der Volksbefreiungsarmee und der Volksregierung einhalten und dürfen nicht Spionage treiben oder Handlungen begehen, die gegen die Sache der nationalen Unabhängigkeit Chinas und der Befreiung des chinesischen Volkes gerichtet sind, noch dürfen sie chinesische Kriegsverbrecher, Konterrevolutionäre oder andere Gesetzesbrecher in Schutz nehmen. Andernfalls müssen sie von der Volksbefreiungsarmee und der Volksregierung nach dem Gesetz bestraft werden.

Die Volksbefreiungsarmee hält strenge Disziplin. Sie kauft und verkauft immer zu angemessenen Preisen, und es ist ihr verboten, den Massen auch nur eine Nadel oder einen Faden wegzunehmen. Wir erwarten, daß die ganze Bevölkerung in Frieden leben und arbeiten wird und daß niemand Gerüchten Glauben schenkt und falschen Alarm schlägt. Diese Bekanntmachung wird zur allgemeinen Beachtung kundgetan.

Mao AW Band IV

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