Bereits im Frühjahr 2014
hatte sich in Berlin eine „Initiative neuer kommunaler
Wohnungsbau – INKW“ gebildet. Sie forderte die Abkehr von der
zum Scheitern prädestinierten Wohnungspolitik des Landes Berlin
und schlug vor, dass die städtischen Wohnungsgesellschaften
selber preisgünstigen Wohnraum errichten solle und die
MieterInnen in diesen Prozess gestaltend eingebunden werden.
Allerdings müsste zuvor deren kapitalistische Rechtsform in eine
öffentliche aufgehoben werden, um sie einer effektiven
parlamentarischen Kontrolle unterstellen zu können.
(INKW-Grundsatzpapier). Nach Auffassung der Initiative war
dieser Vorschlag durch die Berliner Verfassung ausreichend
legitimiert:
„Das Land fördert die
Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum,
insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die
Bildung von Wohnungseigentum.“ (Berliner Verfassung Artikel
28 )
Der INKW-Vorschlag
erinnerte zu deutlich an sozialistische Vorbilder, so dass die
stadtpolitischen Akteur:innen aus der akademischen Mittelklasse
diesen Vorschlag wohlwollend ignorierten und stattdessen sich im
Hinblick auf die brennende Wohnungsfrage bis heute in
partizipativen Kampagnen und Diskursen mit dem politischen
Personal der Stadt nahezu wirkungslos verausgabten. In Kenntnis
dieser Lage erscheint es mir geboten, den INKW-Vorschlag noch
einmal nachjustierend aufzugreifen. Dazu gehört erstens
die vom bürgerlichen „DIW Berlin“ ausgeprochene Empfehlung,
durch eine progressive „Mietensteuer“ einen kommunalen
Wohnungsbau zu finanzieren. Allerdings ohne Refinanzierung des
Mietzinsverlustes durch Verrechnung mit den anderen
Unternehmenssteuern. Zweitens ergänzt durch die
Zweckbindung der Steuereinnahmen für einen kommunalen Baufonds
zur Errichtung von Wohnbauten für Menschen mit geringen
Einkünften, die vom Staat als „Bauherr“ zu gebaut werden.
Drittens müsste für solche Bauvorhaben die Rechtsform der
bestehenden, nach kapitalistischen Prinzipien organisierten
sechs LWU’s und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)
geändert werden. Denn sie wurden als Gegenentwurf zu einem
sozial handelnden Wohlfahrtstaat geschaffen und wären daher - um
„wirtschaftlich“ zu bleiben - gezwungen, mit ihren
Bestandsmieten diese kommunalen Neubauten finanziell aus ihren
MIeteinnahmen zu unterstützen. An deren Stelle hätte eine
nichtkapitalistische, den Kapitalkreisläufen entzogene
Eigentums- und Verwaltungsform zu treten, die „from the bottom
up“ aufgestellt ist. Diese meine Sichtweise für eine
Neuausrichtung des kommunalen Wohnungsbaus beruht auf folgender
Begriffsbestimmung:
Kommunaler Wohnraum
ist vergesellschafteter Raum. Seine Vergabe zur
privaten, nichtgewerblichen Nutzung erfolgt durch lokale
plebiszitäre Behörden in einem eigens dafür geschaffenen
Rechtsrahmen, welcher Bau und Verwaltung von Wohnraum
reguliert und das verbindliche nichtkapitalistische Ergebnis
von gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen zur Grundlage
hat. An die Stelle von Mietverträgen treten unbefristete
Nutzungsverträge, die in diesen Rechtsrahmen eingebunden
sind.
Mit dieser begrifflichen
Charakterisierung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass
dafür eine sozialemanzipatorische politische Praxis zu
entwickeln sein wird, in der es nicht nur um die Frage des Wie
und Was der gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion geht
sondern auch um Abbau von Herrschaft: ökonomisch, politisch,
ideologisch. Ferner möchte ich mich damit prinzipiell von
Reformen abgrenzen, die nur eine Rückabwicklung des heutigen
neoliberalen „Wohlfahrts“staats anstreben, um die verbliebenen
Reste des geschredderten paternalistischen „Sozial“staats zu
reanimieren. |