Wir reagieren auf die INTERIMs 430 und 431, speziell auf den als "Vergewaltigungsdiskussion" bezeichneten Artikel (I. 431).
Während der Text zur Vergewaltigung in der Tierrechtsszene (I. 430) immerhin mit einer Einleihmg (im Vorwort) versehen wurde, blieb der darauffolgende Text einer angeblich 16jährigen Frau völlig unkommentiert und wurde auch noch lapidar als "Vergewaltigungsdiskussion" bezeichnet. An die Redaktion der INTERIM 431: habt ihr eigentlich gelesen, was ihr gedruckt habt oder ist Wiglaf Droste in die Redaktion eingestiegen?
Eine Kurze Zusammenfassung der beiden Texte: In der INTERIM 430 beschreibt eine Frau (I.N.A.), wie sie von einem Mann, mit dem sie seit ca. einem Monat eine Beziehung führte, nachts geweckt wurde: Mit den Worten "jetzt wird nicht mehr geschlafen", rieb er seinen erigierten Schwanz an ihr; nach der Aufforderung ihrerseits, damit aufzuhören, beendete er dies. Sie empfand das als Vergewaltigung und versuchte, mit ihm später darüber zu reden. Dabei kamen nichts als Schuldzuweisungen seinerseits heraus - so müsse sie eine Therapie machen, hätte Halluzinationen, verzerrte Wahrnehmungen... Dem schließt sich die Autorin (killing woolf) des Artikels in der INTERIM 431 an. In dem Artikel schildert die Schreiberin ein angeblich vergleichbares Erlebnis und bezeichnet dies als "Liebe" und "Leidenschaft". Danach bezichtigt sie I.N.A., sich "aus purem Männerhaß" in einer "kreierten Opferrolle" zu verkriechen. I.N.A.'s "Einstellung zum männlichen Geschlechtsorgan ist nicht natürlich", so killing wolf. I.N.A. solle sich therapieren lassen und an sich arbeiten, statt eine "Sonderrolle" einzunehmen. I.N.A. sehe "die Realität in völlig falschem Licht" und solle "lerne(n) (sich) selbst zu lieben". Soweit die Texte.
Liebe I.N.A.! Die Definitionsmacht von Vergewaltigung Liegt bei der betroffenen Frau. Viel Kraft und Liebe für Dich! Schade, daß das mit der Frauensolidarität nicht immer so hinhaut.
Wir sehen uns veranlaßt, hier eine Bestimmung von sexueller Gewalt abzugeben: Sexuelle Gewalt dient der Ausübung von Macht und der Absicherung von Machtverhältnissen. Wir beziehen uns auf die Definition von sexueller Gewalt, die von der OLLAfA (Offene Linke Liste - AStA für Alle/ Göttingen) erarbeitet verde. Dort wird sexuelle Gewalt als alle sexuell getönten Handlungen einer Person an einer anderen, die gegen deren Willen oder ohne Rücksichtnahme auf deren Wohlergehen erfolgen, definiert. Als Abgrenzung zum "normalen" Umgang (auch in der Szene) mit sexueller Gewalt, wo die Bedürfnisse und die Lebensrealitäten von Frauen weitgehend ausgeblendet werden, halten wir einen Vergewaltigungsbegriff für notwendig, der der Wirklichkeitserfahrung von Frauen gerecht wird und der sich an bewußter Parteilichkeit für die betroffen Frau orientiert.
Als Dokumentation des Bewußtseinsstandes der Bewegung zum Geschlechterverhältnis ist der Artikel von killing wolf repräsentativ (sowohl die Verfassung als auch der Abdruck). Eine tiefschürfende, intensive Auseinandersetzung mit diesem Artikel könnte ein Buch füllen, deshalb beschränken wir uns auf einige Aussagen:
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