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Bundeswehrsoldaten zur Befehlsverweigerung aufgerufen

Völkerrechtswidriger Anfriffskrieg der BRD und NATO

07. 04. 1999 DFG-VK Frankfurt

Aufruf zur totalen Kriegsdienstverweigerung aller "Wehrpflichtigen"

Die BRD beteiligt sich an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO gegen die BR Jugoslawien. Die NATO hat kein Mandat der UNO gemäß Artikel 43 oder 52 der UN-Charta für diesen Angriffskrieg. Die BRD verpflichtet sich in ihrem Grundgesetz durch Artikel 25: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts." Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz verbietet "die Führung eines Angriffskrieges". Gemäß § 80 Strafgesetzbuch ist die Durchführung eines Angriffskrieges mit "bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe" zu bestrafen.

Die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen und die Totalverweigerer-Initiative Frankfurt/M. machen darauf aufmerksam, daß jeder Bundeswehrsoldat gemäß § 10 Absatz 4 Soldatengesetz, nur Befehle "unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts" erteilen darf. Gemäß § 11 Absatz 2 Soldatengesetz darf ein Befehl nicht befolgt werden, "wenn dadurch eine Straftat begangen würde."

Aufgrund der völkerrechtswidrigen Kriegführung der Bundeswehr, werden alle Bundeswehrsoldaten aufgefordert, alle Befehle zu verweigern und ihren Dienst zu quittieren, da sie unmittelbar und mittelbar an der Durchführung des Angriffskrieges beteiligt sind. Die Bundeswehrsoldaten machen sich ansonsten des Mordes gemäß § 211 Strafgesetzbuch, bzw. der Beihilfe zum Mord schuldig.

"Wehrpflichtige" werden aufgefordert alle Kriegsdienste total zu verweigern. "Wehrpflichtige" Bundeswehrsoldaten sind im Rahmen der "Krisenreaktionskräfte" in Mazedonien sowie als SFOR-Einheiten in Bosnien-Herzegowina stationiert, und für eine wahrscheinliche Invasion in die BR Jugoslawien eingeplant. Die Verweigerung des Militärdienstes bei der Bundeswehr gemäß Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz schützt die "Wehrpflichtigen" nicht vor einem Kriegseinsatz. Die nach einer Anerkennung als sogenannte Kriegsdienstverweigerer zwangsverpflichteten "Zivildienstleistenden" sind gemäß § 79 Zivildienstgesetz im Kriegsfall verpflichtet "unbefristeten" Versorgungskriegsdienst im Rahmen der "Gesamtverteidigungskonzeption" der BRD zu leisten.

Daß die Gewalteskalation durch den NATO-Angriffskrieg gegen die BR Jugoslawien zunimmt, und eine Ausweitung des Krieges auf das gesamte Europa droht, zeigt der Aufmarsch von NATO-Bodentruppen in Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sowie die Entsendung von Kriegsschiffen der "Schwarzmeer-Flotte" durch die russische Regierung in die Adria, wo NATO-Kriegsschiffe Angriffe gegen die BR Jugoslawien starten.

Die DFG-VK und die Totalverweigerer-Initiative Frankfurt/M. verurteilt den Angriffskrieg "der zynischen NATO-Mörder mit der staatlichen Lizenz zum Töten auf schärfste und ruft zur massenhaften Befehlsverweigerung und zur Totalen Kriegsdienstverweigerung auf."

Beratungen für Bundeswehrsoldaten, Reservisten, Deserteure
und Totale Kriegsdienstverweigerer finden
Montags und Freitags um 18 Uhr
in der
Vogelsbergstraße 17 in Frankfurt/M.
statt.

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