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KOSOVO Antikriegsseite


Wir dokumentieren


Bewegung 24. März

Kommuniqué Nr. l vom 2. Juni 1999

"Die Intervention der Nato hat alle von uns erreichten Ergebrusse unterminiert und bedroht die weitere Existenz des zivilen Sektors in Serbien. Angesichts der tragischen Situation, in der wir uns befinden, und im Namen der menschlichen Vorstellungen und Werte fordern wir:
Sofortiges Ende der Bombardierungen und aller bewaffneten Aktionen!"
                                                    Organisationen der serbischen Bürgerrechtswegeung am 6. April 1999

Eindringliche Warnung an die Deutsche Bundesregierung, an den Parteivorstand der SPD und den Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen.

Seit dem 24. März 1999 ist die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Nato-Bündnisses an einem Angriffskrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien beteiligt. Der Schwur, von deutschem Boden dürfe "NIE WIEDER KRIEG!" ausgehen, war der verheerenden Erfahrung des Zweiten Weltkrieges entwachsen und galt der Mehrheit der Menschen in beiden deutschen Staaten bis 1989 als unumstößlich.

Dieser Schwur wurde mit den am 24. März begonnenen Nato-Luftbombardements gegen die Bevölkerung in alleii Teilrepubliken Jugoslawiens auf fatale und verbrecherische Weise gebrochen. Nach den furchtbaren Bombennächten von 1941 werfen heute erneut deutsche Soldaten Bomben auf Jugoslawien und töten Menschen, von denen nie eine Aggression ausging. Der vorgebliche Grund, mit diesem Krieg eine "humanitäre Katastrophe" verhindern zu wollen, hat sich ins Gegenteil verkehrt: Das Leiden der Menschen im Kosovo, in Serbien wie in der ganzen Region und das unsägliche Elend der Flüchtlinge waren nie zuvor größer und erfordern ein sofortiges Eingreifen aller demokratischen, antifaschistischen und antimilitaristischen Kräfte. Der Logik der verbrannten Erde, auf der die neue Nato-Weltordnung errichtet werden soll, muß energisch und mit aller Konsequenz entgegengetreten werden.

Wir, Frauen und Männer aus der Bewegung 24. März, verschiedenen Generationen des antifaschistischen Widerstandes und des Kampfes für eine gerechte Welt entstammend, haben uns angesichts der gegenwärtigen Ungeheuerlichkeiten zu einem neuen Bund zusammengeschlossen und werden dieser Entwicklung fortan weder sprachlos noch tatenlos zusehen.

Wir stellen deshalb mit großem Ernst und Nachdruck fest, daß die Mitglieder der aus der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebildeten Bundesregierung mit diesem unerklärten Krieg Gesetze brechen, die bewirken sollten, daß nach den beiden von Deutschland provozierten Weltkriegen von hier nie wieder eine Kriegsgefahr ausgehen kann:

Die Mitglieder der Bundesregierung negieren den in der Präambel des Grundgesetzes verankerten Auftrag Deutschlands, "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen" und verstoßen gegen Artikel 26 Absatz l GG, in dem es heißt:

"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."

Sie bringen die Soldaten und Offiziere der Bundeswehr in die prekäre Situation, Befehle befolgen zu müssen, die gegen das Soldatengesetz verstoßen, das eine Beteiligung an einem solchen kriminellen Angriffskrieg ausdrücklich und für alle Angehörigen der Streitkräfte unter Strafe stellt, Sie verstoßen gegen Artikel 2 des "Zwei-plus-Vier-Vertrages" von 1990, der sich auf das im Grundgesetz verankerte Verbot eines Angriffskrieges bezieht und schließt, "daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung [also nur zur Verteidigung] und der Charta der Vereinten Nationen". Folgerichtig verstößt das Handeln der Bundesregierung gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot des Artikels 2 Ziffer 4 der UN-Charta, der da lautet:

"Alle Mitglieder [der UN] unterlassen...jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete..-Androhung oder Anwendung von Gewalt." Nach dem Grundgesetz, Artikel 25, sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechtes und "gehen den Gesetzen vor".

Die Bundesregierung leitet ihr Handeln vom Nato-Vertrag ab, der vor 50 Jahren offiziell ein Verteidigungsbündnis besiegeln sollte. Die Nato tritt jedoch seit dem Washingtoner Gipfel offen für ihr angebliches "Recht" zur globalen Intervention ein und hat es zum Credo ihrer neuen Doktrin gemacht, mit der die UNO auf eine Statistenrolle reduziert wird. Es wäre die Pflicht der Bundesregierung gewesen, das deutsche Parlament über diese Neufassung des Nato-Vertrages abstimmen zu lassen. Auch hier hat sie ungesetzlich gehandelt.

Alle diese Verstöße stellen eine faktische Beseitigung der elementaren Prinzipien der Verfassungsordnung und des übergeordnetenvölkerrechts dar. Paragraph 20 Absatz 4 GG besagt

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsmäßige] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Das Bundesverfassungsgericht als höchstes Verfassungsorgan hat keine Abhilfe geschaffen. Klagen gegen den Verfassungsbruch wurden nicht zur Verhandlung angenommen. Damit setzt das Widerstandsrecht ein, das wir ab sofort in Anspruch nehmen.

Die Bewegung 24. März erklärt deshalb ultimativ:

Im Falle der Fortdauer der Bombardements und möglicher konkreter Schritte für einen Angriff von Landstreitkräften wird der Widerstandsrat der Bewegung 24.März seine Grundeinheiten anweisen, alle Einrichtungen der Regierung und der Koalitionsparteien, der Bundeswehr und der Nato zu legitimen Zielen ihrer Widerstandsaktionen zu erklären und mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen.

Die "Balkankonferenz" der Außenminister Mitte Juni wird ein Gradmesser für unsere Entscheidung sein. Sie wird zeigen, ob die deutsche Bundesregierung die Kriegsstrategie zur Durchsetzung einer neuen Weltordnung unter Nato-Diktat zurücknehmen oder eskalieren wird. Eine Ausweitung des Krieges würde Europa für Jahrzehnte in eine Phase des Hasses und eines reaktionären Nationalismus stürzen und die Welt an den Rand eines neuen Weltkrieges bringen. Das müssen wir verhindern!

Schon jetzt fordern wir deshalb die Basis- und Protestbewegungen zu verstärkten Anstrengungen auf, den zivilen Ungehorsam und Protest in seinen vielfältigen Formen in die Öffentlichkeit zu tragen. Das kann das Besetzen und Blockieren von Brücken in Großstädten sein, um deutlich zu machen, was es für das öffentliche Leben bedeutet, wenn die Brücken einer Stadt alle zerstört sind. Das kann das Lahmlegen von staatlichen Institutionen, Medienanstalten und Parteieinrichtungen von SPD und Grünen sein.

Es kann nicht, sondern es muß die Belagerung von militärischen Einrichtungen sein, die für den Einsatz auf dem Balkan bestimmt sind, einschließlich der Aufforderung an die Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst zu verweigern - legal oder total - und an die Soldaten, zu desertieren und. öffentlich ihre Wehrpässe zu verbrennen. Vieles mehr ist vorstellbar und wird schon in die Tat umgesetzt Angesichts des Verfassungsbruchs ist jede Art von Sabotage kriegs- oder regierungsrelevanter Stellen oder Einrichtungen legitim.

Nicht wir handeln illegal, sondern die Kriegstreiber und Kriegsgewinnler!

Solange Krieg herrscht, kann es keine gerechte Gesellschaft und keinen Schutz der Menschenrechte geben. Uns alle muß daher der Wille einen, unseren Protest gegen den Krieg in eine umfassendere Kultur gesellschaftlicher Veränderung zu wandeln.

Bewegung 24. März

Widerstandsrat

Gegründet im Kriegsjahr 1999 im Gedenken an den jungen Münchner Arbeiter Philipp Müller, der am 11. Mai 1952 von der Essener Polizei bei einer Demonstration gegen die Wiederaufrüstung der BRD erschossen wurde

@ LESEN @ KOPIEREN @ DRUCKEN @ VERÖFFENTLICHEN @ WEITERGEBEN @


Schreib/Tippfehler wie im Original

Quelle: Interim 478 v. 17.6.1999, S.23f


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