Wir besorgte Bürger erheben unsere Stimme und fordern einen
sofortigen Stopp der Bombadierungen der NATO in Yugoslawien. Die Bundesregierung fordern
wir auf, die deutsche Beteiligung an diesem NATO-Krieg unverzüglich einzustellen.
Der Einsatz deutschen Militärs in Yugoslawien ist nach Artikel 26. 1 unseres
Grundgesetzes verfassungswidrig, denn er stellt einen Angriffskrieg gegen einen
souveränen Staat dar. § 80 StGB sieht für die Vorbereitung eines Angriffskrieges bis zu
10 Jahre Haft vor!
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich derzeit in einem nicht offiziell erklärten
faktischen Kriegszustand gegen Yugoslawien. Der Bundeskanzler hat diese Tatsache in seiner
Fernsehansprache zu Beginn des Krieges verschleiert und negiert. Der Beschluß des
Bundestages vom 16.10.1998 legitimiert und deckt diesen Angriffskrieg nicht.
Der von der NATO begonnene und der Bundesregierung unterstützte Krieg verstößt gegen
das Völkerrecht, insbesondere die Charta der Vereinten Nationen, Artikel 2, Ziff. 4.
(Allgemeines Verbot der Androhung und Anwendung von Gewalt außer der Selbstverteidigung
eines Staates). Die UN Charta hat die Bundesrepublik bindend unterschrieben. Die
allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind zudem nach Artikel 25 unseres Grundgesetzes
Bestandteil des Bundesrechtes. Die Bundesregierung setzt mit der Unterstützung der
NATO-Aktion den Fortschritt des Völkerrechts, das internationale Konfliktlösungen
garantiert, aufs Spiel und kehrt zu einem archaischen Zustand der einzelstaatlichen
Willkürentscheidung für "gerechte" und "ungerechte" Interventionen
zurück.
Wer willkürliches Vorgehen von Einzelstaaten im Namen und unter dem Deckmantel der
"Menschenrechte" verhindern will und trotzdem mit der Situation der
Menschenrechte in einzelnen Staaten, wie z.B. im Kosovo unzufrieden ist, dem bleibt nur
der Weg der Weiterentwicklung der UN-Charta und des Völkerrechtes, sowie der Förderung
von zivilien Konfliktlösungsangeboten, wie sie z.B. der Bund für Soziale Verteidigung
vertritt, wenn er einen Rückfall in die Situation des 19. Jahrhunderts oder die Theorie
des "gerechten Krieges" verhindern will.
Selbst die Kriterien des gerechten Krieges von Thomas von Aquin sind im Falle des
Angriffskrieges gegen Yugoslawien jedoch verletzt worden.
Wenn der Grundsatz der Souveränität von Einzelstaaten nicht mehr gelten soll, mit
welchem Recht verurteilte dann der Westen den Einmarsch von Vietnam in Kambodscha, das die
Schlächtereien von Pol Pot dort beenden wollte? Welches Recht hätte der Westen, sich
gegen einen Einmarsch der Sowjetunion in der Türkei zu wenden, die dort vielleicht die
Menschenrechte der Kurden wiederherstellen will? Mit welchem Recht übergeht man dann
militärisch die Verletzung der Menschenrechte von China und seine illegale Besetzung von
Tibet?
Der begonnene Angriffskrieg ist nicht nur Grundgesetz- und
Völkerrechtswidrig, er schafft auch keine humanitäre Erleichterung für die Menschen im
Kosovo. Das Flüchtlingselend verschärft sich vielmehr. Die angrenzenden Staaten sind mit
den Flüchtlingen überfordert und schließen wie Mazedonien bereits ihre Grenzen.
Die Bundesrepublik verwehrt Menschen aus dem Kosovo aber derzeit noch immer den Status als
Kriegsflüchtlinge! Es kann einem Kosovoflüchtling in der BRD also passieren, daß ihm
mit Verweis auf das Asylbewerberleistungsgesetz, wie in Berlin geschehen, keine
Sozialleistungen gewährt werden. Wenn Deutschland es mit den Menschen im Kosovo ernst
meint, muß es also jetzt weitere Flüchtlinge aufnehmen und Hilfsleistungen für
Flüchtlinge den Anreinerstaaten des Kosovo anbieten.
Wir appellieren dringend an die Bundesregierung sofort der Resolution des Europäischen
Parlamentes von 1993 zu folgen, in der alle EU-Staaten aufgefordert wurden, Deserteure und
Kriegsdienstverweigerer aus dem ehemaligen Yugoslawien aufzunehmen. Kriege werden nicht
von Generälen beendet, sondern von Zivilisten, die sich dem Krieg entziehen.
Der Angriffskrieg gegen Yugoslawien löst kein Problem. Der
Opposition in Yugoslawien wird der Spielraum genommen. Milosevic wird gestärkt. Die
Bombenagriffe sind, indem man auch Ziele in Montenegro bombadierte politisch verheerend.
Die politische Führung in Montenegro hatte sich vor Kriegsbeginn von der Politik von
Milosevic distanziert. Nunmehr wird es kaum noch politischen Handlungsspielraum für
Gegner der Politik von Milosevic in Yugoslawien geben.
Die Bundesrepublik hat auf Grund ihrer geschichtlichlichen
Verstrickungen eine besondere Verantwortung auf dem Balkan. Ein von Deutschland erneut
geführter Angriffskrieg ist daher politisch um so verheerender. Wir erwarten von der
Bundesregierung in Zukunft verstärkte Investitionen in zivile Konfliktlösungsansätze,
wie sie z.B. der Bund für Soziale Verteidigung vertritt. Hier sind starke Versäumnisse
der Politik dieser und der vergangenen Bundesregierung festzustellen.Für das
Koalitionsprojekt in Deutschland, die Entwicklung Ziviler Konfliktbearbeitung, haben die
Rot-Grünen nur etwa den Gegenwert eines Panzers - mit Drum und Dran 6 Millionen DM -
bereitgestellt. Für die erste Phase der Bombadierung sollen jedoch allein von deutscher
seite 600 Millionen, also das hundertfache, ausgegeben werden!
Wir erklären auch ausdrücklich, daß wir uns nicht , wie von Bundeskanzler Schröder
gefordert, bedingungslos hinter die deutschen Soldaten stellen, die derzeit ihre
Bombenangriffe fliegen. Jeder beteiligte Soldat muß sein Handeln vor seinem Gewissen
verantworten. Dies können und wollen wir den Beteiligten nicht abnehmen. Jeder Tote
Mensch, egal ob Deutscher, Serbe, Kosovo- Albaner ist in diesem Krieg ein Toter zuviel.
Ich unterstütze den Warendorfer Aufruf gegen den
Yugoslawien-Krieg
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Friedensgruppe Warendorf, c/o Hans-Joachim Werner, Am Stadtgraben 6, 48231 Warendorf h.-j.werner@topmail.de, Fax:
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Spenden zur Unterstützung und Verbreitung dieses Aufrufs an: Friedensgruppe Warendorf Kto
Nr.3625952 440 Blz.: 41262501, Volksbank Warendorf
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Hans-Joachim Werner, Warendorf;
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