Wir dokumentieren die
Nachricht der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V Liebe Freundinnen und Freunde!
Gestern (21.04.) gegen 15.30 Uhr besuchten uns im IMI-Büro
zwei Kripo- Beamten und überreichten Tobias Pflüger ein Schreiben mit einer
polizeilichen Vorladung wegen der Aufforderung zu einer Straftat (Paragraph 111
StGB).
Die Vorladung bezog sich aber nicht auf die Ostermarschrede
von Tobias Pflüger in München (vgl. versandte e-mail [IMI 0051]) sondern eine Rede
in Tübingen am 29.03.1999.
Am Abend wurde dann bekannt, daß auch Katja Polnik vom
Zentralamerikakomitee (ZAK) Tübingen wegen ihrer Rede bei der Kundgebung am 10.04.1999 in
Tübingen eine polizeiliche Vorladung bekommen hat.
Redakteuren der örtlichen Tageszeitung (Schwäbisches
Tagblatt) gegenüber teilte der befragte Chef der Tübinger Staatsanwaltschaft Hans
Ellinger mit, er ermittle wegen des Aufrufs zur Fahnenflucht: "Fahnenflucht ist eine
strafbare Handlung. Also darf auch niemand dazu aufrufen". Die Tübinger
Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen, ohne daß jemand eine Strafanzeige
erstattet hat.
Katja Polnik (ZAK) meinte nach Angaben der örtlichen
Zeitung: "Wer zur Fahnenflucht aufruft, ruft auch dazu auf eine Straftat *nicht* zu
begehen. Denn dafür halte ich den Angriffskrieg." Polnik erinnerte daran, daß z.B.
auch die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano sich gegen die NATO-Bombardierungen
gewandt habe.
Tobias Pflüger (IMI) stellte gegenüber dem
"Schwäbischen Tagblatt" fest, daß offensichtlich bei Kriegsgegnern ermittelt
werde, während "gegen Schröder, Fischer, Scharping nicht ermittelt wird." Nach
Ansicht von Pflüger sollten sich die Justizbehörden eigentlich um die Bundesregierung
kümmern, "sie bricht Völkerrecht und Grundgesetz, weil sie einen Angriffskrieg
führt." Bezüglich des "Vorwurfes" der Staatsanwaltschaft sagte er:
"Ich habe meinen Aufruf auf die Soldaten aller Kriegspareteien bezogen und halte das
nach wie vor für richtig."
In der "Südwestpresse" und im "Schwäbischen
Tagblatt" wird an die Zeit des Golfkrieg 1991 erinnert. Damals leitete die
Staatsanwaltschaft Tübingen ein Verfahren wegen der Beihilfe zur Fahnenflucht gegen das
Schriftstellerehepaar Walter und Inge Jens ein, sie hatten damals einem us-amerikanischen
Soldatenpärchen Unterschlupf gewährt. (Dieser Kurzbericht basiert auch auf dem
Bericht im "Schwäbisches Tagblatt" vom 23.04.1999, alle Zitate sind von dort)
*Damit es nicht zum Herausgreifen einzelner kommt und
damit sich* *Polizei und Justiz die Zähne ausbeißen* *gibt es jetzt die Aktion:*
*Verweigert oder desertiert!* *Auch ich rufe die Soldaten aller Kriegsparteien auf:*
*Verweigert oder desertiert!"*
vgl. hierzu die folgende e-mail. Informationsstelle
Militarisierung (IMI) e.V. Burgholzweg 116/2, 72070 Tuebingen, Germany Tel. + Fax
+49(0)7071-49154 und +49(0)7071-49159 mailto:IMI@GAIA.de
http://www.umb.de/ph/imi/index.htm
und http://www.imi.notrix.de
Spendenkonto 1662832 Kreissparkasse Tübingen (BLZ 641.500.20) |