Mao Werke


Mao Tse-tung:

DIE OFFENSIVE TSCHIANG KAI-SCHEKS DURCH EINEN SELBSTVERTEIDIGUNGSKRIEG ZERSCHLAGEN *

(20. Juli 1946)

 

* Eine von Genossen Mao Tse-tung verfaßte innerparteiliche Direktive des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas. Im Winter 1945 zerriß Tschiang Kai-schek zwar das "Übereinkommen vom 10. Oktober", aber seine Vorbereitungen für einen allgemeinen Bürgerkrieg waren noch nicht abgeschlossen, hauptsächlich deshalb, weil eine große Anzahl der Kuomintang-Truppen noch nicht an die Bürgerkriegsfronten befördert worden war. Folglich konnte die Kuomintang-Regierung im Januar 1946 unter dem Druck der Forderung des ganzen Volkes nach Frieden und Demokratie nicht umhin, die Politische Konsultativkonferenz einzuberufen, an der auch die Kommunistische Partei Chinas und andere demokratische Parteien und Gruppen teilnahmen. Die Konferenz nahm eine Anzahl von Beschlüssen im Interesse von Frieden und Demokratie an, und am 10. Januar wurde ein Feuereinstellungsbefehl veröffentlicht. Tschiang Kai-schek war nicht gewillt, die Beschlüsse der Politischen Konsultativkonferenz und den Feuereinstellungsbefehl zu befolgen. In der ersten Hälfte des Jahres 1946 setzten die Kuomintang-Truppen an vielen Stellen ihre Angriffe auf die befreiten Gebiete fort; der Angriff im Nordosten war besonders massiv, und es ergab sich folgende Situation: Südlich der Großen Mauer fanden kleinere Gefechte statt, nördlich davon größere. Unterdessen strengten sich die USA gewaltig an, die Kuomintang-Truppen zu transportieren und auszurüsten. Ende Juni 1946 glaubten Tschiang Kai-schek und seine USA-Herren, sie seien ausreichend vorbereitet und könnten binnen drei bis sechs Monaten die ganze Volksbefreiungsarmee ausrotten. Demgemäß gingen sie zu einer allgemeinen Offensive gegen die befreiten Gebiete über, die am 26. Juni mit einem massiven Einkreisungsangriff auf das befreite Gebiet in der Zentralebene anfing. Zwischen Juli und September griffen die Kuomintang-Truppen nacheinander die befreiten Gebiete Kiangsu-Anhui, Schantung, Schansi-Hopeh-Schantung-Honan, SchansiTschahar-Hopeh und Schansi-Suiyüan massiv an. Im Oktober starteten sie wiederum einen Großangriff auf das befreite Gebiet im Nordosten. Zu gleicher Zeit setzten sie mit einer großen Truppenzahl die Einkreisung des befreiten Gebiets Schensi-Kansu-Ningsia fort. Als der Bürgerkrieg im ganzen Land ausbrach, griff die Kuomintang die befreiten Gebiete mit 193 Brigaden (Divisionen) oder ungefähr 1 600 000 Mann regulärer Truppen an; diese machten 80 Prozent ihrer gesamten Streitmacht von 248 regulären Brigaden (Divisionen) oder 2 000 000 Mann aus. Unter der Führung des Zentralkomitees der Partei und seiner Regionalbüros und Zweigregionalbüros führten die Armee und das Volk in den befreiten Gebieten einen heroischen Kampf gegen die Offensive der Truppen Tschiang Kai-scheks. Damals gab es in den befreiten Gebieten sechs große Kriegsschauplätze. Diese sechs Kriegsschauplätze und die dort kämpfenden Streitkräfte der Volksbefreiungsarmee waren: Das befreite Gebiet Schansi-Hopeh-Schantung-Honan mit Truppen der Volksbefreiungsarmee unter der Führung von Liu Bo-tscheng, Deng Hsiao-ping und anderen Genossen; das befreite Gebiet von Ostchina (einschließlich der befreiten Gebiete von Schantung und Kiangsu-Anhui) mit Truppen der Volksbefreiungsarmee, die von Tschen Yi, Su Yü, Tan Dschenlin und anderen Genossen geführt wurden; das befreite Gebiet im Nordosten mit von Lin Biao, Luo Jung-huan und anderen Genossen geführten Truppen der Volksbefreiungsarmee; das befreite Gebiet Schansi-Tschahar-Hopeh mit Truppen der Volksbefreiungsarmee unter der Führung von Niä Jung-dschen und anderen Genossen; das befreite Gebiet Schansi-Suiyüan mit von Ho Lung und anderen Genossen geführten Truppen der Volksbefreiungsarmee; das befreite Gebiet in der Zentralebene mit Truppen der Volksbefreiungsarmee, die von Li Hsiän-niän, Dscheng We-san und anderen Genossen geführt wurden. Die Volksbefreiungsarmee in ihrer damaligen Gesamtstärke von ungefähr 1 200 000 Mann war dem Feind zahlenmäßig unterlegen. Sie führte die von Genossen Mao Tse-tung festgelegten Richtlinien für Operationen korrekt durch und versetzte dem eindringenden Feind unaufhörlich kraftvolle Schläge. Nachdem in etwa acht Monaten 66 reguläre Brigaden und einige irreguläre Einheiten des Feindes mit einer Gesamtstärke von mehr als 710 000 Mann vernichtet worden waren, brachte die Volksbefreiungsarmee die allgemeine Offensive des Feindes zum Stillstand. Von da an entfaltete sie Schritt für Schritt ihre strategische Gegenoffensive.

1. Nachdem Tschiang Kai-schek das Waffenstillstandsabkommen1 und die Beschlüsse der Politischen Konsultativkonferenz2 verletzt und Siping, Tschangtschun und andere unserer Städte im Nordosten besetzt hat, entfesselt er jetzt in Ost- und Nordchina eine neue Großoffensive gegen uns; später wird er wohl wiederum den Nordosten angreifen. Nur nach der völligen Zerschlagung der Offensive Tschiang Kai-scheks durch einen Selbstverteidigungskrieg kann das chinesische Volk den Frieden wiederherstellen.

2. Unsere Partei und unsere Armee treffen alle Vorbereitungen, um die Offensive Tschiang Kai-scheks zu zerschlagen und so den Frieden zu gewinnen. Zwar erhält Tschiang Kai-schek Hilfe von den USA, doch die Gefühle des Volkes sind gegen ihn gerichtet, die Moral seiner Truppen ist niedrig und seine wirtschaftliche Situation schwierig. Was uns betrifft, erhalten wir zwar keine ausländische Hilfe, doch die Gefühle des Volkes sind auf unserer Seite, der Kampfgeist unserer Truppen ist ausgezeichnet, und wir können unsere Wirtschaft meistern. Darum können wir Tschiang Kai-schek besiegen. Diesbezüglich soll die ganze Partei voller Zuversicht sein.

3. Um Tschiang Kai-schek zu schlagen, benutzen wir im allgemeinen die Kampfmethode des Bewegungskriegs. Darum ist die zeitweilige Aufgabe gewisser Orte oder Städte nicht nur unvermeidlich, sondern sogar notwendig. Gewisse Orte oder Städte werden vorübergehend aufgegeben, um den Endsieg zu erringen, was sonst unmöglich wäre. Das müssen wir allen Parteimitgliedern und der ganzen Bevölkerung in den befreiten Gebieten verständlich machen, damit sie innerlich vorbereitet sein können.

4. Um die Offensive Tschiang Kai-scheks zu zerschlagen, müssen wir eng mit den Volksmassen zusammenarbeiten und alle, die gewonnen werden können, für uns gewinnen. In den ländlichen Gebieten müssen wir einerseits konsequent das Bodenproblem lösen, uns fest auf die Landarbeiter und armen Bauern stützen und uns mit den Mittelbauern zusammenschließen; andererseits müssen wir bei der Lösung des Bodenproblems die gewöhnlichen Großbauern, die gewöhnlichen mittleren und kleinen Grundherren von den Landesverrätern, den Feudalherren und den örtlichen Despoten unterscheiden. Mit den Landesverrätern, den Feudalherren und den örtlichen Despoten müssen wir strenger verfahren, die Großbauern, die mittleren und kleinen Grundherren aber weniger streng behandeln. Dort, wo das Bodenproblem schon gelöst ist, soll man der Grundherrenklasse als Ganzes gegenüber, mit Ausnahme einiger weniger Reaktionäre, zu einer gemäßigten Haltung übergehen. Um die Zahl der feindlichen Elemente zu verringern und die befreiten Gebiete zu konsolidieren, müssen wir allen jenen Grundherren helfen, die Existenzschwierigkeiten haben; geflohene Grundherren sollen zur Rückkehr bewogen werden und Gelegenheit erhalten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In den Städten, wo wir uns mit der Arbeiterklasse, dem Kleinbürgertum und allen fortschrittlichen Menschen zusammenzuschließen haben, müssen wir überdies unsere Aufmerksamkeit auf den Zusammenschluß mit den in der Mitte Stehenden richten und die Reaktionäre isolieren. Unter den Kuomintang-Truppen haben wir alle möglichen Bürgerkriegsgegner für uns zu gewinnen und die kriegslüsternen Elemente zu isolieren.

5. Um die Offensive Tschiang Kai-scheks zu zerschlagen, müssen wir langfristig planen. Wir müssen mit unseren Menschenreserven und Materialhilfsquellen äußerst sparsam umgehen und unser möglichstes tun, um eine Verschwendung zu vermeiden. Wir müssen Untersuchungen anstellen und mit den Veruntreuungen, die hie und da vorgekommen sind, Schluß machen. In der Produktion müssen wir eifrig Hand anlegen, damit wir bezüglich der Gebrauchsgüter, vor allem Getreide und Baumwollstoffe, vollständig unabhängig werden.

Der allgemeine Anbau von Baumwolle muß gefördert und die Herstellung von Gespinsten in jeder Familie, die Herstellung von Geweben in jedem Dorf ermutigt werden. Auch im Nordosten müssen wir dazu anzuspornen beginnen. Auf dem Gebiet des Finanzwesens und der Versorgung müssen wir den materiellen Bedarf des Selbstverteidigungskriegs decken und gleichzeitig die Lasten der Bevölkerung erleichtern, damit in unseren befreiten Gebieten selbst in Kriegszeiten eine Verbesserung der Lebensbedingungen des Volkes erreicht wird. Kurz, wir stützen uns ganz und gar auf unsere eigenen Kräfte, und wir sind unbesiegbar; das steht in scharfem Gegensatz zu Tschiang Kai-schek, der völlig vom Ausland abhängig ist. Wir leben einfach und kämpfen hart; wir kümmern uns sowohl um die Bedürfnisse der Armee als auch um die Bedürfnisse des Volkes; das steht in krassem Gegensatz zur Lage in den Gebieten unter der Tschiangkaischek Herrschaft, wo die oberen Kreise korrupt und degeneriert sind, während das Volk in bitterer Not lebt. Unter diesen Umständen werden wir bestimmt siegen.

6. Schwierigkeiten liegen vor uns, aber sie können und müssen überwunden werden. Alle Genossen in der Partei, die gesamte Armee und das ganze Volk in den befreiten Gebieten müssen sich zu einer Einheit zusammenschließen, um die Offensive Tschiang Kai-scheks restlos zu zerschlagen und ein unabhängiges, friedliches, demokratisches neues China aufzubauen.

ANMERKUNGEN

1. Das "Waffenstillstandsabkommen" - ein Abkommen über die Einstellung der militärischen Zusammenstöße - wurde am 10. Januar 1946 von Vertretern der Kommunistischen Partei Chinas und Vertretern von Tschiang Kai-scheks Kuomintang-Regierung abgeschlossen. Es setzte fest, daß die Truppen beider Seiten am 13. Januar um Mitternacht ihre militärischen Operationen in ihren jeweiligen Stellungen einzustellen haben. In der Tat aber benutzte Tschiang Kai-schek dieses Abkommen als einen Nebelvorhang, hinter dem er Vorbereitungen für einen großen Krieg traf; gerade zu der Zeit, als der Feuereinstellungsbefehl übermittelt wurde, wies er die Kuomintang-Truppen an, "strategisch wichtige Punkte rasch zu besetzen", und von jenem Augenblick an ließ er seine Truppen ununterbrochen vorrücken, um die befreiten Gebiete anzugreifen. Im Juli zerriß Tschiang Kai-schek offen das Waffenstillstandsabkommen und ging zu einer allgemeinen Offensive gegen die befreiten Gebiete über.

2. An der Politischen Konsultativkonferenz, die vom 10. Januar bis zum 31. Januar 1946 in Tschungking tagte, beteiligten sich Vertreter der Kuomintang, der Kommunistischen Partei und anderer politischer Parteien und Gruppen sowie parteiloser Persönlichkeiten. Die Konferenz nahm fünf Beschlüsse an:

I. Vereinbarung über die Organisation der Regierung. Darin wird festgelegt, daß "das Organisationsgesetz der Nationalregierung zwecks Verstärkung des Nationalen Regierungsrats revidiert werden soll". Es sah vor, daß die Zahl der Mitglieder des Nationalen Regierungsrats erhöht und "die Mitglieder des Nationalen Regierungsrats vom Vorsitzenden der Nationalregierung unter Mitgliedern und Nichtmitgliedern der Kuomintang ausgewählt werden sollen `; daß "wenn der Vorsitzende der Nationalregierung Personen mit Parteizugehörigkeit zu Mitgliedern des Nationalen Regierungsrats bestimmt, die verschiedenen Parteien und Gruppen ihre Kandidaten empfehlen, und falls der Vorsitzende deren Kandidatur nicht billigt, neue Vorschläge von den jeweiligen Parteien gemacht werden müssen"; daß "wenn der Vorsitzende der Nationalregierung eine Persönlichkeit ohne Parteizugehörigkeit als Mitglied des Nationalen Regierungsrats vorschlägt, mit deren Kandidatur ein Drittel der bereits gewählten Mitglieder nicht einverstanden ist, der Vorsitzende diese Angelegenheit noch einmal zu erwägen hat und einen neuen Kandidaten nominieren muß"; daß "die Hälfte des Nationalen Regierungsrats aus Kuomintang-Mitgliedern, die andere Hälfte aus Mitgliedern anderer politischer Parteien und Gruppen und in der Öffentlichkeit bekannten Persönlichkeiten bestehen soll". Der Nationale Regierungsrat wurde abstrakt als "das höchste Regierungsorgan, das mit Staatsgeschäften beauftragt ist", definiert und mit der Vollmacht ausgestattet, über legislative Prinzipien, administrative Richtlinien und wichtige militärische Maßnahmen, über Finanzpläne und Budgetvoranschläge sowie über Angelegenheiten, die ihm vom Vorsitzenden der Nationalregierung zur Erwägung unterbreitet werden, zu diskutieren und zu entscheiden; gleichzeitig aber wird dem Vorsitzenden der Nationalregierung eine beträchtliche Gewalt übertragen, darunter die Vollmacht, Personen für bestimmte Ämter zu ernennen, ein relatives Vetorecht bei Beschlüssen und Sonderrechte für Notstandsmaßnahmen. Die Vereinbarung sah ebenfalls vor, daß in der Nationalregierung "sieben oder acht von der Gesamtzahl der Mitglieder des Exekutivrats Nichtmitglieder der Kuomintang sein sollen, die entweder Portefeuilles bestehender Ministerien erhalten oder Posten der vorgesehenen Ministet ohne Portefeuille bekleiden würden".

II. Das Programm für den friedlichen Aufbau des Landes. Dieses Programm bestand aus neun Abschnitten, und zwar: Allgemeine Prinzipien, Rechte des Volkes, Politische Angelegenheiten, Militärische Angelegenheiten, Auswärtige Angelegenheiten, Wirtschaft und Finanzen, Erziehung und Kultur, Wiederaufbau und Unterstützung, Angelegenheiten der Überseechinesen. Der Abschnitt "Allgemeine Prinzipien" sah vor, daß alle politischen Parteien und Gruppen des Landes "sich eng zusammenschließen sollen, um ein einheitliches, freies und demokratisches neues China aufzubauen"; daß "eine Demokratisierung des politischen Lebens, die Nationalisierung der Streitkräfte sowie die Gleichberechtigung und Legalität aller politischen Parteien und Gruppen" verwirklicht werden sollen und "politische Dispute mit politischen Mitteln beizulegen sind, um die friedliche Entwicklung des Staates zu sichern". Der Abschnitt "Rechte des Volkes" sah vor, daß "dem Volk die Freiheit der Person, der Gedanken, des religiösen Glaubens, der politischen Gesinnung, der Rede, der Publikation, der Versammlung, der Koalition, der Niederlassung, des Domizilwechsels und der Korrespondenz garantiert wird"; daß "es außer den Gerichts- und Polizeibehörden allen Ämtern und Personen strengstens verboten ist, Verhaftungen vorzunehmen, über Bürger zu Gericht zu sitzen und sie abzuurteilen; Zuwiderhandelnde werden bestraft".

Der Abschnitt "Politische Angelegenheiten" setzte fest, daß "die Verwaltungen aller Ebenen neugeordnet, ihre Rechte und Pflichten vereinheitlicht und präzisiert, alle überflüssigen Ämter abgeschafft, die administrativen Verfahren vereinfacht und die einzelnen Stufen der Verwaltung mit festgelegten Verantwortlichkeiten betraut werden"; daß "taugliche Beamte geschützt werden sollen, die Ernennung zu Staatsämtern nicht auf Parteizugehörigkeit, sondern auf Fähigkeit und Dienstalter beruhen muß, Anhäufung von Ämtern und Vetternwirtschaft zu verbieten sind"; daß "ein rigoroses Kontrollsystem eingeführt und Korruption strengstens bestraft werden soll, es der Bevölkerung erleichtert werden muß, frei gegen korrupte Beamte Klagen vorzubringen"; daß "die örtliche Selbstverwaltung aktiv gefördert und allgemeine Wahlen von unten bis oben durchgeführt werden sollen"; daß "die Kompetenzen der zentralen und der örtlichen Verwaltung im Sinne einer ausgewogenen Machtverteilung abgegrenzt werden sollen, daß die örtlichen Behörden solche Maßnahmen treffen können, die den örtlichen Verhältnissen entsprechen, jedoch die von den Provinzen oder Kreisen erlassenen Verordnungen den Gesetzen der Zentralregierung nicht widersprechen dürfen". Der Abschnitt "Militärische Angelegenheiten" sah vor, daß "die Organisation der Armee den Bedürfnissen der Landesverteidigung zu entsprechen hat, das System der Armee in Übereinstimmung mit dem demokratischen Regierungssystem und den Verhältnissen im Land reformiert, die militärische Macht von den politischen Parteien und die militärische Autorität von der Zivilautorität getrennt werden soll, die militärische Ausbildung zu verbessern, die Ausrüstung zu vervollständigen, das Personal- und Versorgungssystem zu sanieren ist, damit eine modernisierte Nationalarmee aufgebaut werden kann", und daß "alle Streitkräfte des Landes gemäß den Bestimmungen des Reorganisationsplans für die Streitkräfte zahlenmäßig effektiv reduziert und reorganisiert werden sollen". Im Abschnitt "Wirtschaft und Finanzen" wurde darauf hingewiesen, daß "die Entwicklung des bürokratischen Kapitals gebremst werden muß und es Regierungsbeamten strengstens verboten sein soll, sich zum Zweck der Spekulation, der Monopolisierung, der Steuerhinterziehung, des Schmuggels, der Veruntreuung von Staatsgeldern und des Mißbrauchs von Verkehrsmitteln ihre Amtsgewalt und ihre Stellung zunutze zu machen"; daß "Pacht- und Darlehenszinsen gesenkt, das bäuerliche Recht auf Pachtung geschützt, die Pachtzahlungen gesichert, die landwirtschaftlichen Kredite erhöht und der Wucher strengstens verboten werden sollen, um die Lebenshaltung der Bauern zu verbessern, und ein Bodengesetz in Geltung treten soll, um das Ziel ,Jedem Pflüger sein Feld1` zu erreichen"; daß "Arbeitsgesetze in Kraft gesetzt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden sollen"; daß "die Wirtschaftsführung öffentlich sein muß, das Budgetsystem und das System der finanziellen Rechnungslegung strengstens befolgt, die Budgetaufwendungen drastisch herabgesetzt, Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, die Finanzkompetenzen der zentralen und örtlichen Behörden genau bestimmt, der Geldumlauf reduziert, das Währungssystem stabilisiert, die Emission und Verwendung in- und ausländischer Anleihen bekanntgemacht und durch öffentliche Körperschaften überwacht werden sollen"; daß "das Steuersystem reformiert werden soll, die übermäßige und vielfache Besteuerung sowie die illegale Eintreibung von Abgaben ein für allemal abgeschafft werden müssen". Im Abschnitt "Erziehung und Kultur ` wurde festgelegt, daß "die akademische Freiheit zu garantieren und jegliche Einmischung in die Verwaltung von Schulen und Universitäten aus Gründen religiösen Glaubens oder politischer Gesinnung zu untersagen ist"; daß "der für Erziehung und Kultur ausgeworfene Anteil am Staatshaushaltsplan erhöht wird"; daß "die aus der Kriegszeit stammende Zensur über Presse, Publikationen, Film, Theater, Postsachen und Telegramme aufgehoben wird".

3. Vereinbarung über die Nationalversammlung. Diese Vereinbarung sah vor, daß die Nationalversammlung "um siebenhundert Abgeordnete zu erweitern ist, die von den verschiedenen Parteien und Gruppen entsendet werden bzw. aus in der Öffentlichkeit bekannten Persönlichkeiten bestehen", und daß "es Pflicht und Recht der ersten Nationalversammlung sein soll, eine Verfassung auszuarbeiten und anzunehmen".

4. Vereinbarung über den Verfassungsentwurf. Diese Vereinbarung sah die Errichtung eines Prüfungsausschusses vor, der den von der Kuomintang vorbereiteten Verfassungsentwurf revidieren sollte, und legte die Prinzipien für diese Revision fest. Außer der Festlegung der Prinzipien, die den Pflichten und Rechten der Nationalversammlung und der Regierungsorgane zugrunde liegen, wurden besondere Bestimmungen hinsichtlich der "örtlichen Verwaltung" und der "Rechte und Pflichten des Volkes" vorgesehen. In bezug auf "die örtliche Verwaltung" war vorgesehen, daß "die Provinz die höchste Einheit der örtlichen Selbstverwaltung ist"; daß "die Befugnisse der Provinzregierung im Verhältnis zu denen der Zentralregierung im Sinne einer ausgewogenen Machtverteilung festgesetzt werden sollen"; daß "der Gouverneur der Provinz vom Volk gewählt werden soll"; daß "sich die Provinz eine eigene Verfassung geben kann, die aber nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen der Staatsverfassung stehen darf". Im Hinblick auf "die Rechte und Pflichten des Volkes" war vorgesehen, daß "alle Freiheiten und Rechte, die das Volk in einem demokratischen Land zu genießen pflegt, gegen gesetzwidrige Verletzung von der Verfassung geschützt werden"; daß "wenn eine die Freiheit des Volkes betreffende Verordnung auf dem Gesetzweg erlassen wird, sie den Zweck haben soll, diese Freiheit zu schützen und sie nicht einzuschränken"; daß "eine Arbeitsdienstpflicht in den Gesetzen der örtlichen Selbstverwaltung vorgesehen werden soll, nicht aber in der Staatsverfassung"; daß "den nationalen Minderheiten, die geschlossen in bestimmten Gebieten leben, das Recht der Selbstverwaltung garantiert sein soll".

5. Vereinbarung über militärische Angelegenheiten. Diese Vereinbarung bestimmte, daß "das System der Armee in Übereinstimmung mit dem demokratischen Regierungssystem und den Verhältnissen in unserem Land reformiert werden soll"; daß "das System der Rekrutenaushebung verbessert werden soll"; daß "die militärische Ausbildung auf der Grundlage der Prinzipien erfolgt, die den Aufbau der Armee leiten, und für immer von politischen Parteien und Gruppen und persönlichen Beziehungen getrennt sein soll"; daß "die militärische Macht von den politischen Parteien und Gruppen unabhängig sein soll" und "alle politischen Parteien und Gruppen und Einzelpersonen davon absehen, die Armee als Instrument im politischen Kampf zu benutzen"; daß "die militärische Autorität von der Zivilautorität getrennt sein soll" und "kein Armeeangehöriger im aktiven Dienst gleichzeitig Zivilbeamter sein darf". Hinsichtlich der Reorganisation der Kuomintang-Truppen und der Truppen der befreiten Gebiete war vorgesehen, daß "das Militärische Dreier-Unterkomitee, wie geplant, mit der größten Schnelligkeit vorgeht, um zu einer Übereinstimmung über die Maßnahmen für die Reorganisation der Truppen der Kommunistischen Partei Chinas zu gelangen und diese Reorganisation abzuschließen"; daß die Kuomintang-Truppen "nach dem von dem Kriegsministerium bereits aufgestellten Plan in neunzig Divisionen umgebildet werden sollen, wobei diese Reorganisation mit größter Geschwindigkeit innerhalb von sechs Monaten zu vollenden ist"; daß "nach Abschluß der Reorganisation gemäß den obenerwähnten zwei Punkten alle Truppen des Landes nach einem einheitlichen Plan in fünfzig oder sechzig Divisionen umgebildet werden sollen".

Diese Vereinbarungen der Politischen Konsultativkonferenz waren in verschiedenem Grad günstig für das Volk und ungünstig für die reaktionäre Herrschaft Tschiang Kai-scheks. Während Tschiang Kai-schek seine Billigung dieser Vereinbarungen zum Ausdruck brachte - wobei er versuchte, diese Vereinbarungen zu benutzen, um seinen Friedensschwindel durchzuführen -, traf er intensive militärische Vorbereitungen, um einen Bürgerkrieg im ganzen Land zu entfesseln. Bald darauf zerriß er diese Vereinbarungen der Politischen Konsultativkonferenz eine nach der anderen.

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