Die Rauschgiftwelle schwillt an

Von Kriminaloberkommissar Heinz Schulz - Berlin -

Aus: Blickpunkt, 182, Oktober 1969, hrg. Landesjugendring Berlin


Schon von alters her kannten Menschen in fast allen Ländern der Erde sogenannte "Zaubermittel", die wir heute "Rauschgifte" nennen. Sie wurden u.a. bei religiösen Handlungen, zur Behandlung körperlicher und seelischer Leiden, zur Steigerung des Kampfesmutes oder zur Überwindung von Hunger oder Durst verbraucht, Schon lange vor Christi Geburt wußte man, daß in verschiedenen Pflanzen Stoffe enthalten waren, die bei den Menschen Wohlbehagen, belebende Kraft oder Rauschzustände auslösen. So sind Opium und Haschisch jahrtausendalte Rauschgifte. Noch nie haben aber gerade diese beiden Stoffe in Deutschland eine so große Rolle gespielt wie heule. Das ist noch nicht lange so. kiffer.gif (31903 Byte)
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Noch vor 6 Jahren wurden in Berlin kaum Fälle bekannt, bei denen Rohopium oder Indischer Hanf (Haschisch oder Marihuana) verbraucht oder gar gehandelt wurden. In der übrigen Bundesrepublik war es nicht viel anders. Bis dahin befaßten sich Rauschgiftsachbearbeiter und -dezernate der Kriminalpolizei vornehmlich mit Fällen des unberechtigten Erwerbs sogenannter pharmazeutischer oder auch medizinischer Suchtstoffe (Betäubungsmittel) in Apotheken, Krankenhäusern, Kliniken o.a. medizinischen Instituten. Als Täter kamen meist Personen in Betracht, die infolge von Krankheiten schon ein- oder mehrmals mit diesen Mitteln legal in Berührung gekommen waren, aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit damit Umgang halten oder sich von anderen über Wirkungsweise und Beschaffungsmöglichkeiten hatten berichten lassen. Mittels gefälschter oder erschlichener ärztlicher Rezepte oder auch durch Diebstahl beschafften sie sich Rauschgifte und verbrauchten sie fast ausschließlich selbst. Schon nach relativ kurzer Zeit gerieten die meisten von ihnen in eine starke Suchtstofoffabhängigkeit, aus der sie sich aus eigener Kraft nicht mehr zulösen vermochten. Viele haben furchtbare physische und psychische Qualen durchgemacht, wenn sie vorübergehend nicht an Ihren "Stoff" gelangten, die sich erst legten, wenn sie sich wieder Rauschgift einverleiben konnten. Ich habe in meiner jahrelangen Praxis zahlreiche Fälle erlebt, in denen Rauschgiftsüchtige in unbeschreiblichem Zustand der Verwahrlosung, körperlich abgemagert, in völlig verschmutzten Behausungen angetroffen wurden, Männer oder auch Frauen, die Ihre Familien drangsalierten. weil sie kein Rauschgift zur Verfügung hatten. Süchtige, die sich täglich 20 und mehr Injektionen verabfolgen mußten, um sich auf den Beinen halten zu können. Diese ganz schweren Fälle sind inzwischen seltener geworden, dank der eingeleiteten fürsorgerischen und gesundheitspolizeilichen Maßnahmen, und nicht zuletzt der konzentrierten Ermittlungstätigkeit der Kriminalbeamten, des Rauschgiftkommissariats, wodurch Rauschgiftverbraucher und -süchtige so frühzeitig erkannt wurden, daß sie (notfalls zwangsweise) einer geordneten Entziehungskur zugeführt werden konnten. Unter ihnen waren kaum Personen unter 35 Jahren.

Seit dem Jahre 1964 hat sich ein anderes Phänomen auf dem Rauschgiftsektor herausgebildet, das an Umfang immer mehr zugenommen hat und besonders in den letzten beiden Jahren sprunghaft in die Höhe gestiegen ist. Das ist der illegale Verkehr mit sogenannten natürlichen, synthetischen oder halbsynthetischen in illegalen Kleinstlaboratorien hergestellten Suchtstoffen. Es handelt sich um

Cannabis (Indischer Hanf)

Haschisch,

Marihuana,

"Hash",

"Shite",

"Kif",

"Gras",

"Heu" oder auch

"Pot"

genannt,

Rohopium

von Eingeweihten auch lediglich als "O" bezeichnet,

Lysergsäurediaethylamid (LSD)

oder auch "Acid" genannt,

Mescalin und DOM
(ein besonders wirkungsvolles Amphetamin). 

Besonders auffällig ist es — und das sollte uns allen zu denken geben —, daß sich unter den Personen, die als Verbraucher, Händler, Schmuggler, Hersteller und Vertreiber dieses Stoffes bekannt wurden, ein hoher Prozentsatz junger Menschen unter 21 Jahren befindet, wie überhaupt offenbar hauptsächlich nur junge Leute hieran Interesse haben, denn es werden auf diesem Gebiet kaum Leute bekannt, die älter als 30 Jahre sind.

Man liest, hört und sieht heute oft in Publikationsmitteln viel über eine "Rauschgiftwelle" bei der Jugend. Teilweise werden Rauschgifthandel und -verbrauch hochgespielt und Einzelfälle sensationell herausgestellt. Zum anderen wird der Verbrauch als "harmlos", ja gar als "für manchen nutzbringend" dargestellt. Was ist davon richtig?

Tatsache ist, daß die Anzahl der bekanntgewordenen Rauschgiftfälle und der daran beteiligten Täter enorm angestiegen ist und der Anteil Jugendlicher und Heranwachsender z. Z. mehr als 40 % beträgt. So stieg die Zahl der vom Rauschgiftkommissariat in Berlin wegen eines Rauschgiftdeliktes oder des Verdachts eines solchen Deliktes registrierten Personen

von rd. 100 im Jahre 1963 auf 250 im Jahre 1968.

In diesem Jahre sind bereits jetzt schon (Januar bis einschl. August).

280 Personen

angefallen. Die Zahl der in Erscheinung getretenen Jugendlichen und Heranwachsenden stieg von

14 im Jahre 1964 auf

99 im Jahre 1968.

In den ersten 8 Monaten des Jahres 1969 wurden bereits

135 Jugendliche und Heranwachsende erfaßt.

Es besteht aber kein Zweifel, daß diese Zahlen bei weitem nicht die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben. Nach vorsichtigen Schätzungen anhand von Informationen und anderen Anhaltspunkten dürfte die sogenannte "Dunkelzahl" etwa das Zwanzig- bis Dreißigfache der bekanntgewordenen Fälle betragen.

Unter den Jugendlichen Rauschgiftstraftätern finden wir oft Personen, die aus wohlhabendem Elternhaus stammen, eine "Höhere" Schule besuchen, oder besucht hatten, zum Teil auch schon angefangen haben zu studieren oder künstlerische Berufe ergriffen haben bzw. ergreifen wollen. Aber es sind auch Angehörige anderer Berufe darunter. Haben sie erst Gefallen am Rauschgift gefunden, so tritt bald ein ständiges Verlangen danach und schließlich eine Drogenabhängigkeit ein. Die Folge hiervon ist, daß Studium, Schule, Beruf bzw. jede geregelte Erwerbstätigkeit vernachlässigt und am Ende ganz aufgegeben werden. Man findet sich mit Gleichgesinnten zusammen, trennt sich für immer von Eltern und Erziehern und lebt in primitiven Gemeinschaftsunterkünften zusammen. Es entsteht untereinander ein ziemlich starkes Zusammengehörigkeitsgefühl; man unterstützt sich gegenseitig, betreitet zum Teil den Lebensunterhalt durch Rauschgiftverkauf und ist im übrigen davon überzeugt, daß dieses "ungezwungene" und "freie" "In-den-Tag-hinein-Leben", jeglicher Sorgen enthoben, das wahre Leben darstellt, die bürgerliche Welt aber in ihrem eingeengten Betätigungsfeld mit künstlich auferlegtem Zwang nur "vegetiert". Auftretende psychische Probleme glauben sie, durch Verbrauch von Rauschgiften überwinden zu können, was ihnen auch scheinbar gelingt, aber letzten Endes zur völligen Lebensuntüchtigkeit sowie zum geistigen und seelischen Zerfall führt. Ich habe einen Großteil junger Leute erlebt, die hilflos und äußerst verzweifelt, unglücklich und enttäuscht waren, aber einfach nicht von selbst die Kraft aufbrachten, sich aus diesem Kreis zu lösen. War der Kontakt zu ihnen hergestellt, so gaben sie es offen zu, und nicht selten ließen sie den Tränen freien Lauf. Manche waren froh, eine Entziehungskur antreten zu können, wären aber von selbst dazu nie fähig gewesen. Allerdings stehen sie oftmals nach der Heilung und Entlassung aus der Entziehungsanstalt wieder vor den gleichen Problemen. Der ehemalige Freundeskreis ist jederzeit bereit, sie wieder aufzunehmen. Der Kontakt ist auch durch Besuche, Briefe usw. aufrechterhalten worden. Hat sich nun sonst niemand weiter um sie gekümmert oder bemüht, so braucht man nicht zu fragen, was geschieht, wenn diese schwachen, jungen Menschen wieder in die Freiheit zurückkehren. Und hier liegt ein großes Problem.

Mit seelischen Schwierigkeiten belastet, von der bisherigen Umwelt — Eltern, Erziehern, Angehörigen — nicht verstanden, ohne das Gefühl der häuslichen Geborgenheit zu haben und um Unannehmlichkeiten in Schule oder Beruf zu entfliehen, finden junge Menschen den Weg in die Kreise der Rauschgiftverteiler und -Verbraucher und geraten sehr schnell selbst in eine Suchtstoffabhängigkeit. Alle, die Verantwortung für junge Menschen tragen, sollten daher eine ihrer wichtigsten Aufgaben darin sehen, so auf die ihnen Anvertrauten einzuwirken, daß ihnen dieser Weg erspart bleibt. Es ist gewiß keine leichte Aufgabe, aber sollten wir immer nur das tun, was uns leicht fällt? Das wäre zu einfach!

Besonders zu dem Thema "Haschisch" sind viele Diskussionen in einschlägigen Kreisen — aber auch in Publikationsmitteln — erfolgt. Einige Schüler, Gammler, Studenten u.a. haben der Justiz und dem Gesetzgeber den "Kampf" angesagt. Sie bezeichnen sich als "Hasch-Rebellen" und sind der Auffassung, daß Haschisch für den menschlichen Körper völlig unschädlich ist, eine Bestrafung überhaupt nicht erfolgen und dieser "Stoff" den Kontrollbestimmungen (Opium-Gesetz) nicht mehr unterstellt sein darf. Aufrufe wie "Haschischraucher, laßt Euch nicht von der Justiz verheizen!" oder

"Nimm Deinen Prozeß in die Hand wie den Joint"

werden an Türen und Wände ihrer Treffpunkte geklebt oder verteilt. Ihre Auffassung soll angeblich von namhaften Wissenschaftlern bestätigt worden sein. Demgegenüber hat die Suchtstoffkommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen stets die Auffassung vertreten, und sie in der letzten Sitzung im Januar 1969 noch einmal bestätigt, daß Cannabis (Haschisch) eine abhängigkeitserzeugende Substanz ist, die erhebliche Probleme für die Volksgesundheit darstellt. Der Stoff ist geeignet,

das Wahrnehmungsvermögen für Raum und Zeit zu verzerren,
Gemütsstimmungen zu verändern,
Urteilsfähigkeiten zu beeinträchtigen,
wodurch als Folge unvorhersehbare Handlungen und Gewalttaten hervorgerufen werden können.

Diese Droge verleitet auch erfahrungsgemäß

zum gewohnheitsmäßigen Gebrauch anderer Suchtstoffe.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, daß es nicht wenige Personen gibt, die gelegentlich in größeren Abständen Haschisch rauchen, ohne daß es sich bisher nachteilig auf ihren physischen und psychischen Gesundheitszustand ausgewirkt hat. Dagegen kenne ich viele, die vom Haschisch abhängig sind und es mir auch zugegeben haben. Sie waren anfangs ebenfalls der Meinung, daß ihnen das nicht passieren kann, mußten jedoch einsehen, daß diese anfängliche Meinung falsch war. Niemand weiß es also vorher, wie sich der Haschischgenuß bei ihm auswirken wird. Eines habe ich aber wiederholt erlebt, nämlich, daß junge Leute, die wegen akuter Rauschgiftsucht — und ihre Zahl ist nicht gering — zur Entziehungskur in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden mußten, weil zu befürchten war, daß sie sich selbst zugrunde richten würden und sie außerdem eine Gefahr für die Allgemeinheit bildeten, als allererstes Rauschgift Haschisch zu sich genommen hatten. Sie wurden danach nicht nur von diesem Stoff abhängig, sondern verspürten das Bedürfnis nach stärkeren Mitteln, um ihre "Traumwelterlebnisse" noch steigern zu können. So griffen sie zu LSD, Rohopium, Mescalin oder DOM. Wenn es auch schwieriger ist, an diese Stoffe zu gelangen, so gibt es doch ausreichend Möglichkeiten, den Bedarf zu decken. Diese Situation sowie die Neugierde und das Geltungsbedürfnis junger Menschen wird nun von skrupellosen oder verblendeten Personengruppen ausgenutzt. Es sind ebenfalls junge Leute, und das scheint mir eine äußerst ernste Angelegenheit zu sein. Sie schmuggeln die Stoffe aus den Anbauländern ein, stellen LSD, DOM und auch Mescalin selbst in geheimen Kleinstlaboren her und vertreiben diese Mittel an den verschiedensten Drtlichkeiten. Nicht allein Gewinnsucht ist bei vielen ausschlaggebend, sondern auch der Wille und das Ziel, eine wachsende Anhängerschaft zu gewinnen, eine Anhängerschaft, die mit oder unter ihnen gegen die bestehende Ordnung rebelliert und politischextreme Ziele zu verwirklichen hilft. Diese Erscheinung und Personen gilt es zu bekämpfen. Darauf konzentrieren sich auch die Maßnahmen und Ermittlungen der Kriminalpolizei. Entsprechende Erfolge wurden erzielt. Sie werden zahlreicher und nachhaltiger sein, je besser die personelle und technische Ausstattung der zuständigen Fachdienststelle ist, aber vor allem, je größer und bereitwilliger die Unterstützung dieser Arbeit durch diejenigen erfolgt, die verwertbare Möglichkeiten und Kenntnisse haben, die zur Ergreifung von Rauschgifthändlern und Beschlagnahme von Rauschgiften führen können. Damit einhergehen muß eine zielgerichtete positive Einwirkung auf die jungen Menschen durch die zuständigen Erziehungs-, Fürsorge- und Gesundheitsbehörden unter tatkräftiger Mithilfe der Personen, die Kontakt zu den gefährdeten lugendlichen haben, damit diese vom Verbrauch von Rauschgiften abgehalten werden. Weder die sensationell aufgemachten noch die verharmlosenden Berichte in verschiedenen Publikationsmitteln dürften die wahre Situation auf dem Rauschgiftsektor widergeben. Es bleibt bestehen, daß die "Rauschgiftwelle" anschwillt, daß in ständig zunehmendem Maße weite Kreise junger Menschen Rauschgifte verbrauchen, daß das Ausmaß weiterhin zunehmen wird und daß sich auch die Zahl der süchtigen jugendlichen weiter erhöhen wird, wie der derzeitige Entwicklungsstand zeigt. Niemand kann bisher sagen, wann der Höhepunkt erreicht sein wird. Deshalb sollten alle, die es angeht, sich bemühen, nach besten Kräften einen "festen Damm" zu errichten und dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Noch haben wir bei uns nicht die Zustände, wie sie in anderen Staaten — wie z. B. in den USA und auch schon in Schweden — herrschen. Es sollte erst nicht dazu kommen. Für diejenigen jungen Leute, die in geordneten Verhältnissen leben, sowohl körperlich wie auch geistig und seelisch gesund sind, Verständnis und Unterstützung zur Überwindung auftretender Schwierigkeiten bei ihren Eltern und Erziehern finden oder selbst dazu in der Lage sind, auf normale Weise damit fertig zu werden, besteht offenbar keine Gefahr.

Die Gefahren, die der Menschheit durch Rauschgifte drohen, wurden schon lange erkannt. Ausgang des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts fanden sich verantwortliche Männer, angeregt durch die Entdeckung des Heroins und des Morphiums und der dadurch in verschiedenen Bevölkerungskreisen entstandenen verstärkten Suchtgefahr, zusammen mit dem Ziel, eine wirksame internationale Kontrolle des Suchtstoffverkehrs zu bewirken. Ihr Gedanke wurde von anderen aufgenommen, und es kam im Laufe der Zeit von 1912 bis 1961 zu Konferenzen, Vereinbarungen und Abkommen. Schließlich entstand das Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe. Die daran beteiligten Staaten kamen überein, den Verkehr mit Suchtstoffen zu kontrollieren, der Suchtstoffkommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen laufend über den legalen und illegalen Verkehr mit Suchtstoffen zu berichten und insbesondere innerhalb ihres Hoheitsgebietes entsprechende Bestimmungen mit Strafandrohungen zu schaffen, die den illegalen Verkehr einschränken und bekämpfen sollen. In Deutschland ist dies bereits im 3ahre 1929 durch das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (in der Kurzfassung "Opium-Gesetz" genannt) geschehen. Hierin und in den dazu ergangenen Verordnungen wird bestimmt, daß nur derjenige mit Betäubungsmitteln (Rauschgiften) — die im einzelnen bezeichnet sind und zu denen auch Cannabis, Opium, LSD und Mescalin gehören — umgehen darf, der hierzu eine besondere staatliche Erlaubnis besitzt. Diese Erlaubnis wird nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen geeigneten Persönlichkeiten oder Institutionen erteilt. Das Gesetz droht demjenigen Geldstrafen und Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahren an, der Betäubungsmittel ohne die vorgeschriebene Erlaubnis einführt, ausführt, gewinnt, herstellt, verarbeitet, Handel mit ihnen treibt, sie erwirbt, abgibt, veräußert oder sie sonst in den Verkehr bringt oder sie in nichl-genehmigten Ortlichkeiten aufbewahrt oder gegen Vorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes ergangen sind, verstößt. Danach macht sich also schon derjenige strafbar, der einen Krümel Haschisch zum Rauchen erwirbt oder diesen Stoff für andere aufbewahrt. Das gleiche gilt für alle anderen, dem Opium-Gesetz unterstellten Stoffe.

Es gibt nun allerdings auch Mittel, die nicht dem Opium-Gesetz unterstehen und mit denen Mißbrauch von jungen Menschen getrieben wird. Es sind dies vor allem sogenannte Stimulantia (z. B. Amphetamine), aber auch Sedativa (z. B. Barbiturate). Die Gefahr dieses Mißbrauchs sollte nicht unterschätzt werden. Ihr ist jedoch nicht mit polizeilichen Mitteln zu begegnen, da der Erwerb z. B. auch dann, wenn er unter Umgehung der Abgabevoraussetzungen erfolgt, im Normalfall nicht mit Strafe bedroht ist; es sei denn, er geschieht im Wege der Verletzung anderer strafbarer Normen, wie Urkundenfälschung oder Diebstahl.