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KOSOVO Antikriegsseite


Wir dokumentieren die Nachricht der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V

Liebe Freundinnen und Freunde!

Gestern (21.04.) gegen 15.30 Uhr besuchten uns im IMI-Büro zwei Kripo- Beamten und überreichten Tobias Pflüger ein Schreiben mit einer polizeilichen Vorladung wegen der Aufforderung zu einer Straftat  (Paragraph 111 StGB).

Die Vorladung bezog sich aber nicht auf die Ostermarschrede von Tobias Pflüger in München (vgl. versandte e-mail [IMI 0051]) sondern eine Rede   in Tübingen am 29.03.1999.

Am Abend wurde dann bekannt, daß auch Katja Polnik vom Zentralamerikakomitee (ZAK) Tübingen wegen ihrer Rede bei der Kundgebung am 10.04.1999 in Tübingen eine polizeiliche Vorladung bekommen hat.

Redakteuren der örtlichen Tageszeitung (Schwäbisches Tagblatt) gegenüber teilte der befragte Chef der Tübinger Staatsanwaltschaft Hans Ellinger mit, er ermittle wegen des Aufrufs zur Fahnenflucht: "Fahnenflucht ist eine strafbare Handlung. Also darf auch niemand dazu aufrufen". Die Tübinger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen, ohne daß jemand eine Strafanzeige erstattet hat.

Katja Polnik (ZAK) meinte nach Angaben der örtlichen Zeitung: "Wer zur Fahnenflucht aufruft, ruft auch dazu auf eine Straftat *nicht* zu begehen. Denn dafür halte ich den Angriffskrieg." Polnik erinnerte daran, daß z.B. auch die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano sich gegen die NATO-Bombardierungen gewandt habe.

Tobias Pflüger (IMI) stellte gegenüber dem "Schwäbischen Tagblatt" fest, daß offensichtlich bei Kriegsgegnern ermittelt werde, während "gegen Schröder, Fischer, Scharping nicht ermittelt wird." Nach Ansicht von Pflüger sollten sich die Justizbehörden eigentlich um die Bundesregierung kümmern, "sie bricht Völkerrecht und Grundgesetz, weil sie einen Angriffskrieg führt." Bezüglich des "Vorwurfes" der Staatsanwaltschaft sagte er: "Ich habe meinen Aufruf auf die Soldaten aller Kriegspareteien bezogen und halte das nach wie vor für richtig."

In der "Südwestpresse" und im "Schwäbischen Tagblatt" wird an die Zeit des Golfkrieg 1991 erinnert. Damals leitete die Staatsanwaltschaft Tübingen ein Verfahren wegen der Beihilfe zur Fahnenflucht gegen das Schriftstellerehepaar Walter und Inge Jens ein, sie hatten damals einem us-amerikanischen Soldatenpärchen Unterschlupf gewährt.  (Dieser Kurzbericht basiert auch auf dem Bericht im "Schwäbisches Tagblatt" vom 23.04.1999, alle Zitate sind von dort)

*Damit es nicht zum Herausgreifen einzelner kommt und damit sich* *Polizei und Justiz die Zähne ausbeißen* *gibt es jetzt die Aktion:* *Verweigert oder desertiert!* *Auch ich rufe die Soldaten aller Kriegsparteien auf:* *Verweigert oder desertiert!"*

vgl. hierzu die folgende e-mail. Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. Burgholzweg 116/2, 72070 Tuebingen, Germany Tel. + Fax +49(0)7071-49154 und +49(0)7071-49159 mailto:IMI@GAIA.de   http://www.umb.de/ph/imi/index.htm   und http://www.imi.notrix.de   Spendenkonto 1662832 Kreissparkasse Tübingen (BLZ 641.500.20)

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