Berlin-Kreuzberg am Tag vor dem Nato-Militrschlag gegen Jugoslawien: Der bevorstehende Krieg ist fr die zwei Mnner, die am U-Bahnhof Mckernbrcke ihr Bier trinken, Gesprchsthema. Die sollen endlich anfangen. Ein Krieg ist billiger, als die Asylanten durchzufttern, meint der kleine Hagere. Was die Asylanten kosten, scheint er genau zu wissen: Millionen jeden Monat. Je mehr Bomben fallen, desto weniger Asylanten bleiben brig, ist sich der ltere sicher. Als Deutscher gehre er in Kreuzberg ohnehin einer Minderheit an. Mein Grovater ist fr Deutschland gefallen. Und ich mu unter Auslndern wohnen. Fr die zwei Mnner steht fest: Nur ein Krieg kann sie vor der von ihnen gefrchteten berfremdung schtzen.
Doch nicht nur der Kreuzberger Stammtischkundschaft, auch den Innenpolitikern der Lnder und des Bundes sind die Flchtlinge aus dem Kosovo, um deren Wohl die Nato angeblich so besorgt ist, ein Dorn im Auge. Deutsche Behrden lassen nichts unversucht, die Flchtlinge von einer Einreise abzuhalten  oder aber ihren Aufenthalt so schnell wie mglich zu beenden: Der Status als Kriegsflchtlinge wird Kosovo-Albanern weiterhin verwehrt.
Eine Intervention im Kosovo-Konflikt bentigt ein humanitres Konzept, das auch die bernahme von Verantwortung gegenber den gegebenenfalls zu erwartenden Flchtlingen beinhaltet, forderte so auch am Tag drei nach der Nato-Intervention Caritas International von der Bundesregierung. Nicht nur Flchtlinge aus dem Kosovo, sondern Menschen aus ganz Jugoslawien sei endlich der Rechtsstatus von Kriegsflchtlingen zu verleihen, verlangte der Berliner Flchtlingsrat.
Darber kann jedoch allein die Innenministerkonferenz (IMK) entscheiden. Als die Innenchefs der Lnder und des Bundes im Februar zum letzten Mal zusammenkamen, lehnten sie einen solchen Beschlu ab. Zunchst, hie es von der Pressestelle der in Dresden tagenden IMK, wolle man die aktuelle Entwicklung abwarten. Dabei leben in der Bundesrepublik schon seit Jahren nach offiziellen Angaben 721 000 Brger aus Jugoslawien, darunter rund 100 000 aus dem Kosovo. Wie viele von ihnen ein Aufenthaltsrecht genieen, ist nicht bekannt.
Damit stehen Kosovo-Flchtlinge in der Bundesrepublik vor einer zweifelhaften Alternative. Gelingt es ihnen berhaupt, illegal einzureisen, bleibt ihnen nur die Mglichkeit, ein  zumeist aussichtsloses  Asylverfahren zu bestreiten oder aber eine Duldung zu beantragen. Doch auch die schtzt vor Abschiebung nicht. Dem Berliner Flchtlingsrat etwa sind rund 40 Flle bekannt, in denen Kosovo-Flchtlingen von Sozialmtern unterstellt wird, sie seien allein wegen der Aussicht auf Sozialhilfebezug eingereist  ein Einreisemotiv, das seit der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes im August 1998 eine Reduzierung der Sozialhilfe auf das im Einzelfall nach den Umstnden unabweisbar Gebotene rechtfertigt. Mehrere Berliner Sozialmter wiederum definieren das als die Kosten fr die Rckreise und fordern Kosovo-Albaner deshalb zur freiwilligen Rckreise auf.
Andere, gerade eingereiste Flchtlinge wurden in letzter Zeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten wegen ihrer illegalen Ausreise strafrechtlich belangt. Nach Auskunft der Regensburger Rechtsanwltin Elisabeth Kaunzner hat beispielsweise das Amtsgericht Cham in Bayern mindestens acht Kosovo-Flchtlinge zu Haftstrafen zwischen zwei und vier Monaten verurteilt. Nach Absitzen der Strafen droht ihnen nun die Abschiebung ins sichere Drittland Tschechien. Auch Sabine Grauel vom Brandenburger Flchtlingsrat sind Ermittlungsverfahren gegen Flchtlinge im Asylverfahren wegen illegaler Einreise bekannt. Bisher hat sie von einem einzigen Strafverfahren gehrt: Der illegal eingereiste Asylbewerber wurde in Frankfurt/Oder mit Verweis auf die Genfer Flchtlingskonvention freigesprochen.
Wre den Bundeslndern tatschlich daran gelegen, den Jugoslawien-Flchtlingen bis zur nchsten IMK Rechtssicherheit zu geben, gbe es hierzu einen unbrokratischen Weg: durch Erla eines Abschiebestopps nach Paragraph 54 des Auslndergesetzes. Einen solchen Stopp darf ein Bundesland bis zu maximal sechs Monaten verhngen. Er htte fr die Flchtlinge einen Schutz vor Rckschiebungen in Drittstaaten, ein Ende der Kriminalisierung wegen der illegalen Einreise und eine gesicherte sozialrechtliche Situation zur Folge.
Doch bisher hat kein Bundesland diesen frmlichen Abschiebestopp verhngt. Bettina Cain, Sprecherin des Brandenburger Innenministers, sagte nach dem Beginn der Nato-Angriffe, da dieser Schritt noch nicht einmal diskutiert worden sei. Begrndung: Abschiebungen nach Jugoslawien knnten wegen des Flugboykotts der EU gegen Jugoslawien doch ohnehin nicht stattfinden. Wozu dann noch einen formalen Abschiebestopp verhngen?
Es ist zu befrchten, da sich diese Auffassung durchsetzt. Fr innenpolitische Kontinuitt unter Bundesinnenminister Otto Schily wre gesorgt: Denn schon sein Vorgnger Manfred Kanther (CDU) hatte einen solchen im Auslndergesetz gerade fr Kriegs- und Brgerkriegssituationen vorgesehen Schritt mit der Begrndung abgelehnt, da er als Einladung an alle Angehrige der betroffenen Volksgruppe miverstanden werde knne, in die Bundesrepublik zu kommen.
460 000 Menschen aus dem Kosovo sind nach Schtzung der Auslnderbeauftragten der Bundesregierung, Marieluise Beck (Bndnis 90/Die Grnen), sfluchtsstaat. Die gute Hlfte, so schtzt sie, irre weiterhin im Kosovo herum. Und in Zukunft erwartet der Berliner Flchtlingsrat neben den Kosovo-Albanern auch eine grere Zahl serbischer Kriegsflchtlinge. Reichlich Gesprchsstoff also fr den Stammtisch an der Mckernbrcke.
I Marina Mai